FAQ

Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg

Ab 2032 haben von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Die Umsetzung im Land erfolgt mit Beteiligung der Fachpraxis.

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Drei mit FAQ bedruckte Holzwürfel liegen nebeneinander

Im Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz in Kraft getreten, das von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffenen Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung gewährt. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes wird in Baden-Württemberg unter Beteiligung des Hilfesystems durchgeführt, was durch verschiedene Beteiligungsformate sichergestellt wird. Hier finden Sie fortlaufend aktualisierte Informationen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg wurde zur Durchführung der Aufgaben im Rahmen des Gewalthilfegesetzes zunächst die Stabsstelle Gewalthilfegesetz im Sozialministerium eingerichtet, die künftig als Referat „Gewalthilfe“ fortgeführt wird. Es übernimmt die Koordination der Umsetzungsprozesse, begleitet die fachliche und organisatorische Durchführung der gesetzlichen Vorgaben und fördert die Zusammenarbeit mit dem Hilfesystem, um eine wirksame und bedarfsgerechte Umsetzung sicherzustellen.

FAQ (Antworten auf häufige Fragen)

Stand: September 2026

Zeitliche Planung der Umsetzung