Ziel des neuen Aktionsplans ist es, Menschen mit Behinderungen eine vollumfängliche Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen erfordert ein grundlegendes Umdenken. Nicht nur die physischen Barrieren müssen abgebaut werden, auch die Einstellung der Gesellschaft zu Menschen mit Behinderungen muss sich ändern: Unterschiede bereichern und Vielfalt ist die Normalität.
UN-Behindertenrechtskonvention: Gleichbehandlung, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) schreibt diesen Paradigmenwechsel fest. Dabei geht es aber nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern um grundlegende Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Das Übereinkommen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. Sie würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 24. Februar 2009 ratifiziert und damit in die deutsche Gesetzgebung übertragen. Sie ist am 26. März 2009 in Kraft getreten.
Landesaktionsplan 1.0
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Landesregierung im Juni 2015 den ersten Landesaktionsplan beschlossen. Er wurde in Kooperation mit Betroffenenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden sowie mit den Kommunen erarbeitet. Besondere Schwerpunkte lagen dabei auf der Inklusion im Erwerbsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung. Der Landes-Behindertenbeirat hatte dazu ein Maßnahmenpapier entwickelt, das auf Einladung des Landes-Behindertenbeauftragten in vier Regionalkonferenzen diskutiert und weiterentwickelt wurde. Jedes Ministerium erstellte im Anschluss in eigener Verantwortung ressortspezifische Vorschläge für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Sozialministerium übernahm die Koordination und legte den Landesaktionsplan im Sommer 2015 vor. Erstmals lag nun ein umfassender Überblick vor, der die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land sowie das weitere Vorgehen zeigte. Der erste Landesaktionsplan steht in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache am Seitenende zum Download zur Verfügung.
Nach fünf Jahren wurde der Landesaktionsplan durch ein unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert. Kernaussage ist, dass Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Inklusionspolitik im Land in allen Lebensbereichen noch stärker beteiligt werden können. In ihrer Kabinettssitzung am 3. Mai 2022 hat die Landesregierung deshalb beschlossen, den Landesaktionsplan in diesem Sinne fortzuschreiben. Die Evaluationen stehen in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache am Seitenende zum Download zur Verfügung.
Beteiligungsprozess zum neuen Landesaktionsplan
Von Ende Juni 2022 bis Herbst 2023 gestaltete die Allianz für Beteiligung im Auftrag des Sozialministeriums einen Beteiligungsprozess, der die Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg begleitete. Für den mehrstufigen Beteiligungsprozess wurden Teilnehmende von Simone Fischer, der Beauftragten des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderungen, benannt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses bildeten sich sechs Arbeitsgruppen, die je ein Schwerpunktthema behandelten: Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen. Im Anschluss an den Beteiligungsprozess beschloss der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Herbst 2023 ein finales Ergebnispapier und übergab dieses an die Landesregierung Baden-Württemberg.
Landesaktionsplan 2.0
Auf der Grundlage des Ergebnispapiers des Landes-Behindertenbeirats hat die Landesregierung den Landesaktionsplan 2.0 entwickelt. Er richtet sich nach den Themenbereichen des Beteiligungsprozess (Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen) als sog. teilhabepolitische Handlungsfelder. Vorangestellt wird ein übergeordnetes Handlungsfeld mit allgemeinen Grundsätzen. Jede Maßnahme ist auf einem Maßnahmenblatt übersichtlich dargestellt und erläutert. Um künftig noch wirksamere Impulse setzen zu können wird der Fokus auf neue Maßnahmen gelegt und im Gegensatz zum Landesaktionsplan 1.0 von der Aufnahme fortlaufender Aufgaben oder gesetzlicher Verpflichtungen abgesehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Landesaktionsplan 2.0 nicht im Ergebnis von einer Vielzahl an gesetzlichen Leistungen und freiwilligen Maßnahmen im Bereich der Teilhabepolitik flankiert wird.
Der Landesaktionsplan 2.0 kann nachstehend unter „Downloads“ heruntergeladen werden. Die Übersetzung in Leichte Sprache ist derzeit in Arbeit und wird zeitnah veröffentlicht.