Patienteninformationsblatt zum Krebsregister Baden-Württemberg
Das Informationsblatt beschreibt leicht verständlich, wie die Meldung einer Krebserkrankung an das Krebsregister Baden-Württemberg abläuft.
Das Krebsregister Baden-Württemberg startete zum 1. Januar 2009. Es hat die Aufgabe, Daten über das Auftreten und den Verlauf von Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien zu sammeln und zu verarbeiten. Die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse sollen einerseits zu einer noch effektiveren Krebsbekämpfung und andererseits zur Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung beitragen.
Rechtliche Grundlage ist das Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG). Nach einem stufenweisen Aufbau sind zwischenzeitlich alle Ärzte und Zahnärzte an Tumorzentren, Onkologischen Schwerpunkten, an anderen Krankenhäusern und pathologischen Einrichtungen sowie alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, neu diagnostizierte Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien an das Krebsregister zu melden.
Das Informationsblatt beschreibt leicht verständlich, wie die Meldung einer Krebserkrankung an das Krebsregister Baden-Württemberg abläuft.
Herausgeber: Krebsregister Baden-Württemberg
Publikationsart: Faltblatt
Seitenzahl: 2
Publikationsdatum: 2024