Gesetz

Das Recht auf Gleichbehandlung

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um.

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen

  • aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das AGG findet Anwendung bei Diskriminierungen im Arbeitsleben (zum Beispiel Bewerbung, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, beruflicher Aufstieg) und im Zivilrecht (privatrechtliche Versicherungen und Massengeschäfte wie zum Beispiel Taxifahrten, Restaurantbesuche).

Form der Benachteiligung

Es wird unterschieden zwischen

  • unmittelbarer Benachteiligung: Sie liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde;
  • mittelbarer (indirekter) Benachteiligung: Sie liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Regelungen Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligen können;
  • Belästigung: Sie ist dann eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bewirken oder bezwecken, die Würde einer anderen Person zu verletzen und dadurch ein Umfeld entsteht, das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist;
  • sexuelle Belästigung: Hierbei handelt es sich um ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das eine Verletzung der Würde der betroffenen Person bezweckt oder bewirkt;
  • Anweisung zur Benachteiligung einer Person aus einem in § 1 genannten Grund gilt als Benachteiligung.

Anwendung

Ausnahmen von der Gleichbehandlung darf es nur geben, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, zum Beispiel zur Vermeidung von Gefahren oder Schäden, zum Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit. Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Stelle des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich benachteiligt fühlen. Bei Verstößen gegen das AGG können benachteiligte Personen Entschädigung und Schadensersatz erhalten.

Ziel des Sozial- und Integrationsministeriums Baden-Württemberg ist es,

  • die Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu sensibilisieren,
  • Informationen hierzu zu bündeln und
  • Ansprechpartner für die Beratung und Unterstützung im Diskriminierungsfall aufzuzeigen.

Kontakt

Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann und darf vom Sozial- und Integrationsministerium nicht erteilt werden.

Ansprechstellen, die Ihnen im Falle einer Diskriminierung mit Rat und Tat beiseite stehen:

Antidiskriminierungsstelle des Landes

Das Land Baden-Württemberg hat 2018 die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) im Sozialministerium neu eingerichtet. Um Betroffene schnell und unbürokratisch zu unterstützen, fördert die LADS acht lokale Beratungsstellen und eine überregionale Beratungsstelle für Betroffene aus Regionen, in denen noch keine Beratungsstelle angesiedelt ist.

Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS BW)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
0173 Stuttgart

0711 / 123 - 3990

lads@sm.bwl.de

www.lads-bw.de

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle bietet schriftliche oder telefonische Beratung sowie eine Beratung über ein Beratungsformular im Internet, per E-Mail, Fax oder in Gebärdensprache. Sie berät bei allen Diskriminierungsmerkmalen.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

030 18555-1855

Juristische Erstberatung: Mo 13-15, Mi und Fr 9-12 Uhr
Allgemeine Anfragen: Mo-Fr 9-12 und 13-15 Uhr

E-Mail Beratung: beratung@ads.bund.de
E-Mail allgemeine Anfragen: poststelle@ads.bund.de

Website Antidiskriminierungsstelle des Bundes

AntiDiskriminierungsForum.EU - Onlinedienst auf ehrenamtlicher Grundlage

Die Evangelischen Landeskirchen und die Diakonie in Baden und Württemberg beteiligen sich aus ihrem christlichen Selbstverständnis heraus an der Antidiskriminierungskampagne der Europäischen Union. Das Antidiskriminierungsforum.EU soll mittels Bewusstseins-, Sensibilisierungs- und Lobbyarbeit mithelfen, Diskriminierung zu verhindern bzw. zu beseitigen.

Es ist ein Online-Dienst auf ehrenamtlicher Grundlage, das eine Einschätzung zu Sachverhalten (so genanntes Clearing) vornimmt und eventuell eine Weitervermittlung vorschlägt. Persönliche Beratungen, Telefonate oder postalischer Briefverkehr sind nicht vorgesehen. Eine Bearbeitung ist ausschließlich auf elektronischen Wege möglich.

Website des AntiDiskriminierungsForum.EU

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