Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat eine Ausgangsanalyse des Frauenhilfesystems im Land durchgeführt, um die derzeitige Versorgungssituation darzustellen und eine Grundlage für die Entwicklungsplanung für den Auf- und Ausbau für die kommenden Jahre zu erstellen. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2032 ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Hilfesystem für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu schaffen.
Die Ergebnisse der Ausgangsanalyse wurden am 1. Juli 2026 Vertreterinnen und Vertreter aus dem Hilfesystem in Stuttgart vorgestellt.
Hintergrund
Das Gewalthilfegesetz wurde am 31. Januar 2025 vom Bundestag verabschiedet. Es sieht vor, dass die Länder ab dem 1. Januar 2027 ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratungseinrichtungen bereitstellen müssen. Der Bund wird sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036 an den Kosten beteiligen, um den Ländern den Ausbau der notwendigen Strukturen zu ermöglichen.
Ergebnisse der Ausgangsanalyse
Die Analyse ergab, dass im Berichtsjahr 2024 in Baden-Württemberg insgesamt 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser, 94 Fachberatungsstellen (aufgeteilt in 67 Beratungseinrichtungen) für häusliche und geschlechtsspezifische Gewaltbetroffene und sechs spezialisierte Fachberatungseinrichtungen vorhanden sind. Die Einrichtungen entsprechen Paragraf 8 im Gewalthilfegesetz und stellen essenzielle Schutz- und Beratungsanagebote für von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und deren mitbetroffenen Kinder landesweit bereit.
Finanzierung
Die Gesamtkosten des landesgeförderten Frauenhilfesystems betrugen im Jahr 2024 rund 40 Millionen Euro. Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt durch eine Mischfinanzierung aus Landesmitteln, kommunalen Zuschüssen, Leistungen der Sozialleistungsträger, Eigenmitteln freier Träger und weiteren Einnahmequellen.
Zukunftspläne
Das Land Baden-Württemberg ist entschlossen, ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und zukunftsfähiges Hilfesystem für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bis 2032 zu schaffen. Die Ergebnisse der Ausgangsanalyse, der hausinternen Ressortabfrage und der Kommunalbefragung dienen als Grundlage für die weitere Entwicklungsplanung und politischen Entscheidungsfindungen zukünftiger Jahre.
