Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ will Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche.
Wer erhält Hilfe?
Werdende Mütter in Konfliktsituationen, die in eine Notlage geraten sind.
Voraussetzungen für eine Hilfe durch die Stiftung
- Leistungen der Bundesstiftung können gewährt werden, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind.
- Die Antragstellenden müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
- Die Antragstellerin muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, d.h. es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
- Die Schwangerschaft muss durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.
- Der Antrag muss schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
- Die Schwangere muss sich von einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen.
Welche Hilfen sind möglich?
Stiftungsleistungen können gewährt werden für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen, insbesondere für
- Umstandskleidung
- Erstausstattung des Kindes
- Einrichtung des Kinderzimmers.
Wo erhält man Auskunft?
Anträge auf Stiftungsleistungen werden von den staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen entgegengenommen. Weiterführende Informationen und Kontaktadressen finden Sie in der Broschüre „Informationen für Mütter und Väter“ (rechts zum Download).