Unterstützung

Schwangerschaftsberatung

Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Information, Aufklärung und Beratung rund um eine Schwangerschaft an.

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Frau hält positiven Schwangerschaftstest in den Händen

In Baden-Württemberg gibt es 123 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen, die ein gut ausgebautes, wohnortnahes und vielfältiges Angebot von allgemeiner Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung sicherstellen, damit insbesondere Schwangere in Not- und Konfliktsituationen kurzfristig beraten werden können.

Jeder Mann und jede Frau hat das Recht, sich über Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen, auf Wunsch auch anonym, beraten zu lassen. Die Beratung von hilfesuchenden Schwangeren, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, zeigt bei Bedarf Perspektiven für ein Leben mit dem Kind auf. Hierzu informieren die staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen

  • über bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien,
  • über besondere Rechte im Arbeitsleben sowie
  • über medizinische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft.
  • Sie unterstützen die Schwangere bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei der Fortsetzung der Ausbildung oder bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit.
  • Sie unterstützen auch beim Umgang mit Behörden und vermitteln soziale und wirtschaftliche Hilfen, insbesondere auch die der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ sowie der Landesstiftung „Familie in Not“.
  • Darüber hinaus bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik an, unterstützt von vier Informations- und Vernetzungsstellen Pränataldiagnostik.

Entscheidet sich die Schwangere gegen eine Fortführung der Schwangerschaft, so stellen 84 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen den so genannten „Beratungsschein“ aus. Dieser ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Keinen „Beratungsschein“ erteilen die katholischen Beratungsstellen.