Investitionsförderung

Land fördert gemeindeorientierte Wohn- und Betreuungsangebote

Baden-Württemberg beteiligt sich seit Jahrzehnten am Auf- und Ausbau eines landesweiten, bedarfsgerechten Netzes von Angeboten der besonderen Wohnform und Angeboten des Förder- und Betreuungsbereiches sowie der Tagesstruktur.

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Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen gestärkt, ihre Wohn- und Betreuungsverhältnisse frei zu wählen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Entsprechend diesen Vorgaben trägt die Investitionsförderung der Landesregierung zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen in den Stadt- und Landkreisen bei.

Gefördert wird der Erwerb, die Schaffung, Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung von

  • Wohnangeboten für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Unterbringungsbeschluss,
  • Förder- und Betreuungsgruppen,
  • innovativen, inklusiven Angeboten der Tagesbetreuung.

Nachstehend finden Sie einen Link zur Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderungen (VwV Dezentrale Angebote).

Gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben ist eine Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Wohnstätten für WfbM-Beschäftigte aus Ausgleichsabgabemitteln seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich.

Ebenfalls nachstehend können Sie das Kriterienhandblatt für innovative und inklusive Angebote herunterladen. Die hierin enthaltenen Ausführungen zu innovativen und inklusiven Wohnangeboten dienen der allgemeinen Information. Das Kriterienhandblatt steht auch in Leichter Sprache zum Download bereit.