Digitalisierung

Elektronische Patientenakte

2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend eingeführt. Ein individueller Antrag ist nicht erforderlich. Wer das nicht möchte, kann widersprechen.

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Seit 2021 gibt es in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA). Sie ermöglicht es, Gesundheitsdaten sicher und digital zu speichern und jederzeit auf einen Blick verfügbar zu machen. Patientinnen und Patienten können sich damit einen besseren Überblick über ihre medizinischen Daten verschaffen. Der Austausch von Informationen zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsdienstleistern wird erleichtert. 

Die in der ePA gespeicherten Daten sind außerdem von großem Wert für die gemeinwohlorientierte Forschung und können dort in pseudonymisierter beziehungsweise anonymisierter Form genutzt werden. Damit ist die ePA ein wichtiger Baustein für die Modernisierung des Gesundheitssystems und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.

Im Jahr 2025 wird die ePA in Deutschland flächendeckend für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Jede gesetzlich krankenversicherte Person wird automatisch eine ePA erhalten, ohne dass ein individueller Antrag erforderlich ist. Wer das nicht möchte, kann widersprechen (Opt-Out-Modell).

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)