Kinder und Jugendliche haben das grundlegende Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Dieses Recht ist sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch im Grundgesetz verankert und verpflichtet alle Erwachsenen, Kinder vor körperlicher, psychischer, sexualisierter und digitaler Gewalt, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung zu schützen.
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle angeht und die eine Kultur des Hinschauens und Handelns bedarf. Effektiver Kinderschutz erfordert zudem frühzeitiges und koordiniertes Zusammenarbeiten von unterschiedlichen Fachkräfte. Der Kinderschutz in Baden-Württemberg basiert auf den drei Säulen Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit.
Masterplan Kinderschutz: Strategieentwicklung
Die Landesregierung hat die Entwicklung eines Masterplan Kinderschutzes in der aktuellen Koalitionsvereinbarung (PDF) verankert. Der Masterplan Kinderschutz ist ein wichtiger Teil der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Kinderschutz, die zur Aufarbeitung des schweren Missbrauchsfalls in Staufen und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Baden-Württemberg eingesetzt wurde. Der Abschlussbericht wurde im Jahr 2020 vorgelegt.
Als erste Phase des Masterplans Kinderschutz wurde im Sommer 2023 ein Förderpaket mit insgesamt rund zehn Millionen Euro beschlossen, mit dem derzeit 26 Projekte im Zeitraum 2023 bis 2025 finanziert werden. Gefördert werden unter anderem die Angebote der frühen Hilfen, die Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Verbänden, die Schulung von Fachkräften in verschiedenen Kinderschutz relevanten Themen, die Betreuung von Kindern suchtkranker Eltern, die therapeutische Arbeit mit sogenannten tatgeneigten Personen sowie die World Childhood Foundation mit den Childhood Häusern in Offenburg und Heidelberg.
Flankierend zu den laufenden Projekten erarbeitet das Sozialministerium derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess eine Gesamtstrategie Kinderschutz für Baden-Württemberg, um den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verankern. Es ist ein dynamischer Prozess, der auf Akteurs- und Handlungsebene breit angelegt ist und aktuelle Entwicklungen aufnimmt. Im Zuge dieses Prozesses wurde ein Begleitgruppe installiert, die die im Land vorhandene Expertise im Kinderschutz bündelt. Das Gremium besteht aus rund 40 Akteurinnen und Akteure der im Kinderschutz aktiven Behörden, Vereine, Institutionen und Verbände.
Die Strategie Masterplan Kinderschutz soll im Sommer 2025 veröffentlicht werden.
Kinderschutzgesetz von Bund und Land
Mit dem Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg vom 3. März 2009 soll die Teilnahme der in Baden-Württemberg wohnenden Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sichergestellt werden.
Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz vereint die zentralen Erkenntnisse der Debatte um Kinderschutz und Frühe Hilfen der letzten Jahre und setzt diese als gesetzgeberischen Standard im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Das Bundeskinderschutzgesetz hat die rechtliche Grundlage für die Gründung der Bundesstiftung Frühe Hilfen geschaffen, die zum 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat. Aufgaben der Bundesstiftung sind:
- Die Förderung Früher Hilfen sowie die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis drei Jahren.
- Flächendeckende Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeiten für Frühe Hilfen.
- Fortbildung und Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich.
- Einbindung ehrenamtliche Engagements im Bereich Frühe Hilfen.
Das Land hat das Landesjugendamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales mit der Umsetzung der Bundesstiftung als Koordinierungsstelle in Baden-Württemberg beauftragt.
Durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Bundesstiftung werden die bereits bestehenden Maßnahmen des Landes zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen flankiert und unterstützt.
Kinderschutz - schnelle Hilfe auf einen Blick
Im Krisenfall, oder wenn Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an eine der hier genannten Stellen:
- Unter der anonymen (Ihre Rufnummer wird nicht angezeigt) und gebührenfreien Telefonhotline des Deutschen Kinderschutzbundes erreichen Sie unter der „Nummer gegen Kummer“ 0 800 111 0 333 (Jugendtelefon) die nächstgelegene Beratungsstelle (Mo-Sa von 14-20 Uhr). Ebenfalls kostenlos und anonym wurde unter 0 800 111 0 550 ein Elterntelefon eingerichtet (Mo-Fr von 9 - 11 Uhr, Di+Do von 17 - 19 Uhr).
- Des Weiteren gibt es das anonyme und kostenfreie Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Sie erreichen es unter 0 800 22 55 530 (Mo, Mi, Fr 9-14 Uhr, Di, Do 15-20 Uhr). Es besteht auch die Möglichkeit der anonymen und datensicheren Onlineberatung.
- Oder Sie wenden sich an Ihr örtliches Jugendamt. Eine Liste aller Jugendämter mit Telefonnummern finden Sie am Seitenende zum Download.
- Den Polizei-Notruf erreichen Sie in dringenden Fällen telefonisch unter 110.