Mehrlingsgeburtenprogramm

Einmaliger Zuschuss für Eltern von Mehrlingen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss.

Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 29. Juni 2017.

Kurzinformation

Anspruch auf einen Mehrlingszuschuss haben Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen), die

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
  • die Personensorge für die Kinder haben und mit ihnen in einem Haushalt leben,
  • die Kinder überwiegend selbst erziehen und betreuen.

Der Zuschuss beträgt 1.700 Euro je Kind und wird für Mehrlingsgeburten ab dem 01.01.2017 gewährt. Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar. Über die Verwendung des Zuschusses, der seinem Zweck entsprechend für kindbezogene Ausgaben eingesetzt werden soll, können Eltern frei entscheiden.

Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Inobhutnahme der Kinder beantragt werden.

Mehr Informationen zum Mehrlingsgeburtenprogramm und Antragsvordrucke erhalten Sie schriftlich oder telefonisch bei der

L-Bank
76113 Karlsruhe

0800/6645471 (gebührenfrei) - Servicezeiten: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

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