Bestimmte im Landeshaushaltsplan explizit genannte Landesverbände der Selbsthilfe behinderter Menschen erhalten jährliche Organisationszuschüsse aus einem Förderprogramm des Sozialministeriums. Sie sind – ähnlich wie die Liga der freien Wohlfahrtspflege – langjährige, landesweit tätige Partner des Ministeriums mit herausgehobener Stellung. Das Förderprogramm umfasst rund 339.000 Euro.
Diese Verbände sind:
- Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.
- Landesverband der Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V.
- Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (AMSEL)