Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- nicht oder nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Beide Elternteile können den Zeitraum, in dem sie Elterngeld beziehen wollen, frei untereinander aufteilen, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden angerechnet.
Verschiedene Varianten
Eltern können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen.
Basiselterngeld
Ein Elternteil allein kann Basiselterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Für zusätzliche zwei Monate wird das Elterngeld gezahlt, wenn auch die Partnerin/der Partner vom Angebot des Elterngeldes mindestens 2 Monate lang Gebrauch macht. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur für einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, können das Basiselterngeld 14 Monate lang in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist für diejenigen gedacht, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die ihrer Arbeit mit einer begrenzten Stundenzahl nachgehen wollen, können länger Elterngeld in Anspruch nehmen und so gemeinsam das volle Elterngeldbudget nutzen. Gegenüber dem Basiselterngeld verdoppelt sich der Bezugszeitraum von ElterngeldPlus. Das heißt, ein Monat Basiselterngeld wird zu zwei Monaten ElterngeldPlus. ElterngeldPlus wird maximal in Höhe des halben Basiselterngeldes ausgezahlt. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können auch kombiniert werden.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile im gleichen Lebensmonat des Kindes jeweils 24 bis 32 Stunden in der Woche arbeiten und die Zeit mit ihrem Nachwuchs untereinander aufteilen, können sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten beantragen. Der Partnerschaftsbonus lässt sich ebenfalls mit dem Basiselterngeld kombinieren. Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 zur Welt gekommen sind, gelten teilweise andere Regelungen.
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich, das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Ausführliche Informationen und anschauliche Beispiele zum Elterngeld und zur Elternzeit sowie einen Elterngeld-Rechner finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort können Sie auch kostenfrei die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ bestellen.
Zuständige Stelle für das Elterngeld in Baden-Württemberg
L-Bank Karlsruhe
Familienförderung
76113 Karlsruhe
Antragsformulare für das Elterngeld sind bei der L-Bank (auf der Homepage auch zum Download) oder beim Bürgermeisteramt (Rathaus) erhältlich. Die L-Bank ist Ansprechpartner für Fragen zum Antrag und Bewilligungsbescheid.
