Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen

Land fördert Familienentlastende Dienste

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Die Betreuung und Versorgung eines behinderten, insbesondere eines schwerst- und mehrfach geschädigten Angehörigen bedeutet für die betroffene Familie in aller Regel eine große physische und psychische Aufgabe. Das Land Baden-Württemberg unterstützt diese Familien mit der Förderung Familienentlastender Dienste. Beginnend im Internationalen Jahr der Behinderten 1981 ist so ein Netz von ambulanten Diensten zur Betreuung und Versorgung behinderter Menschen entstanden.

Gefördert werden Personal- und Sachkosten pro 100.000 Einwohner mit bis zu 24.000 Euro. Vor allem die Träger und Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind angesprochen, den behinderten Menschen und ihren Familien in gegenseitiger Absprache geeignete Hilfeangebote zur Verfügung zu stellen. Bei Antragstellung ist gegenüber der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium) nachzuweisen, dass der Dienst nach Aufgabenzuschnitt und Einzugsbereich der Sozialplanung des zuständigen Stadt- bzw. Landkreises entspricht. Außerdem muss angegeben werden, in welcher Höhe ein kommunaler Mitfinanzierungsanteil vorgesehen ist.

Die Förderung ist geregelt in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen (VwV FED) vom 14. November 2019.