Preisverleihung

Landesinklusionspreis feiert inklusive Arbeit in Baden-Württemberg

Sozialministerin Katrin Altpeter, Kultusminister Andreas Stoch und Landes-Behindertenbeauftragter Gerd Weimer haben am 18. Juli 2014 im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung den ersten Landesinklusionspreis vergeben. Mit dem neu geschaffenen Preis werden Organisationen, Vereine oder Schulen in Baden-Württemberg ausgezeichnet, die sich für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Zwölf Preisträger in vier Kategorien

Verliehen wurde der Preis in den vier Kategorien „Wohnen“, „Freizeit, Kultur und Sport“, „Bildung und Erziehung“ und „Arbeiten“. In jeder Kategorie wurden ein erster Preis (15.000 Euro), ein zweiter Preis (5.000 Euro) und ein dritter Preis (3.000 Euro) vergeben. Ausgewählt wurden die Preisträger von einer Jury, in der zum größten Teil Menschen mit Behinderungen selbst und deren Angehörige vertreten waren. Aus den mehr als 250 eingegangenen Bewerbungen  waren zunächst 38 Projekte in die Endauswahl gekommen.

Der jeweils erste Preis ging an die SKID Sozialkulturellen Integrationsdienste gGmbH aus Überlingen („Wohnen“), die Albert Schweizer Schulen II und III aus Freiburg („Bildung und Erziehung“), die Lebenshilfe Reutlingen aus Reutlingen („Freizeit, Kultur und Sport“) sowie die Integrative Akademie Himmelreich aus Kirchzarten (Arbeiten“). (Gesamtübersicht über die Plätze 1 – 3 siehe rechts zum Download).

„Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen willkommen sind und selbstverständlich gleichberechtigt teilhaben“, erklärten Sozialministerin Altpeter, Kultusminister Stoch und Landes-Behindertenbeauftragter Weimer gemeinsam vor 450 Gästen, darunter die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele.

Gemeinsame Auszeichnung und Anerkennung

Ministerin Altpeter sagte: „Die große Zahl der eingereichten Bewerbungen zeigt eindrucksvoll, wie viele Menschen in unserem Land sich schon seit langem dafür engagieren, Inklusion und Teilhabe zu verwirklichen. Sie alle sind Vorbilder und verdienen Anerkennung.“

„Wir haben den Landesinklusionspreis ins Leben gerufen, um all denjenigen zu danken, die dabei helfen, Baden-Württemberg zu einer inklusiven Gesellschaft zu machen. Auch wenn heute Abend nicht jeder der Nominierten einen Preis mit nach Hause nehmen kann, Gewinner sind alle“, so Kultusminister Stoch.

Landes-Behindertenbeauftragter Gerd Weimer wies darauf hin, dass alle Preisgelder wieder zurück in die konkrete inklusive Arbeit vor Ort fließen: „Alle Gewinnerinnen und Gewinner haben sich bereits bei ihrer Bewerbung damit einverstanden erklärt, mögliche Preisgelder für ihre weitere Arbeit für die Stärkung der Inklusion im Land einzusetzen.“ Gleiches gelte für die insgesamt 38 für den Landesinklusionspreis nominierten Projekte in der Endauswahl, die einen Anerkennungspreis in Höhe von jeweils 1.000 Euro erhielten.

Die Kategorien im Detail:

Mit einem Landesinklusionspreis in der Kategorie „Wohnen“ werden Organisationen oder Projekte ausgezeichnet, die die Inklusion dahingehend voranbringen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthalts- und Wohnort frei zu wählen und in Nachbarschaften und Gemeinden selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilzunehmen.

Einen Landesinklusionspreis in der Kategorie „Arbeiten“ erhalten Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, den gleichen Zugang zu Arbeit zu erhalten wie alle anderen Menschen. Zu dem Recht auf Arbeit gehört die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen.

In der Kategorie „Freizeit, Kultur und Sport“ werden Initiativen ausgezeichnet, die durch ihr Engagement sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Menschen am kulturellen Leben, also an Erholungs-, Sport- und Freizeitaktivitäten teilnehmen und ihr kreatives künstlerisches, intellektuelles und sportliches Potenzial entfalten können.

Eine Auszeichnung in der Kategorie „Bildung und Erziehung“ erhalten Organisationen oder Projekte, die Menschen mit Behinderungen ermöglichen, wie alle anderen Menschen auch durch allgemeine oder berufliche Bildung ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität zur Entfaltung zu bringen und sie zur Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

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