Das Faltblatt informiert über das Pilotprojekt Umbruchphasen.
Broschüre
Neurologische Frührehabilitation Phase B - Fachplanung für Baden-Württemberg 2012
Die Neurologische Frührehabilitation Phase B kombiniert akutmedizinische und rehabilitative Behandlungsansätze. Mit der vorliegenden Konzeption, die die bisherige „Versorgungskonzeption Apallisches Syndrom“ aus dem Jahr 1993 ablöst, erfolgt eine Anpassung an den medizinischen Fortschritt.
Broschüre
Gesundheit in allen Lebenswelten – fördern, vernetzen, nachhaltig gestalten
Die Handreichung gibt Einblick in das Projekt „Neuakzentuierung der Prävention“. Die Ergebnisse mit konkreten Anregungen und praxisorientierten Empfehlungen sollen den Verantwortlichen in Kommunen, Schulen und Betrieben wie auch der Fachöffentlichkeit wertvolle Impulse für die eigene Arbeit geben.
Broschüre
44. Landesjugendplan 2012
Die Landesregierung berichtet mit der Vorlage des Landesjugendplans, welche Aufgaben der Jugendhilfe sie als vordringlich betrachtet.
Sonderformat
Erläuterungen zum Tabellenblatt des Krankenhausplans
Liste mit Erläuterungen
Broschüre
Chancengleichheit konkret
4. überarbeitete Auflage
Broschüre
Gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen in Baden-Württemberg
Als Beispiele guter Praxis stellt die Broschüre eine Reihe von verschiedenartigen regionalen Initiativen in Baden-Württemberg im Detail vor. Sie alle haben sich - teilweise auf bürgerschaftliches Engagement gestützt - zum Ziel gesetzt, wohnungslosen Menschen einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen.
Broschüre
Freiwilligensurvey 2009 Baden-Württemberg
Der Freiwilligensurvey 2009 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bundesweit erhoben.
Wichtige Trends und Erkenntnisse können unentdeckt bleiben, wenn keine regionale Differenzierung vorgenommen wird. Dies ist Gegenstand dieser Studie.
Broschüre
Krankenhausplan 2010 - Textteil
Beschluss der Landesregierung vom 9. November 2010
Sonderformat
Krankenhausplan 2010 - Liste der Ausbildungsstätten gemäß § 2 Nr. 1a KHG