Baden-Württemberg hat einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land erabeitet. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe hat.
Die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen erfordert ein grundlegendes Umdenken. Nicht nur die physischen Barrieren müssen abgebaut werden, auch die Einstellung der Gesellschaft zu Menschen mit Behinderungen muss sich ändern: Unterschiede bereichern und Vielfalt ist die Normalität.
UN-Behindertenrechtskonvention: Gleichbehandlung, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) schreibt diesen Paradigmenwechsel fest. Dabei geht es aber nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern um grundlegende Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Das Übereinkommen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. Sie würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge.
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 24. Februar 2009 ratifiziert und damit in die deutsche Gesetzgebung übertragen. Sie ist am 26. März 2009 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der Konvention hat die Bundesregierung am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan beschlossen. Er wurde gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden der Menschen mit Behinderungen entwickelt und fasst die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zu einer langfristigen Gesamtstrategie zusammen. Der Aktionsplan bietet einen strategischen Rahmen für die nächsten zehn Jahre und wird regelmäßig geprüft und entsprechend weiterentwickelt.
Landesaktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg
Anknüpfend an den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung wurde in Kooperation mit Betroffenenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden sowie mit den Kommunen ein eigener Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention in Baden-Württemberg erarbeitet. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf der Inklusion im Erwerbsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung.
Der Landes-Behindertenbeirat hatte dazu ein Maßnahmenpapier entwickelt, das auf Einladung des Landes-Behindertenbeauftragten in vier Regionalkonferenzen diskutiert und weiterentwickelt wurde. In einem bundesweit einmaligen Beteiligungsprozess kamen Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache zu Wort. Am 6. Mai 2014 übergab der Landes-Behindertenbeauftragte die Ergebnisse der Regionalkonferenzen der Landesregierung. Der Bericht enthält Vorschläge zur Umsetzung der UN-Konvention in den Bereichen Bildung, Erziehung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Barrierefreiheit, Kultur, Freizeit, Sport und Persönlichkeitsrechte. Er zeigt, wie Inklusion aktiv gelebt werden soll und gab der Landesregierung inhaltliche Orientierung bei der Erstellung des Landesaktionsplans. Jedes Ministerium hat in eigener Verantwortung ressortspezifische Vorschläge für die Umsetzung der UN-Konvention im Land erstellt. Das Sozialministerium übernahm die Koordination und hat den Aktionsplan im Sommer 2015 vorlegt. Erstmals lag nun ein umfassender Überblick vor, der die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land sowie das weitere Vorgehen zeigt.
Nach fünf Jahren wurde der Landesaktionsplan durch ein unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert. Kernaussage ist, dass Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Inklusionspolitik im Land in allen Lebensbereichen noch stärker beteiligt werden können. In ihrer Kabinettssitzung am 3. Mai 2022 hat die Landesregierung deshalb beschlossen, den Landesaktionsplan in diesem Sinne fortzuschreiben. Die Evaluationen stehen in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache am Seitenende zum Download zur Verfügung.
Inklusion im Land voranbringen
In Baden-Württemberg wird bereits viel unternommen, um die uneingeschränkte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen:
- Investitionsförderung: Die Landesregierung weiß, dass für die Umsetzung von Inklusion Ressourcen gebraucht werden. Deshalb wurde im Bereich des Wohnens und der Werkstätten die Investitionsförderung reformiert. Von jährlich rund 22 Millionen Euro werden 11 Millionen vorrangig in dezentrale, wohnortnahe Einrichtungen investiert und 5,5 Millionen in innovative, inklusive Wohnformen. So haben Menschen mit Behinderungen bei der Einrichtungssuche wirkliche Wahlmöglichkeiten.
- Kommunale Beratungsstelle Inklusion: Ende 2013 stellte das Sozialministerium 150.000 Euro für den Aufbau einer „Kommunalen Beratungsstelle Inklusion“ zur Verfügung. Die beim Städtetag Baden-Württemberg angesiedelte Stelle soll die Kommunen dabei unterstützen, den Inklusionsgedanken vor Ort umzusetzen. Sie hat die Aufgabe, die Städte für das Thema zu sensibilisieren und zu schulen, ein Beratungskonzept für Kommunen zu erstellen und die Umsetzung der Inklusion auf der lokalen Ebene zu begleiten.
- Projektförderung „Impulse Inklusion“: Das Sozialministerium fördert innovative Projekte, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. 2013 wurden rund 1,5 Millionen Euro in 45 Modellprojekte im Bereich Sozialraumförderung investiert. In diesem Jahr liegt der Förderschwerpunkt auf Initiativen, die Menschen mit Behinderungen bisher nur schwer zugängliche Lebensräume wie Sportvereine, politische Vereine oder Urlaubsangebote öffnen.
- Weiterbildungs-Zertifikat „Kompetent für Inklusion“: Mit Unterstützung des Landes entwickeln und erproben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Fort- und Weiterbildungen zur Inklusion. Ziel ist ein landesweit einheitliches Zertifikat, das teilnehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe im Land als „kompetent für Inklusion“ auszeichnet.
- Landesinklusionspreis: Gemeinsam mit dem Kultusministerium und dem Landes-Behindertenbeauftragten hat das Sozialministerium 2013 den Landesinklusionspreis ins Leben gerufen. Er zeichnet Organisationen, Vereine oder Schulen in Baden-Württemberg aus, die Inklusion und Teilhabe verwirklichen. Alle Preisgelder fließen zurück in die konkrete inklusive Arbeit vor Ort.