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Gewaltfreie Erziehung

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Seit dem 1. Januar 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. Der neue § 1631 BGB lautet:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Mit diesem Kinderrecht ist nun ein deutliches Leitbild für die Erziehung formuliert worden. Gewalt als Mittel der Erziehung ist nicht zu rechtfertigen, sondern verletzt die Würde des Kindes. Damit schafft dieses Gesetz Klarheit darüber, was in der Kindererziehung erlaubt ist und was nicht geduldet wird. Die Misshandlung von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Jungen und Mädchen erfüllen darüber hinaus Straftatbestände.

Außerhalb des Elternhauses

Der Schutz vor Gewalt gegen Kinder in der Erziehung gilt selbstverständlich auch im Rahmen des Erziehungsauftrags der Kindertageseinrichtungen und der Schulen. Im Rahmen des ganzheitlichen Erziehungsauftrags sollen Kinder selbst den Umgang mit Konflikten und deren gewaltfreie Bewältigung lernen. Hierzu gehört auch die Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder. Der Kindergarten trägt so vor allem durch seine spielerischen, also keinen Leistungs- und Prestigedruck erzeugenden pädagogischen Angebote zur Vermeidung und zur Abwehr von Gefahren bei, die Kinder bedrohen oder von ihnen ausgehen können (Primärprävention).

Zur Gefahrenabwehr gehört auch eine Sensibilisierung des pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtungen. Das Personal wird befähigt, Symptome und andere Hinweise auf Kindesmisshandlungen zu erkennen, entsprechende Signale richtig zu deuten und – im Falle eines ausreichenden Verdachts – besonnen und angemessen zu reagieren (z. B. durch Einholung fachlichen Rats einer Kindergartenfachberaterin der freien und öffentlichen Jugendhilfeträger, einer spezialisierten Beratungsstelle oder des Jugendamts).

Broschürentipps

Der Gewaltprävention bereits im Kindergarten dienen auch kindgerechte Bilderbücher wie „Bobbi, hör auf!“ oder „Paul gib’s her!“, zu bestellen über:
Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Taubenheimstrasse 85
70327 Stuttgart

Broschüren zur gewaltfreien Erziehung werden auch vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg herausgegeben und werden von dort den Kindergärten und Schulen zur Verfügung gestellt.