Förderprogramm

Organisationszuschüsse für Landesverbände der Selbsthilfe behinderter Menschen

Bestimmte im Landeshaushaltsplan explizit genannte Landesverbände der Selbsthilfe behinderter Menschen erhalten jährliche Organisationszuschüsse aus einem Förderprogramm des Sozialministeriums. Sie sind – ähnlich wie die Liga der freien Wohlfahrtspflege – langjährige, landesweit tätige Partner des Ministeriums mit herausgehobener Stellung. Das Förderprogramm umfasst rund 339.000 Euro.

Diese Verbände sind:

  • Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e.V.
  • Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.
  • Landesverband der Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V.
  • Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V.
  • Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (AMSEL)
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