Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensumständen brauchen Hilfe, die Familie und Schule nicht immer leisten können. Im Bereich der sozialen Jugendhilfe fördert das Sozialministerium insbesondere Maßnahmen der Mobilen Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit). Diese Angebote leisten wichtige Beiträge zur Prävention gegen Arbeits- und Perspektivlosigkeit, Gewalt und Sucht.
Schulsozialarbeit
Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule. Die Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Schulsozialarbeit ist ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule. Mit dem differenzierten Instrumentarium der Schulsozialarbeit, die auch Eltern erreicht und einbindet, können soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen besser bewältigt werden. Schulsozialarbeit trägt so zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur Eingliederung in die Arbeitswelt und zur gesellschaftlichen Integration bei. Die Schulsozialarbeit muss an der Schule verortet sein. Mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule muss eine Kooperation erfolgen.
Förderung
Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich seit dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Dies wurde im Pakt für Familien mit Kindern vom 1. Dezember 2011 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden so vereinbart. Die Förderpauschale pro Vollzeitstelle beträgt 16.700 Euro, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. Das Förderprogramm wird außerordentlich gut angenommen. Das Fördervolumen des Landes wurde deshalb ab dem Haushaltsjahr 2014 von 15 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro jährlich angehoben, um die Drittelfinanzierung des Landes beibehalten zu können.
Anträge können beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) gestellt werden. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zum Antragsverfahren.
Mobile Jugendsozialarbeit
Angesichts der zunehmenden Zahl der Jugendlichen, die ausgegrenzt oder von Ausgrenzung bedroht sind und von den Einrichtungen und Arbeitsformen der Verbandsjugendarbeit und der offenen Jugendarbeit nicht mehr erreicht werden, gewinnt die Mobile Jugendsozialarbeit in Problemgebieten („Mobile Jugendarbeit“) in ihrer stadtteilbezogenen, gemeinwesenorientierten Form immer mehr an Bedeutung.
Mobile Jugendarbeit ist eine offensive Form der offenen Jugendarbeit, die sich an benachteiligte Jugendliche (z. B. drogenkonsumierende, gewalttätige, arbeitslose, obdachlose, überschuldete, misshandelte, orientierungslose, rechtsorientierte Jugendliche) richtet. Sie sucht die Jugendlichen dort auf, wo sie sich aufhalten (Streetwork) und arbeitet vor allem mit den Cliquen, in denen die Jugendlichen sich treffen (Gruppenarbeit). Diese Arbeitsformen führen zwangsläufig dazu, Ressourcen in den betroffenen jungen Menschen selbst wie auch aus den Institutionen und Initiativen des Gemeinwesens für die Bewältigung ihrer Probleme zu erschließen. So gehören auch Einzelfallhilfe und Gemeinwesenarbeit zum Instrumentarium der Mobilen Jugendarbeit.
Vertrauen aufbauen und frühzeitig Hilfe anbieten
Mobile Jugendarbeit muss vorrangig ins Lebensfeld der jungen Menschen eingebettet sein, dabei aber auch gruppen- und geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen. Der Einstieg der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Mobilen Jugendarbeit besteht darin, Schwellenängste abzubauen und belastungsfähige Beziehungen herzustellen, die ihnen das Begleiten der jungen Menschen ermöglichen. Nicht selten sind die Beziehungen der jungen Menschen zum Gemeinwesen (Schule, Ausbildungsstätte, Arbeit, Wohnen) beiderseits abgebrochen oder vom Abbruch bedroht. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sind anfangs oft die einzige Brücke zum Gemeinwesen.
Mobile Jugendarbeit leistet wichtige Beiträge nicht nur zur Integration der betroffenen Jugendlichen, sondern auch zur vorbeugenden Bekämpfung der Jugendkriminalität und zur Suchtprophylaxe. Es wird angestrebt, mehr zu einem präventiven Ansatz überzugehen, der den Einsatz Mobiler Jugendarbeit möglichst nicht erst bei aktueller und akuter Gewaltausübung oder anderen verfestigten Auffälligkeiten von jungen Menschen, sondern so frühzeitig wie möglich bei entstehenden Problemlagen vorsieht.
Förderung
Das Land fördert die Mobile Jugendarbeit durch die Gewährung von Personalkostenzuschüssen in Höhe von 11.000 Euro pro Vollzeitstelle. Über die Förderung von Modellmaßnahmen wie auch von praxisbezogenen Forschungsvorhaben sollen neue Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden, die geeignet sind, von anderen Trägern als neuer Weg in der Jugendhilfe genutzt zu werden.
Antragsformulare und Eckpunkte der Förderung können auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit abgerufen werden.
Förderprogramm „Jugend im öffentlichen Raum - Prävention von riskantem Alkoholkonsum“
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum in Verbindung mit Ordnungswidrigkeiten, Lärmentwicklung, Vandalismus Polizei- und Rettungsdiensteinsätzen wird seit mehreren Jahren von Kommunen, Anwohnerschaft und der Polizei als problematische Entwicklung wahrgenommen. Aus diesem Grund wurde das bereits 2013 ins Leben gerufene Förderprogramm „Junge Menschen im öffentlichen Raum“ fortgeführt. Für die Jahre 2015 und 2016 standen Fördermittel in Höhe von insgesamt einer Million Euro zur Verfügung.