Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist weiterhin eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Ziel ist ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen in einer vielfältigen Gesellschaft. Dabei hat Inklusion viele Facetten – sie zeigt sich beim Sport, in der Schule, in der Kirchengemeinde, bei Kulturveranstaltungen oder im Vereinsleben.
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026
Das Sozialministerium Baden-Württemberg fördert auch in diesem Jahr pfiffige, kreative und innovative Vorhaben, die Inklusion vor Ort bei den Menschen erlebbar machen. Hierfür stehen im Rahmen der Projektförderung „Impulse Inklusion“ insgesamt bis zu 350.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die neue Methoden oder Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion in der Praxis erproben (Modellvorhaben), sowie Vorhaben, die bereits bestehende Inklusionsangebote erweitern. Hierunter fallen die inklusive Ausgestaltung allgemeiner Regelangebote sowie der Aufbau von auf Dauer angelegten inklusiven Angeboten im Sozialraum. Das Förderprojekt muss von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant, durchgeführt und ausgewertet werden.
Besonders erwünscht: Vorhaben gegen Einsamkeit
Besonders erwünscht sind in diesem Jahr Vorhaben, die der Einsamkeit der Menschen mit Behinderungen entgegenwirken oder dieser aktiv vorbeugen. Verfolgt werden können in diesem Zusammenhang beispielsweise aktivierende oder aufsuchende Ansätze beziehungsweise die Erarbeitung eines Konzepts zur Vorbeugung von Einsamkeit und dessen Umsetzung. Auf Dauer angelegte Vernetzungen innerhalb des Sozialraums von Menschen mit und ohne Behinderungen spielen dabei eine besondere Rolle.
Die Bewerbungsfrist endet am 18. September 2026.
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026 (PDF)
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026 in Leichter Sprache (PDF)
Erfolgreiche Projektförderung
Die Projektförderung „Impulse Inklusion“ wurde erstmals 2013 aufgelegt, damals mit dem Förderschwerpunkt Sozialraumförderung. Die Entscheidung für das Förderprogramm wurde mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg getroffen. In den Jahren 2013 bis 2025 förderte das Sozialministerium insgesamt circa 363 Modellprojekte mit insgesamt circa 7,85 Millionen Euro. Eine Übersicht finden Sie im Downloadbereich am Seitenende.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg unterstützt das Ministerium bei der Umsetzung der Förderung. Anträge können online gestellt werden: KVJS: Bewerbungsbogen Projektförderung Impulse Inklusion