Die Landesregierung Baden-Württemberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Kindern und Jugendlichen gute Zukunftschancen zu eröffnen, insbesondere auch benachteiligten jungen Menschen.
Um dieser wichtigen Aufgabe nachzukommen, baut das Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren den in der letzten Legislaturperiode aufgelegten „Zukunftsplan Jugend“ zum „Masterplan Jugend“ aus.
Gemeinsame Verantwortung
Am 12. März 2013 hat die damalige Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit die Vereinbarung „Zukunftsplan Jugend“ unterzeichnet. Über den „Zukunftsplan Jugend“ sollten alle Kräfte im Land gebündelt und stärker zusammengeführt werden, um in gemeinsamer Verantwortung eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu gestalten.
Alleinstellungsmerkmal des „Zukunftsplans Jugend“ war von Beginn an ein Zusammenwirken von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie ein hohes Maß an beteiligungsorientierten Strukturen. Dies wird am Beispiel der Lenkungsgruppe deutlich, in der die Partner der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, die kommunalen Landesverbände und die betroffenen Ministerien vertreten sind.
Außerdem wurden fünf thematisch fokussierte Arbeitsgruppen eingerichtet. Gemeinsam formulierten diese Gremien in der ersten Phase des „Zukunftsplans Jugend“ 16 Leitlinien für eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit, die allen Beteiligten als Grundlage für ihre Arbeit dienten.
Weiterentwicklung: vom Zukunftsplan zum Masterplan
Das Ministerium für Soziales und Integration hat seit Dezember 2016 gemeinsam mit allen Partnerverbänden den „Zukunftsplan Jugend“ zu einem „Masterplan Jugend“ weiterentwickelt und durch neue Schwerpunktsetzungen der aktuellen Bedarfslage angepasst. Eines der wesentlichen Ziele der Weiterentwicklung des Prozesses besteht in einem stärkeren Praxisbezug. Die Vorhaben sollen unmittelbar bei den Jugendlichen ankommen, denn sie stehen im Fokus. Der „Masterplan Jugend“ versteht sich noch stärker als dialogorientiertes Forum zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land.
Inhaltliche Schwerpunkte
Aus dem breiten Themenspektrum hat die Lenkungsgruppe Anfang November 2017 neue inhaltliche Schwerpunkte definiert und zielorientiert weiterentwickelt:
- Migration und Flucht
- Demokratie- und Medienbildung
- Partizipation im weit verstandenen Sinne
- Überarbeitung der Fördergrundlagen
- Ermöglichung und Sichtbarmachung von Vielfalt, Kooperationsausbau, insbesondere im Bereich (Ganztags-)Schule und außerschulische Jugendbildung
Diese Schwerpunkte gewährleisten einerseits die nötige praxisorientierte Arbeits- und Gestaltungsstruktur, andererseits aber auch die notwendige Flexibilität, um auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.
Ziele und Botschaften
Durch Digitalisierung, Zuwanderung und veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie etwa geänderte Familien- und Rollenbilder, wandelt sich die Welt rasant. Über allen Themenschwerpunkten steht das Bedürfnis nach Orientierung in einer globalisierten Lebenswirklichkeit, die zunehmend unübersichtlich wird und hieraus resultierend zu sozialer Verunsicherung führt. In der wichtigen Lebensphase ihres Aufwachsens brauchen gerade Jugendliche Orientierung und Struktur. Es bedarf also einer Jugendarbeit, die Jugendliche, so verschieden sie auch sind, erreicht.
Die Teilhabe von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Baden-Württemberg hat bei den unter 25-Jährigen mit 33 Prozent die bundesweit höchste Quote von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Auch sie wollen und sollen an den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe teilhaben. Zugewanderte Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Akteure, die ihre Lebensgestaltung selbstständig mitbestimmen wollen. Als diese müssen sie von der Gesellschaft wahrgenommen werden und – ganz wichtig – sich selbst wahrnehmen. Ziel ist es, Räume zu schaffen, in denen Kinder- und Jugendliche egal welcher Herkunft angstfrei ihre Meinung äußern und an der Gesellschaft teilhaben können. Nur so wird gewährleistet, dass allen Kindern und Jugendlichen eine Zukunftsperspektive eröffnet wird. Damit wird Ausgrenzung und sozialer Isolation mit allen bekannten Folgeerscheinungen entgegengewirkt.
Die Potenziale von Migrantenselbstorganisationen und das Engagement in eigenen Organisationen soll nicht nur gefördert werden, sondern zugewanderte Kinder und Jugendliche sollen in die in unserem Land so vielfältig vorhandenen Verbandsstrukturen eingebunden werden. Gemeinsam mit allen Partnern sollen aufsuchende außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote geschaffen werden, um zugewanderte Kinder und Jugendliche zu erreichen und zur Teilhabe zu motivieren. Auf diese Weise bekommen sie niederschwellig die Möglichkeit, sich in vorhandene Strukturen einzubringen und diese mitzugestalten. So können sie selbst Projekte und Ideen umsetzen, dadurch Selbstwirksamkeit erfahren und soziale Kontakte knüpfen.
Von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das Thema „Demokratie lernen und demokratische Teilhabe“. Bei der Frage des Erfahrungslernens demokratischer Haltungen und politischer Bildung von Kindern und Jugendlichen im gelegentlich so beschriebenen „postfaktischen“ Zeitalter kommt der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit eine zentrale Bedeutung zu.
Demokratie ist nicht selbstverständlich. Sie muss gelernt werden. Wie also können wir demokratisches Bewusstsein schaffen? Wir möchten Jugendliche zu politischer Kompetenz befähigen, damit sie in ihre Rolle als aktive Bürgerinnen und Bürger hineinwachsen und diese aktiv ausfüllen. Das bedeutet nicht nur, in Zeiten der allgegenwärtig diskutierten Politikverdrossenheit junge Menschen dazu zu motivieren, wählen zu gehen und sich (partei)politisch zu betätigen. Politische Kompetenz bedeutet auch, sich mit unseren grundgesetzlich geschützten Bürger- und Freiheitsrechten auseinanderzusetzen, sie in ihren praktischen Auswirkungen im Alltag wertschätzen zu können und sie in Anspruch zu nehmen.
Bildung ist die elementare Voraussetzung für Demokratie. Dies umfasst aber nicht nur schulische, sondern insbesondere auch die außerschulische Jugendbildung. Vereine, Verbände und offene Einrichtungen leisten in der außerschulischen Jugendbildung wegweisende Arbeit und eignen sich ideal als praktischer Übungsplatz für gelebte Demokratie. Gemeinsam mit ihnen sollen Konzepte erarbeitet werden, wie Demokratiebildung gelingen kann, um so einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz der Demokratie- und Vielfaltförderung in der Kinder- und Jugendarbeit zu verankern.
Das Thema „Umgang mit Medien“ ist essenzieller Bestandteil einer umfassenden Demokratiebildung. Die Medien sind die sogenannte „vierte Gewalt“. Sie gehören fest zum demokratischen System. Sie setzen Themen und erzeugen Aufmerksamkeiten. Medienkompetenz ist ein wesentlicher Baustein der Demokratiebildung und im Zeitalter der Digitalisierung von erhöhter Bedeutung. Die unterschiedlichen Formen der Nutzung und des Einsatzes digitaler Medien und der Rezeption der Inhalte bergen große Chancen, aber auch Risiken in Hinblick auf ihre demokratiefördernde Wirkung. Global betrachtet hat z. B. die Nutzung sozialer Medien in einigen Ländern demokratische Grundwerte wie Freiheit erst möglich gemacht bzw. vorangebracht, auf der anderen Seite stehen die zahlreichen Beispiele für Manipulationen ganzer „Gruppen“ durch gezielte Falschinformationen oder einseitige Berichterstattung. Auch im Kleinen werden junge Menschen durch ihre Mediennutzung direkt beeinflusst: Wie sollen bzw. können sie mit medial vermittelten Informationen oder auch „Fake News“ umgehen? Was bewirkt die (vermeintliche) Anonymität im Netz bei ihnen? Wer fungiert als „Meinungsmacher“ und wie können möglicherweise auch wirksam Gegenpositionen angebracht werden? Wie gehen sie mit verrohter Sprache und sogenannter „Hate-Speech“ um? Wo und wie können sie sich aktiv einbringen und einmischen?
Medienbildung als Grundlage für einen gelingenden Umgang mit digitalen Medien in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbst und der sozialen Lebenswelt wird somit zu einem zunehmend bedeutsamen Querschnittsthema in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit. Hier brauchen wir Medienkompetenz, nicht nur für Jugendliche, sondern auch für das pädagogische Fachpersonal in der Kinder- und Jugendarbeit.
Der gesellschaftliche Einfluss von Jugendlichen muss gestärkt werden. Damit junge Menschen etwas bewirken können, brauchen wir mehr Partizipationsmöglichkeiten. Mit der Absenkung des Wahlalters wurden bereits Weichen gestellt. Partizipation ist aber mehr: Jugendliche müssen sich einmischen können, nicht nur, wenn es um ihre eigenen Belange geht.
Mitmachen und Mitentscheiden soll an allen Orten des Aufwachsens gelebt werden. Partizipation im weiten Sinne meint zum einen die Verantwortungsübernahme junger Menschen für das Gemeinwohl und ein gelingendes Miteinander in der Gesellschaft durch freiwilliges Engagement, zum anderen auch die aktive Teilnahme junger Menschen an politischen Beteiligungsprozessen.
Umsetzung: Beispielhafte Projekte und Maßnahmen
Erfolgreiche Projekte, die sich bewährt haben, sollen im Rahmen des „Masterplan Jugend“ verstetigt und – teilweise in modifizierter Form – fortgeführt werden. Zudem wurden etwa mit der landesweiten „Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg“ und dem Projekt „Beheimatung durch Kultur“ bereits neue Vorhaben auf den Weg gebracht. Zahlreiche weitere Vorhaben sind in Planung.
Das Projekt „Lokale Bildungsnetze (LoBiN) sollte an ausgewählten Pilotstandorten zentrale Erkenntnisse darüber liefern, welche Wirkungen lokale Bildungsnetze mit den Kernbereichen außerschulische Bildung und Schule haben, wie der Aufbau lokaler Bildungsnetze am besten gelingt und welche Rahmenbedingungen für ihre Ausgestaltung gegeben sein müssen.
Mit der Projektförderung von LoBiN wurden Aktivitäten zur Weiterentwicklung beziehungsweise zum Neuaufbau von nachhaltigen Strukturen ganzheitlicher Jugendbildung im Zusammenspiel zwischen außerschulischen Bildungsträgern und Schulen unterstützt. Die Förderung wurde im Rahmen des Zukunftsplans Jugend erstmalig für den Zeitraum 2015/2016 durch das Land gewährt.
Die Projektförderung teilte sich in zwei Phasen: Die erste Phase dauerte von Mai 2015 bis Dezember 2016 und mündete in dem Abschlussbericht „MABEV – Metanalyse, Bestandsaufnahme & Evaluation des Auf- und Ausbaus Lokaler Bildungsnetze (LoBiN)“. Er zeigt, dass es gelungen ist, auf lokaler Ebene Strukturen zu schaffen, durch die die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit stärker als vorher als relevante lokale Akteure sichtbar werden.
Die zweite Phase umfasste den Zeitraum Frühjahr 2017 bis Juni 2019. Auf diese zweite Phase, mit sechs im Programm verbliebenen Standorten, bezieht sich die nachstehende Evaluation. Sie zeigt, dass es an den Projektstandorten gelungen ist, mit der Vernetzung von vielfältigen, aber zum Teil auch spezifischen bildungsrelevanten Akteuren, die Angebote für Kinder und Jugendliche (vor allem auch in Verbindung mit der Schule) zu erweitern.
Evaluation der 2. Förderphase des Auf- und Ausbaus Lokaler Bildungsnetze (LoBiN)
Pressemitteilung, 10. Juli 2018: Masterplan Jugend: Jugendpolitik im Land nimmt Fahrt auf
In einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe wurde mit den Partnern des „Masterplans Jugend“ nach Lösungen gesucht, wie die Möglichkeiten der politischen und gesellschaftlichen Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt werden können. Daraus ging ein Konzept zur Schaffung einer landesweiten Servicestelle hervor, das Anfang November 2017 in die Lenkungsgruppe eingebracht und dort befürwortet wurde.
Die landesweite „Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg“ wird ab 2018 die landespolitische Verankerung, überregionale Vernetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Partizipationsstrukturen im Jugendbereich ermöglichen. Zu ihren zentralen Aufgabenfeldern wird die Qualifizierung, Beratung und Begleitung von Jugendinitiativen, von Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in den Bereichen politischer und gesellschaftlicher Beteiligung gehören. Zudem wird die öffentliche Wahrnehmung und Würdigung von Partizipationsprojekten junger Menschen eine wichtige Aufgabe der Servicestelle sein.
Die landesweite „Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg“ wird in dreigeteilter Trägerschaft vom Landesjugendring, der Jugendsozialarbeit und der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung betrieben. Die Zusammenarbeit dieser drei Verbände mit ihren unterschiedlichen Sichtweisen stellt bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal der Servicestelle dar. Begleitet wird die Servicestelle von einem Fachbeirat, in dem unter anderem die kommunalen Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg, die Jugendstiftung und die Landeszentrale für politische Bildung vertreten sind. Das Land stellt für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Servicestelle jährlich 350.000 Euro für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung.
Auch mithilfe niedrigschwelliger Projekte vor Ort sollen Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen in ihrem sozialen und politischen Umfeld gezielt initiiert und gestärkt werden. Mit den Partnern des „Masterplans Jugend“ wurde deshalb parallel zur Schaffung der „Servicestelle Partizipation“ ein Konzept zur Fortführung des Programms „Vielfalt in Partizipation“ (kurz VIP) entworfen. Auf dieser Grundlage werden mit Landesmitteln in den Jahren 2018 bis 2020 mindestens 15 niedrigschwellige Mikroprojekte (Kosten von jeweils bis zu 7.000 Euro) und 15 Modellprojekte (Kosten von jeweils bis zu 25.000 Euro) durchgeführt.
In der Vergangenheit reichte das Spektrum von kommunalen Antragstellern, die gemeinsam mit Jugendlichen und Architekten Skateanlagen und Jugendhäuser planten, bis hin zu selbstorganisierten gemischten Theatergruppen mit Geflüchteten. Neben der allgemeinen Engagementförderung soll dabei weiterhin die politische Beteiligung von Jugendlichen im Vordergrund stehen. Das Projekt wird vom Landesjugendring abgewickelt. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Trägern auch Jugendinitiativen.
Seit einigen Jahren zeichnet sich die Entwicklung ab, dass Kinder bereits im Alter von 8 bis 13 Jahren im öffentlichen Raum durch selbst- und fremdgefährdendes Verhalten verstärkt auffällig werden. Diese Zielgruppe wurde bislang durch die bestehenden Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung nicht angemessen erreicht. Genau hier setzt der Ausbau der mobilen Kindersozialarbeit an. Im Rahmen des „Zukunftsplans Jugend“ ist die mobile Kindersozialarbeit an sechs Standorten gut erprobt worden. Ab 2018 wird das Projekt schrittweise auf bis zu 20 Standorte ausgeweitet und in die Fläche getragen. Über den „Masterplan Jugend“ werden dafür insgesamt 235.000 Euro für die Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Die von den Standorten eingesetzten Fachkräfte aus der mobilen Jugendarbeit werden im Rahmen von Qualifizierungsworkshops im Hinblick auf den pädagogisch nachhaltigen Umgang mit auffällig gewordenen Kindern geschult und sensibilisiert. Mittels fachlicher Begleitung wird ein umfassendes Konzept zur mobilen Kindersozialarbeit erarbeitet und sodann flächendeckend in der Praxis verankert. Die Auswahl der Standorte wird in einem Beirat mit den Partnern des „Masterplans Jugend“ beraten.
Das Strukturaufbauprogramm wendet sich an neu entstehende Landesjugendverbände, die bereits über mehrere Ortsgruppen verfügen, selbstorganisierte Jugendarbeit machen, noch keine Anerkennung als Träger der Jugendhilfe nach dem Jugendbildungsgesetz haben und eine landesweite Bedeutung erwarten lassen. Im Fokus stehen dabei der Aufbau hauptamtlicher Unterstützungsstrukturen, der Aufbau einer koordinierenden und verwaltenden Landesgeschäftsstelle und die Qualifizierung des Ehrenamtes. Koordiniert wird die unterstützende Begleitung durch eine Fachkraft beim Landesjugendring. Nachdem der Schwerpunkt des Strukturaufbaus in den vergangenen Jahren überwiegend im Bereich der Migrantenselbstorganisationen lag, werden ab 2018 zusätzlich die Verbände „Young Voice“ der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg e. V., die „Wilde Löwenjugend“ (Mitglied der Gehörlosen-Jugend Deutschland) sowie die Themengruppe „Jugend im Netzwerk LSBTTIQ“ in das Programm einbezogen.
Auf die Integration junger Geflüchteter mithilfe eines kulturpädagogischen Ansatzes setzt das neue Projekt „Beheimatung durch Kultur“ der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung. Ziel des Projektes ist es, junge Geflüchtete und Neuzugewanderte zu Mentoren auf dem Gebiet der interkulturellen Bildung zu machen. Kulturpädagogisch begleitet sollen die Jugendlichen in einem ersten Schritt die kulturellen Angebote in ihrem jeweiligen Umfeld kennenlernen. Auf dieser Grundlage entwickeln die jungen Geflüchteten und Neuzugewanderten dann ihr eigenes kulturelles Projekt, zum Beispiel selbst organisierte Konzerte, Ausstellungen oder interkulturelle Feste und Feiern. Die Projektergebnisse werden im Anschluss einem öffentlichen Publikum präsentiert und gemeinsam mit den Jugendlichen ausgewertet. In den nachfolgenden Jahren soll das Programm in derselben Stadt von anderen Jugendlichen mit Fluchterfahrung erneut und gegebenenfalls in modifizierter Form angeboten werden.
Zu weiteren Programmen mit integrativem und demokratiebildendem Schwerpunkt finden derzeit mit den Beteiligten des „Masterplans Jugend“ intensive Gespräche statt. So sollen Geflüchtete ab 2018 über ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft offene Jugendbildung sowie ein Projekt des Landesjugendrings gezielt in die Entscheidungsstrukturen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit eingebunden werden und in den Jugendräten, Vollversammlungen und Programmgruppen tragende Rollen übernehmen. Mittelfristig soll so ein Mitgestaltungs- und Beteiligungsprozess auf kommunaler Ebene auf den Weg gebracht werden.
Finanzierung/Fördervolumen
Bis 2016 wurden für die Umsetzung des „Zukunftsplans Jugend“ zusätzliche Landesmittel in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2017 bis 2019 stehen für den „Masterplan Jugend“ insgesamt Landesmittel in Höhe von rund 14,2 Millionen Euro zur Verfügung. Während der Laufzeit sorgen der Verzicht auf Haushaltsrestriktionen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel für verlässliche Rahmenbedingungen.