Masterplan Jugend

Kinder- und Jugend(sozial)arbeit gestalten, fördern und weiterentwickeln

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Jugendliche lernen auf Parkbank

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Kindern und Jugendlichen gute Zukunftschancen zu eröffnen, insbesondere auch benachteiligten jungen Menschen.

Um dieser wichtigen Aufgabe nachzukommen, baut das Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren den in der letzten Legislaturperiode aufgelegten „Zukunftsplan Jugend“ zum „Masterplan Jugend“ aus.

Gemeinsame Verantwortung

Am 12. März 2013 hat die damalige Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit die Vereinbarung „Zukunftsplan Jugend“ unterzeichnet. Über den „Zukunftsplan Jugend“ sollten alle Kräfte im Land gebündelt und stärker zusammengeführt werden, um in gemeinsamer Verantwortung eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu gestalten.

Alleinstellungsmerkmal des „Zukunftsplans Jugend“ war von Beginn an ein Zusammenwirken von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie ein hohes Maß an beteiligungsorientierten Strukturen. Dies wird am Beispiel der Lenkungsgruppe deutlich, in der die Partner der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, die kommunalen Landesverbände und die betroffenen Ministerien vertreten sind.

Außerdem wurden fünf thematisch fokussierte Arbeitsgruppen eingerichtet. Gemeinsam formulierten diese Gremien in der ersten Phase des „Zukunftsplans Jugend“ 16 Leitlinien für eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit, die allen Beteiligten als Grundlage für ihre Arbeit dienten.

Weiterentwicklung: vom Zukunftsplan zum Masterplan

Das Ministerium für Soziales und Integration hat seit Dezember 2016 gemeinsam mit allen Partnerverbänden den „Zukunftsplan Jugend“ zu einem „Masterplan Jugend“ weiterentwickelt und durch neue Schwerpunktsetzungen der aktuellen Bedarfslage angepasst. Eines der wesentlichen Ziele der Weiterentwicklung des Prozesses besteht in einem stärkeren Praxisbezug. Die Vorhaben sollen unmittelbar bei den Jugendlichen ankommen, denn sie stehen im Fokus. Der „Masterplan Jugend“ versteht sich noch stärker als dialogorientiertes Forum zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land.

Inhaltliche Schwerpunkte

Aus dem breiten Themenspektrum hat die Lenkungsgruppe Anfang November 2017 neue inhaltliche Schwerpunkte definiert und zielorientiert weiterentwickelt:

  • Migration und Flucht
  • Demokratie- und Medienbildung
  • Partizipation im weit verstandenen Sinne
  • Überarbeitung der Fördergrundlagen
  • Ermöglichung und Sichtbarmachung von Vielfalt, Kooperationsausbau, insbesondere im Bereich (Ganztags-)Schule und außerschulische Jugendbildung

Diese Schwerpunkte gewährleisten einerseits die nötige praxisorientierte Arbeits- und Gestaltungsstruktur, andererseits aber auch die notwendige Flexibilität, um auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.

Ziele und Botschaften

Umsetzung: Beispielhafte Projekte und Maßnahmen

Erfolgreiche Projekte, die sich bewährt haben, sollen im Rahmen des „Masterplan Jugend“ verstetigt und – teilweise in modifizierter Form – fortgeführt werden. Zudem wurden etwa mit der landesweiten „Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg“ und dem Projekt „Beheimatung durch Kultur“ bereits neue Vorhaben auf den Weg gebracht. Zahlreiche weitere Vorhaben sind in Planung.

Finanzierung/Fördervolumen

Bis 2016 wurden für die Umsetzung des „Zukunftsplans Jugend“ zusätzliche Landesmittel in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2017 bis 2019 stehen für den „Masterplan Jugend“ insgesamt Landesmittel in Höhe von rund 14,2 Millionen Euro zur Verfügung. Während der Laufzeit sorgen der Verzicht auf Haushaltsrestriktionen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel für verlässliche Rahmenbedingungen.