Gesundheit/Digitalisierung

Zustimmung im Bundesrat zur Ausgestaltung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

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Zeichnung: Person prüft Patientenakte auf Tablet

Der Bundesrat hat einem Antrag Baden-Württembergs zugestimmt, Gesundheitsdaten künftig besser zu nutzen. Konkret wird der Bund aufgefordert, zügig ein Gesetz zur Gesundheitsdatennutzung vorzulegen.
 
Der Bundesrat hat am Freitag (16. Dezember) einer Entschließung Baden-Württembergs zugestimmt, Gesundheitsdaten künftig besser zu nutzen. Konkret wird der Bund aufgefordert, zügig ein Gesetz zur Gesundheitsdatennutzung vorzulegen. Das Wohl der Patientinnen und Patienten soll dabei im Mittelpunkt stehen. Dafür hat das Land Anforderungen formuliert und damit Vorschläge aus der Roadmap Gesundheitsdatennutzung, einer Initiative der Landesregierung im Zuge des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg, umgesetzt.

„Deutschland muss bei der Nutzung von Gesundheitsdaten besser werden, da ist noch viel Luft nach oben“, sagte Baden-Württembergs Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha anlässlich der Abstimmung im Bundesrat. „Die Nutzung von Gesundheitsdaten bietet enorme Chancen für die Wissenschaft und die Produktentwicklung im Gesundheitsbereich und damit für die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Patientinnen und Patienten profitieren ganz konkret, wenn beispielsweise Wechselwirkungen von Medikamenten früher erkannt oder belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden. Mit unserer Initiative im Bundesrat setzen wir Maßstäbe für die künftige Nutzung von Gesundheitsdaten.“

Gemeinsame Standards für Datenspeicherung und Datenverarbeitung 

Die Digitalisierung birgt in Deutschland und in der EU enorme Potenziale für eine bessere und effizientere Patientenversorgung und für erhebliche Fortschritte in der Forschung durch die Nutzung von Gesundheitsdaten. Liegen ausreichend Informationen über eine Patientin oder einen Patienten vor, kann dies für die Diagnosestellung und für die Behandlung von großem Nutzen sein. Auch mithilfe Künstlicher Intelligenz eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten für Behandlung und Forschung. Zum Beispiel bietet die personalisierte Medizin auch durch die Auswertung von Gesundheitsdaten neue Therapieansätze. 

In Deutschland gibt es jedoch noch viele Hindernisse für eine effektive Datennutzung. Zum Beispiel besteht ein Dickicht an gesetzlichen Regelungen zur Datennutzung und zum Datenschutz, das hohe Hürden für Forschungsvorhaben bedeutet. Unternehmen sind zuweilen von einer Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke sogar gänzlich ausgeschlossen. Das Land schlägt daher in der Entschließung etwa vor, die elektronische Patientenakte auszubauen und auf dem neuesten Stand der Technik nutzerfreundlich zu gestalten. „Die Bürgerinnen und Bürger werden die elektronische Patientenakte nur dann annehmen, wenn sie leicht zu bedienen ist und einen spürbaren Mehrwert bietet“, so Gesundheitsminister Lucha. Dafür muss auch die Digitalkompetenz bei allen Beteiligten gestärkt werden, beispielsweise durch Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals sowie Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger.

Außerdem sind gemeinsame Standards für die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung zu regeln, damit die Daten interoperabel, also ohne besondere Anpassungen für die Forschung nutzbar sind. Der Zugang zu Gesundheitsdaten soll sich zukünftig an den Nutzungszwecken orientieren, nicht an der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. Das schließt die Gesundheitswirtschaft ausdrücklich ein, sofern die Innovationen dem Gemeinwohl dienen.

Europäischer Gesundheitsdatenraum geplant

Die Bundesrats-Entschließung nimmt auch die Pläne auf europäischer Ebene in den Blick. Um die Defizite bei der grenzüberschreitenden Patientenversorgung und in der Forschung zu beheben, plant die Europäische Union ab dem Jahr 2025 die Einführung eines sogenannten Europäischen Gesundheitsdatenraums. Dieser soll EU-weit eine Ausschöpfung der Potenziale ermöglichen. Die Landesregierung begrüßt diese Pläne. Mit der Bundesrats-Entschließung fordert Baden-Württemberg nun den Bund auf, die bestehenden Hindernisse für die Datennutzung bereits im geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu adressieren. Außerdem, so Gesundheitsminister Manne Lucha, seien Regelungen zum Ausbau der Infrastruktur und zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zugangsverfahren erforderlich. 

Gesundheitsminister Manne Lucha betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten zu ihrem Wohl genutzt werden. Zugleich müssen wir sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Sicherheit ihrer Daten haben können.“

Ein Missbrauch von Daten soll daher bereits durch technische Maßnahmen weitgehend unmöglich gemacht werden, erhebliche Sanktionen sollen vor einer zweckwidrigen Verwendung der Daten abschrecken. Wichtig für das Land ist nun, dass keine unnötige Zeit verloren geht. Die Schaffung des Europäischen Gesundheitsdatenraums soll nicht abgewartet, sondern die Möglichkeiten der Datennutzung soweit möglich bereits früher eingeführt werden.

Bundesrat: Wortlaut der Bundesrats-Drucksache 597/22 - Entschließung des Bundesrates zur Ausgestaltung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes