Der Ideenwettbewerb „Geschlechtergerechte Digitalisierung“ prämiert innovative Ideen, die technologische Innovationen für Gleichstellung nutzen und potenziellen Risiken für Geschlechtergerechtigkeit entgegenwirken. Damit setzt das Sozialministerium das Leitziel „Geschlechtergerechte Digitalisierung“ der ersten ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg weiter um.
Ausgewählte Ideen werden mit einem Preisgeld von bis zu 50.000 Euro pro Idee belohnt. Insgesamt steht ein Gesamtbudget in Höhe von voraussichtlich 300.000 Euro zur Verfügung.
Im Fokus stehen vier Themenfelder:
Ebenso wie die Gesellschaft durch Geschlechterverhältnisse geprägt ist, ist die Digitalisierung durch Geschlechterverhältnisse geprägt. Digitalisierung wirkt sich wiederum auf die Gesellschaft und damit auf Geschlechterverhältnisse aus. Die digitale Transformation bietet eine Vielzahl an Chancen für die Gleichstellung. Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, Diskriminierungsdimensionen zu erkennen und positive Effekte auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu bewirken und somit zu einer gerechteren Gesellschaft beizutragen.
Beispiele gibt es bereits im Bereich der Gesundheit zur Erkennung geschlechtsspezifischer Symptome und damit der Verbesserung der Diagnostik, bei der Sicherheit von FLINTA* im Netz oder bei der Unterstützung von Gründerinnen. Gesucht sind daher Ideen, die technische Neuerungen (insbesondere durch KI) positiv für die Gleichstellung nutzen. Prämiert werden zudem Ideen, die Erfolgsgeschichten von FLINTA*1 in der IT- und Technikbranche sichtbar machen.
1 FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen. Der Asterisk dient dabei als Platzhalter für alle Personen, die sich in keinem der Buchstaben wiederfinden, aber dennoch aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffen sind.
Die Digitalisierung und insbesondere KI-Anwendungen können die Unterrepräsentation von FLINTA*1 in Daten exponentiell potenzieren und den Gender Data Gap verfestigen. Dies kann dazu führen, dass Forschung, Technologien und gesellschaftliche Strukturen verstärkt an männlichen Normen ausgerichtet werden. Weitere negative Auswirkungen von KI und Digitalisierung können beispielsweise Deepfakes, die Reproduktion und Vervielfältigung von Diskriminierung oder das Substituierbarkeitspotenzial2 von Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt sein, die überwiegend von FLINTA* ausgeführt werden. Gesucht sind daher innovative Ideen, die zur Sichtbarmachung und Verringerung des Gender Data Gaps beitragen. Prämiert werden Ideen, die auch anderen negativen Auswirkungen von KI und Digitalisierung entgegenwirken.
Feministische Technikforschung beschäftigt sich mit grundlegenden Fragen rund um die strukturellen Machtgefälle in der Technikbranche beispielsweise: Wer gestaltet Technologie? Sind FLINTA* in die Gestaltung von Technologie mit eingebunden? Macht sich eine fehlende Einbindung von diversen Sichtweisen in der Ausgestaltung der Software und Algorithmen bemerkbar? Welche Auswirkungen hat dies auf Nutzende und gesellschaftliche Normen? Gesucht werden Ideen zum Transfer und zur Vermittlung von feministischer Technikforschung in die Praxis.
1 FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen. Der Asterisk dient dabei als Platzhalter für alle Personen, die sich in keinem der Buchstaben wiederfinden, aber dennoch aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffen sind.
2 Das Substituierbarkeitspotenzial beschreibt den Anteil der beruflichen Kerntätigkeiten, der gegenwärtig durch Computer oder computergesteuerte Maschinen (etwa durch KI oder Robotik) potenziell vollautomatisch ersetzt werden könnte.
Geschlechtergerechte Digitalisierung setzt voraus, dass Mädchen und FLINTA*1 auf allen Ebenen gleichberechtigt an digitalen Prozessen teilhaben, unter anderem als Nutzerinnen, Gestalterinnen und Entscheidungsträgerinnen. Dafür ist es notwendig, dass diese in MINT-Berufe einsteigen und dort verweilen, denn die Branche verzeichnet insbesondere bei dieser Gruppe sehr hohe Drop-out-Raten. Fehlende weibliche Vorbilder, Geschlechterstereotype, klischeebehaftete Berufsorientierung und Sozialisierung führen nach wie vor dazu, dass Mädchen und FLINTA* in MINT-Ausbildungen und -Berufen unterrepräsentiert sind. Daher werden Ideen gesucht, die entsprechende Stereotype aufbrechen und für die genannten Themen sensibilisieren.
Prämiert werden zudem Ideen, die Mädchen und FLINTA* für IT-Ausbildungen und -Berufe begeistern. Gesucht sind außerdem Ideen, die die Arbeitskultur in MINT-Berufen so verbessern, dass sie Lebensrealitäten von FLINTA* berücksichtigen und zu einer längeren Verweildauer in der Branche beitragen sowie Ideen, die explizit Männer ansprechen.
Nach wie vor besteht gesamtgesellschaftlich eine Lücke zwischen der Technik-Nutzung von Frauen und Männern im Alltag etwa mit Blick auf KI-Tools, SmartHome-Systeme oder die Einrichtung von Geräten. Zudem werden häufig sehr sensible Daten von Mädchen und FLINTA* getrackt (beispielsweise über Zyklus-Apps oder Standortdaten). Digitale Souveränität, das heißt die Fähigkeit und Möglichkeit, in der digitalen Welt selbständig, selbstbestimmt und sicher unterwegs zu sein, ist essentiell. Prämiert werden daher Ideen, die digitale Kompetenzen von Mädchen und FLINTA* in unterschiedlichen Lebensphasen stärken. Dazu zählen neben den Nutzungskompetenzen auch Kenntnisse über Rechte und Schutzmöglichkeit an eigenen Daten, die Vermittlung von kritischer Medienkompetenz sowie der Abbau der Skepsis gegenüber neuen Technologien.
Die digitale Transformation bietet Chancen für demokratische Teilhabe. Daher werden Ideen gesucht, die innovative und inklusive Formen der Mitbestimmung im digitalen Raum erproben und dabei unterschiedliche Lebensrealitäten von FLINTA* im Blick haben.
1 FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen. Der Asterisk dient dabei als Platzhalter für alle Personen, die sich in keinem der Buchstaben wiederfinden, aber dennoch aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffen sind.
Sich im digitalen Raum sicher zu fühlen, ist eine essenzielle Voraussetzung für digitale Teilhabe. Hassrede und weitere Formen digitaler Gewalt, Antifeminismus und Queerfeindlichkeit drängen Frauen und queere Personen jedoch häufig aus digitalen Räumen und Plattformen (wie Soziale Medien, E-Sports, Dating-Plattformen) und bedrohen damit nicht nur Einzelne, sondern den demokratischen Diskurs insgesamt. Digitale Anfeindungen wirken sich auch im echten Leben aus. Gesucht werden Ideen, die FLINTA*1 in ihrem politischen und gesellschaftlichen Engagement im digitalen Raum fördern und verhindern, dass sie sich aus digitalen Räumen zurückziehen. Zudem werden Ideen gesucht, die Hassrede, Sexismus und antifeministischen Tendenzen im Web etwas entgegensetzen und dafür sensibilisieren. Insbesondere werden solche Ideen prämiert, die innovative Wege finden, die Rückkopplung ins Analoge zu schaffen sowie Ideen, die auch Männer ansprechen.
In Sozialen Medien spielen ungesunde Trends zu vermeintlichen Körpernormen eine große Rolle. Zudem werden vermehrt über Influencer und Influencerinnen, beispielsweise der Manosphere und der Tradwife-Bewegung, gleichstellungsfeindliche Rollenbilder vermittelt. Es werden Projekte gesucht, die dem etwas entgegensetzen, indem sie beispielsweise vielfältige Darstellungen von Körpern, Geschlecht und Lebensentwürfen sichtbar machen. Prämiert werden zudem Projekte, die Austauschräume (safer spaces2) zu Erfahrungen im digitalen Raum bieten.
1 FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen. Der Asterisk dient dabei als Platzhalter für alle Personen, die sich in keinem der Buchstaben wiederfinden, aber dennoch aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffen sind.
2 Sichere oder zumindest weniger unsichere öffentliche Orte. Gerade Menschen, die in ihrem alltäglichen Leben Diskriminierung erfahren, fühlen sich nicht überall sicher. Safer Spaces sind explizit diskriminierungsarme Orte.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich per E-Mail an gleichstellungsstrategie@sm.bwl.de bis zum 6. September 2026 beim Sozialministerium Baden-Württemberg ein.
Rahmenbedingungen des Ideenwettbewerbs
Ausgewählte Ideen werden mit einem Preisgeld von bis zu 50.000 Euro pro Idee im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel belohnt. Insgesamt steht ein Gesamtbudget in Höhe von voraussichtlich 300.000 Euro zur Verfügung. Die Preisgelder können für die Projektentwicklung, für die Verwirklichung und Umsetzung der prämierten Ideen eingesetzt werden. Mit der Umsetzung darf frühestens zum 1. Dezember 2026 begonnen werden, die Laufzeit der Projekte sollte dabei zwei Jahre nicht übersteigen. Kürzere Projekte sind ebenfalls willkommen.
Über die Auswahl und Prämierung der Ideen entscheidet eine Jury. Das Sozialministerium wird die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informieren. Darauffolgend wird es für die Preisträgerinnen und Preisträger die Möglichkeit geben, ihre ausgearbeiteten oder umgesetzten Ideen im Rahmen einer Veranstaltung zu präsentieren. Das Sozialministerium beabsichtigt, die prämierten Ideen zu verbreiten, damit sie möglichst viele Menschen erreichen und eine größere Wirkung erzielen. Die Preisträgerinnen und Preisträger sind daher verpflichtet, nach Abschluss ihres Vorhabens dem Sozialministerium eine Dokumentation zur landesweiten Veröffentlichung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zudem ist ein Trägerbesuch des Sozialministeriums im Jahr 2027 geplant.
Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung der eingereichten Ideen, eine Preisverleihung, eine Prämierung, eine Begründung der Entscheidung oder ein Entgelt besteht nicht. Die Entscheidung über das „Ob“ eines Preisgeldes und dessen Höhe steht im alleinigen freien Ermessen der Jury. Es besteht ebenso kein Anspruch auf Ersatz von Auslagen oder eines Entgeltes für das Einreichen von Vorschlägen und die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der prämierten Idee. Zudem können Preisgelder allenfalls im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets bereitgestellt werden.
Das Sozialministerium kann den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen. Etwaige Ansprüche auf Ersatz der Schäden, die infolge des Abbruchs entstanden sind, bestehen nicht.
Bewerben können sich mit Sitz oder einer Einrichtung in Baden-Württemberg
- Kommunen,
- Einrichtungen freier Träger sowie kirchliche Träger,
- Universitäten und Hochschulen,
- (Sozial-)Unternehmen, Vereine und zivilgesellschaftliche Einrichtungen.
(Sozial-)Unternehmen, Vereine und zivilgesellschaftliche Einrichtungen haben ihre Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts nachzuweisen.
Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Die eingereichte Idee muss sich auf einen Standort in Baden-Württemberg beziehen und/oder primär in Baden-Württemberg ihre Auswirkungen entfalten.
