Sprachförderprogramm „VwV Deutsch“

Land baut Sprachförderung aus

Ein Lehrer schreibt vor Asylbewerbern deutsche Vokabeln an eine Schultafel. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Am 1. Januar 2021 ist eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch in Kraft getreten. Durch das darin geregelte Landessprachförderprogramm stellt das Land seit 2015 den Stadt- und Landkreisen Gelder für Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung. Die Neufassung enthält die bisherigen Regelungen zu Sprachkursen und zusätzlich Regelungen zu niedrigschwelligen Sprachförderangeboten und Sprachmittlung. 

Die bisherige, am 31. Dezember 2020 außer Kraft getretene VwV Deutsch gilt übergangsweise für die Durchführung und Abrechnung der Sprachförderung weiter, für die den Stadt- und Landkreisen bereits Zuwendungsbescheide erteilt wurden.

Das Programm richtet sich nicht nur an Geflüchtete, sondern auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben. Es ergänzt die Sprachkursangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Neben Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbaukursen können auch spezifische Kursformate auf Kreisebene angeboten und vom Land gefördert werden:

  • Eltern- und Frauensprachkurse in kleineren Gruppen mit Kinderbetreuung,
  • berufsbegleitende Deutschkurse für Erwerbstätige,
  • Intensivsprachkurse vor Ausbildungsbeginn und
  • Deutschkurse begleitend zu einer Einstiegsqualifizierung.

Durch die Neufassung können Stadt- und Landkreise jetzt auch bei der Durchführung von ergänzenden Maßnahmen der Sprachförderung finanziell unterstützt werden:

  • Niedrigschwellige Sprachangebote, z.B. Sprachcafé, Frauensprachtreff,
  • sprachkursbegleitendes Coaching,
  • Zusatzqualifikation von und Fortbildung für Lehrende.

Außerdem kann die Sprachmittlung gefördert werden:

  • Qualifizierung eines ehrenamtlichen Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern,
  • Schulung von Mitarbeitenden zur Zusammenarbeit mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern.

Ansprechpersonen sind auf Kreisebene zumeist die Integrationsbeauftragten und Integrationsämter oder die Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren.

Modellprojekte zur Sprachförderung 2022

Durch einen erneuten Förderaufruf für Modellprojekte ergänzt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration das seit Jahren bewährte Sprachförderprogramm des Landes nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch. Kommunen und gemeinnützige Träger können Zuschüsse beantragen für innovative oder alternative Methoden der Sprachförderung sowie Sprachcoaching für Mitarbeitende mit Migrationshintergrund von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. 

Näheres hierzu finden Sie auf unserer Überblickseite Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen.