Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Für ein inklusives Miteinander

Grundschüler in Inklussionsklasse

Baden-Württemberg hat einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land erabeitet. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe hat.

Die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen erfordert ein grundlegendes Umdenken. Nicht nur die physischen Barrieren müssen abgebaut werden, auch die Einstellung der Gesellschaft zu Menschen mit Behinderungen muss sich ändern: Unterschiede bereichern und Vielfalt ist die Normalität.

UN-Behindertenrechtskonvention: Gleichbehandlung, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) schreibt diesen Paradigmenwechsel fest. Dabei geht es aber nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern um grundlegende Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Das Übereinkommen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. Sie würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 24. Februar 2009 ratifiziert und damit in die deutsche Gesetzgebung übertragen. Sie ist am 26. März 2009 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der Konvention hat die Bundesregierung am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan beschlossen. Er wurde gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden der Menschen mit Behinderungen entwickelt und fasst die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zu einer langfristigen Gesamtstrategie zusammen. Der Aktionsplan bietet einen strategischen Rahmen für die nächsten zehn Jahre und wird regelmäßig geprüft und entsprechend weiterentwickelt.

Landesaktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg

Anknüpfend an den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung wurde in Kooperation mit Betroffenenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden sowie mit den Kommunen ein eigener Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention in Baden-Württemberg erarbeitet. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf der Inklusion im Erwerbsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung.

Der Landes-Behindertenbeirat hatte dazu ein Maßnahmenpapier entwickelt, das auf Einladung des Landes-Behindertenbeauftragten in vier Regionalkonferenzen diskutiert und weiterentwickelt wurde. In einem bundesweit einmaligen Beteiligungsprozess kamen Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache zu Wort. Am 6. Mai 2014 übergab der Landes-Behindertenbeauftragte die Ergebnisse der Regionalkonferenzen der Landesregierung. Der Bericht enthält Vorschläge zur Umsetzung der UN-Konvention in den Bereichen Bildung, Erziehung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Barrierefreiheit, Kultur, Freizeit, Sport und Persönlichkeitsrechte. Er zeigt, wie Inklusion aktiv gelebt werden soll und gab der Landesregierung inhaltliche Orientierung bei der Erstellung des Landesaktionsplans. Jedes Ministerium hat in eigener Verantwortung ressortspezifische Vorschläge für die Umsetzung der UN-Konvention im Land erstellt. Das Sozialministerium übernahm die Koordination und hat den Aktionsplan im Sommer 2015 vorlegt. Erstmals lag nun ein umfassender Überblick vor, der die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land sowie das weitere Vorgehen zeigt.

Nach fünf Jahren wurde der Landesaktionsplan durch ein unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert. Kernaussage ist, dass Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Inklusionspolitik im Land in allen Lebensbereichen noch stärker beteiligt werden können. In ihrer Kabinettssitzung am 3. Mai 2022 hat die Landesregierung deshalb beschlossen, den Landesaktionsplan in diesem Sinne fortzuschreiben. Die Evaluationen stehen in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache am Seitenende zum Download zur Verfügung.

Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Landesaktionsplans

Von Ende Juni 2022 bis Herbst 2023 gestaltete die Allianz für Beteiligung im Auftrag des Sozialministeriums einen Beteiligungsprozess, der die Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg begleitete.

Für den mehrstufigen Beteiligungsprozess wurden Teilnehmende von Simone Fischer, der Beauftragten des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderungen, angefragt. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wurde darauf geachtet, dass möglichst alle Formen von Behinderungen repräsentiert sind und dass Männer und Frauen in etwa gleicher Anzahl vertreten sind. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses haben sich sechs Arbeitsgruppen gebildet, die je ein Schwerpunktthema behandeln: Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen.

Der Beteiligungsprozess bestand aus fünf Phasen:

  1. Phase: Arbeitsphase der Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen
  2. Phase: Arbeitsphase der Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen mit den Mitarbeitenden der Landesverwaltung
  3. Phase: Kommentierung auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg
  4. Phase: Erarbeitung eines Ergebnispapiers
  5. Phase: Beschluss über Prozessergebnisse

Eine kurze Beschreibung der Phasen erhalten Sie über Anklicken des jeweiligen Zeitraums im Zeitstrahl.

Arbeitsgruppen: Phase eins: Arbeitsphase der Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen

In sechs Arbeitsgruppen wurden in einer ersten Prozessphase Ende Juni/Anfang Juli 2022 Anforderungen an den neuen Landesaktionsplans und Problemstellungen im jeweiligen Themenfeld durch Menschen mit Behinderungen und deren Vertreterinnen und Vertreter definiert.

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