Zur Integration schwerbehinderter Menschen in Arbeit und Beruf gibt es eine Reihe von Hilfen und Fördermöglichkeiten durch
- die Arbeitsagenturen wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung und -beratung für behinderte Menschen, Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber, Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Aufnahme einer Tätigkeit,
- das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, wie z. B. Beratung und Unterstützung, u.a. durch Leistungen an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen, eine notwendige Arbeitsassistenz, Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zur Abgeltung besonderer Belastungen für beschäftigte schwerbehinderte Menschen.
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Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Zusammengefasst kann formuliert werden: „erst platzieren, dann qualifizieren“. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen sowie Erwachsene, bei denen im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens eine Behinderung aufgetreten ist, die die Weiterführung der bisherigen Beschäftigung trotz begleitender Hilfe unmöglich macht. Unterstützte Beschäftigung ist nachrangig zu Berufsausbildungen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bzw. den Reha-Maßnahmen beispielsweise in einem Berufsförderungswerk.
Berufsbildungswerke dienen der außerbetrieblichen Berufsausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen, die nur in einer auf ihre Behinderungsart speziell ausgerichteten Ausbildungsinstitution und nur bei kontinuierlicher, ausbildungsbegleitender Betreuung durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und anderer Rehabilitationsfachkräfte zu einem Ausbildungsabschluss befähigt werden können. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sind die Berufsbildungswerke mit einer Vielzahl von Fachdiensten (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst, therapeutische Dienste usw.) ausgestattet. Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgt in der Regel im Internat des Berufsbildungswerks. Ziel ist grundsätzlich die Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wird eine Ausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte angestrebt. Die theoretische und die praktische Ausbildung sind in den Berufsbildungswerken miteinander verzahnt; die Berufsschule ist in das Berufsbildungswerk integriert.
In Baden-Württemberg gibt es derzeit sieben Berufsbildungswerke:
- das Berufsbildungswerk Neckargemünd (Stiftung Rehabilitation Heidelberg) für Körperbehinderte,
- das Berufsbildungswerk Mosbach (Johannes-Anstalten Mosbach) für Lern- und Mehrfachbehinderte,
- das Berufsbildungswerk Waiblingen (Diakonie Stetten ) für Lernbehinderte,
- das Berufsbildungswerk Winnenden (Paulinenpflege Winnenden) für Hörgeschädigte,
- das Berufsbildungswerk Ravensburg (BBW Adolf Aich gGmbH) für Lernbehinderte,
- das Berufsbildungswerk Offenburg (Christliches Jugenddorfwerk) für Lernbehinderte und
- das Berufsbildungswerk Stuttgart (Nikolauspflege) für Blinde und Sehbehinderte.
Die Kosten der Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Internatsunterbringung trägt die Bundesagentur für Arbeit in Form eines Tagessatzes. Eine Ausnahme gilt für die Betriebskosten der Sonderberufsschulen. Diese Kosten werden vom Land übernommen.
Der Wegweiser „Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg“ (Download siehe rechts) listet in Kapitel 2.1 jeweils Namen, Träger, Adresse, Ausbildungsangebot und weitere Hinweise zu den Berufsbildungswerken des Landes auf.
Integrationsprojekte sind gem. § 132 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch „rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.“
In Baden-Württemberg bestehen Integrationsunternehmen. Für diese gibt es im Gegensatz zu Werkstätten für behinderte Menschen kein Anerkennungsverfahren. Integrationsprojekte können unter bestimmten Voraussetzungen vom Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg aus der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Neben der Unterstützung von Vorhaben zu Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und betriebswirtschaftlicher Beratung können Integrationsprojekte dabei auch finanzielle Mittel für den besonderen Aufwand erhalten, der durch die Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen und die qualifizierenden und rehabilitativen Ziele des Integrationsprojektes verursacht wird. Die Agentur für Arbeit fördert unter anderem mit so genannten Eingliederungszuschüssen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auch in Integrationsprojekten.
Ansprechpartner für die Förderung ist das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
Berufsförderungswerke dienen der außerbetrieblichen Umschulung und Ausbildung von Erwachsenen, die ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Wesentlich für ein Berufsförderungswerk ist die ausbildungsbegleitende Förderung (Ärztlicher Dienst, Krankengymnastik, Psychologischer Dienst, Rehabilitationsberatung u. a.). Hierdurch wird auch denjenigen Menschen mit Behinderung der Übergang zu einer anderen beruflichen Tätigkeit ermöglicht, die während der berufsfördernden Maßnahmen einer ständigen medizinischen, psychologischen oder pädagogischen Betreuung bedürfen, so dass eine betriebliche Umschulung nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich wäre. Die Unterbringung der Betroffenen erfolgt in aller Regel in angegliederten Internaten.
Folgende Berufsförderungswerke stehen in Baden-Württemberg zur Verfügung:
- das Berufsförderungswerk Heidelberg,
- das Berufsförderungswerk Schömberg,
- das Berufsförderungswerk Bad Wildbad und
- das Kurt-Lindemann-Haus Heidelberg-Schlierbach.
Die wichtigsten Kostenträger sind die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Unfallversicherungsträger.
Der Wegweiser „Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg“ (zum Download siehe rechts) listet in Kapitel 2.2 jeweils Namen, Träger, Adresse, Umschulungsangebot und weitere Hinweise zu den Berufsbildungswerken des Landes auf.
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie haben denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
- eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
- zu ermöglichen, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Derzeit werden in rund 250 WfbM (Hauptwerkstätten und weiteren Betriebsstätten) über 25.000 Werkstattplätze angeboten. Davon sind 65 Werkstätten mit rund 4.400 Plätzen ausschließlich für die Förderung und Beschäftigung seelisch behinderter Menschen zuständig.
Die Werkstätten werden in der Regel von gemeinnützigen Vereinen oder Gesellschaften getragen, die Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angehören. Funktional gliedern sich die Werkstätten in den Eingangs- und Arbeitstrainings- sowie den Arbeitsbereich. Bei den Werkstätten bzw. „unter ihrem verlängerten Dach“ bestehen in der Regel Förderungs- und Betreuungsgruppen für diejenigen schwerbehinderten Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen.
Die Werkstätten führen sowohl die Teilfertigung für Industrieprodukte verschiedener Branchen als auch Montage- und Demontagearbeiten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade aus. Einige Werkstätten bieten daneben Eigenprodukte von hoher Qualität an, z.B. Druckereierzeugnisse, Textilien, kunstgewerbliche Gegenstände.
In dem von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig zu veröffentlichenden Verzeichnis der anerkannten Werkstätten werden die einzelnen Werkstätten mit ihrem nach Auftragsarbeit, Eigenfertigung und Dienstleistung gegliederten Leistungsangebot bekannt gegeben. Der Wegweiser „Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg“ (zum Download siehe rechts) listet in Kapitel 3 jeweils Namen, Träger, Adresse und weitere Hinweise zu den Werkstätten des Landes auf.
Eine gute Übersicht über die Leistungsangebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen finden Sie über die entsprechenden weiterführenden Links in der rechten Spalte.