Landesstiftung „Familie in Not“

Unterstützung für Familien in Not

Zwei gewölbte Linien umrahmen den Schriftzug „Familie in Not - Stiftung des Landes Baden-Württemberg“

Die Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg vergibt finanzielle Hilfen für Familien, Einelternfamilien und Lebensgemeinschaften in außergewöhnlichen Notsituationen, die nicht aus eigener Kraft und mit Hilfe gesetzlicher Leistungen bewältigt werden können.

Seit 1980 hilft die Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg Familien, Alleinerziehenden und werdenden Müttern, die durch ein schwerwiegendes Ereignis wie Krankheit, Behinderung, Tod, längere Arbeitslosigkeit oder Scheidung, aber auch die Geburt von Mehrlingen in eine Notlage geraten sind und diese nicht aus eigenen Kräften bewältigen können. Die Leistung der Stiftung soll helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen.

Wer erhält Hilfe?

Hilfen können Familien und Alleinerziehende sowie werdende Mütter in Konfliktsituationen erhalten, die in eine Notlage geraten sind.

Voraussetzungen für eine Hilfe durch die Stiftung

  • Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind.
  • Die Notlage muss mit Hilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen sein.
  • Die Antragsteller müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.

Welche Hilfen sind möglich?

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage. Die Stiftung unterstützt, wo staatliche und nicht-staatliche Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht.

Wo erhält man Auskunft?

Anträge auf Stiftungsleistungen werden entgegengenommen von

  • den Orts- und Bezirksstellen der freien Wohlfahrtspflege ( wie zum Beispiel Caritas, Diakonie, Pro Familia) oder den gemeinnützigen Familienverbänden
  • dem örtlich zuständigen Jugend- oder Sozialamt
  • der Gemeinde
  • den Schuldnerberatungsstellen
  • den staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.

Die Adressen der Einrichtungen erhalten Sie bei den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern sowie über die Kirchen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Informationen für Mütter und Väter“ (siehe Abschnitt „Downloads“ am Ende dieser Seite).

Bundesstiftung „Mutter und Kind“

Die Landesstiftung „Familie in Not“ unterstützt zudem schwangere Frauen, die sich in einer Notlage befinden, aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Landsstiftung „Familie in Not“: Für Schwangere.

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