Kommunale Entwicklungsbausteine
Kommunale Entwicklungsbausteine (KEB) sind ein besonderer Mehrwert des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement. Diese Wissenstransferbausteine können durch neue Impulse für das Bürgerschaftliche Engagement die lokale oder kommunale Weiterentwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements durch Expertise aus dem Landesnetzwerk unterstützen.
Alle Informationen zur Antragstellung und Beratung finden interessierte Kommunen, die Mitglieder der kommunalen Netzwerke Bürgerschaftliches Engagement sind, in der folgenden Übersicht oder zum Herunterladen im Informationsblatt Kommunaler Entwicklungsbaustein (PDF):
Mitglieder der kommunalen Netzwerke Bürgerschaftliches Engagement: Gemeindenetzwerk, Städtenetzwerk, Landkreisnetzwerk.
- Zuwendungszweck ist die Unterstützung und Weiterentwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen. Sofern eine Kooperation mit der Kommune erfolgt, können Vereine und sonstige Institutionen teilnehmen.
- Gefördert werden Entwicklungen des Bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen von Projekten, Fachtreffen, Fortbildungen sowie methodische Herangehensweisen beispielsweise Workshops, Zukunftswerkstätten, Seminare oder Fachtreffen zur Klärung von Fachfragen und spezifischen Problemstellungen.
- Maximal 3.000 Euro je Kommunaler Entwicklungsbaustein können bewilligt werden.
- Pro Kalenderjahr können bis zu zwei Kommunale Entwicklungsbausteine beantragt werden (insgesamt aber nur 3.000 Euro pro Kommune).
- Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Referat 24 Bürgerschaftliches Engagement, vorliegen.
- Ein Antrag kann jederzeit im Jahr gestellt werden. Die geplante Maßnahme muss in diesem Jahr begonnen werden. Dauert die Maßnahme über den Jahreswechsel, kann das Geld in zwei Raten zugewiesen werden.
- Am Jahresbeginn können Anträge erst bewilligt werden, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel vorhanden sind, was unter Umständen erst Ende Februar/Anfang März erfolgt.
- Mit der Durchführung darf erst nach Vorliegen des Förderbescheids begonnen werden.
- Im Antrag ist darzulegen, welche strategischen Ziele mit der Maßnahme erreicht werden sollen.
- Kosten- und Finanzierungsplan.
- Beteiligung von mindestens zwei Akteuren: beispielsweise aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik, Wirtschaft.
- Nach Durchführung der Maßnahme ist dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein einfacher Verwendungsnachweis vorzulegen. Dies beinhaltet einen kurzen Sachbericht sowie eine Belegliste.
- Kosten für externe Referentinnen und Referenten, Moderatorinnen und Moderatoren
- Sachkosten für die Maßnahme
- Bei der Zahlung von Reisekosten gilt das Reisekostenrecht des Landes Baden-Württemberg.
- Wiederholungen inhaltlich gleicher oder ähnlicher Veranstaltungen in unterschiedlichen Ortsteilen oder die Aufteilung von Maßnahmen auf mehrere Kommunale Entwicklungsbausteine
- Kosten für Verpflegung und Räumlichkeiten
- Bürokosten
- Hauptamtliches Personal
- Dankeschön-Veranstaltungen
Die Fachberaterinnen beraten die Kommunen bei der Antragsstellung, der Projektdurchführung und der Erstellung des Verwendungsnachweises. Sie geben eine Einschätzung ab, ob sie den Antrag für empfehlenswert halten und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter. Die Entscheidung über die Förderung des Kommunalen Entwicklungsbausteines erfolgt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Fachberaterinnen Bürgerschaftliches Engagement:
Landkreisnetzwerk:
Christine Stutz
Städtenetzwerk:
Franziska Freihart
franziska.freihart@staedtetag-bw.de
Gemeindenetzwerk:
Janine Bliestle