Zum 1. Januar 2017 startete die gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen finanzierte Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. bis 1990 (DDR) in Heimen der Behindertenhilfe und stationären Psychiatrien Leid und Unrecht erfahren haben, werden bei der Aufarbeitung der Erlebnisse unterstützt und erhalten Hilfe in finanzieller Form.
Am 1. Dezember 2016 haben Bund, Länder und Kirchen am Rande der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ unterzeichnet. Die Stiftung ist auf fünf Jahre angelegt und soll für den Zeitraum 2017 bis 2021 bestehen. Betroffene können sich bis Ende 2019 bei der Stiftung anmelden. Dafür errichten die Länder Anlauf- und Beratungsstellen.
Die Stiftung ergänzt die beiden bereits 2012 errichteten Hilfesysteme „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ für Betroffene aus Kinderheimen. Die langen Verhandlungen für ein Hilfesystem speziell für Betroffene aus Heimen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie resultierten unter anderem aus unterschiedlichen Vorstellungen der Errichter über die Grundlagen der Stiftung, unter anderem auch im Hinblick auf die Besonderheiten dieses Personenkreises. Es musste berücksichtigt werden, dass ein Mensch mit geistiger oder seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung womöglich Schwierigkeiten bei der Schilderung des Erlebten oder bei der Inanspruchnahme der Hilfeleistungen haben könnte.
Die Stiftung bietet
- öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts,
- individuelle Anerkennung durch persönliche Gespräche,
- Hilfe in finanzieller Form (Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro, unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro) und
- die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse.
Unterstützung erhalten Personen, die als Kinder und Jugendliche
- in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975 oder
- in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990
in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und noch heute unter Folgewirkungen leiden.
Betroffene sollen gezielt über das Angebot der Stiftung informiert werden. Darüber hinaus gibt es
- eine Website mit Inhalten in Leichter Sprache und Gebärdensprache,
- bundesweit eingerichtete Anlauf- und Beratungsstellen,
- ein Info-Telefon für allgemeine Bürgeranfragen sowie
- Plakate und Anzeigen in Fachpublikationen.
Um sich für Unterstützungsleistungen anzumelden, können sich Betroffene ab dem 1. Januar 2017 an
- die in ihrem Bundesland zuständige Anlauf- und Beratungsstelle wenden und ein persönliches Gespräch vereinbaren.
- Die Beraterin oder der Berater unterstützt bei der Aufarbeitung des Erlebten und beim Ausfüllen des Anmeldeformulars für eine finanzielle Hilfeleistung. Eine Anmeldung für Hilfeleistungen ist bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält die oder der Betroffene eine einmalige Geldpauschale und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine einmalige Rentenersatzleistung.
Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstelle in Baden-Württemberg
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, können sich Betroffene aus Baden-Württemberg telefonisch oder schriftlich an folgenden Kontakt wenden:
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V.
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Johannesstr. 22
70176 Stuttgart
Herr Hapatzky:
stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky@vdk.de
Frau Wehl:
stiftung-anerkennung-hilfe-bw.wehl@vdk.de
Weitere ausführliche Informationen zur Stiftung, den Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen sowie den Anlauf- und Beratungsstellen finden Interessierte auf der Website der Stiftung.