- Abgeschlossene und laufende Projekte
- Ideen, die bereits im Rahmen eines anderen Ideenwettbewerbs prämiert wurden
- Ideen, die bereits eine Förderung erhalten/erhalten haben
- Klarheit: Die Idee hat eine klare Zielvorgabe, ein roter Faden ist erkennbar.
- Machbarkeit: Die Idee ist ein einfaches, leicht umsetzbares Mittel, um auf geschlechtergerechte Digitalisierung hinzuwirken.
- Innovation: Kreative Ideen, die neue Wege und Methoden ausprobieren – auch auf Gefahr eines Scheiterns hin – werden bevorzugt (zum Beispiel in der Ansprache bestimmter Zielgruppen, in der Verknüpfung bestehender Angebote oder auch hinsichtlich geeigneter interdisziplinärer Formate). Es wird ein sozio-technischer Innovationsbegriff1 zugrunde gelegt.
- Nachhaltigkeit: Es sollte erkennbar sein, wie sich die Idee langfristig positiv auswirken kann und eigeninitiativ weitergetragen werden könnte. In der Regel sind insbesondere partizipativ entwickelte und ausgestaltete Ideen besonders nachhaltig.
- Übertragbarkeit: Durch die Idee werden neue Konzepte erprobt, die im Erfolgsfall gegebenenfalls auch auf andere Einrichtungen/Träger übertragbar und im Land wiederholbar sein könnten, oder die Idee kann in bereits vorhandene Konzepte und Strukturen integriert werden.
Besonders willkommen sind Ideen, die einen intersektionalen und partizipativ-zielgruppenorientierten Ansatz verfolgen. Angebote, die durch die prämierten Ideen geschaffen werden, sollten grundsätzlich für die Zielgruppen kostenfrei sein. Die Qualität der Idee wird durch die Jury insbesondere anhand der oben aufgezählten Kriterien überprüft.
1 Ein sozio-technisches Innovationsverständnis betrachtet Innovationen nicht nur als technische Neuerungen, sondern als Ergebnis des Zusammenspiels von technischen, sozialen, organisatorischen, wirtschaftlichen und kulturellen Faktoren. Innovation entsteht demnach nicht allein durch technischen Fortschritt, sondern durch die erfolgreiche Einbettung neuer Technologien in soziale Kontexte und deren Akzeptanz, Nutzung und Weiterentwicklung durch Menschen und Organisationen.
Die Bewerbung muss bis zum 6. September 2026 beim Sozialministerium ausschließlich per E-Mail an gleichstellungsstrategie@sm.bwl.de eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich den bereitgestellten Bewerbungsbogen (PDF). Dieser ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Weitere Bewerbungsunterlagen, als im Bewerbungsbogen gefordert, bleiben unberücksichtigt.
Falls mehrere Organisationen zusammen eine Idee einreichen, muss eine der Organisationen die Federführung übernehmen, dazu gehört unter anderem die Bewerbung und Nennung eines Bankkontos. Es können pro Einrichtung auch mehrere Ideen eingereicht werden, wobei für jede Idee eine gesonderte Bewerbung in jeweils einer E-Mail zu erfolgen hat. Die Bewerbung sollte klar hervorheben, welches Themenfeld (a bis d) im Fokus steht. Die Bewerbungsunterlagen werden streng vertraulich und gemäß den Datenschutzrichtlinien des Sozialministeriums behandelt.
Der Teilnehmer beziehungsweise die Teilnehmerin räumt dem Sozialministerium an allen eingereichten Ideen ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches, sachlich, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung des Werks in gedruckter und digitaler Form.
Falls gegen Ihre Einrichtung oder gegen Sie rechtliche Schritte in Bezug auf Ihre Einreichung eingeleitet werden, insbesondere die Urheberschaft an der Idee streitig gemacht wird, behalten wir uns vor, Sie jederzeit vom Ideenwettbewerb auszuschließen.
