Seit 2021 gibt es in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA). Sie ermöglicht es, Gesundheitsdaten sicher und digital zu speichern und jederzeit auf einen Blick verfügbar zu machen. Patientinnen und Patienten können sich damit einen besseren Überblick über ihre medizinischen Daten verschaffen. Der Austausch von Informationen zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsdienstleistern wird erleichtert.
Die in der ePA gespeicherten Daten sind außerdem von großem Wert für die gemeinwohlorientierte Forschung und können dort in pseudonymisierter beziehungsweise anonymisierter Form genutzt werden. Damit ist die ePA ein wichtiger Baustein für die Modernisierung des Gesundheitssystems und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Im Jahr 2025 wird die ePA in Deutschland flächendeckend für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Jede gesetzlich krankenversicherte Person wird automatisch eine ePA erhalten, ohne dass ein individueller Antrag erforderlich ist. Wer das nicht möchte, kann widersprechen (Opt-Out-Modell).
Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Sammlung Ihrer persönlichen Gesundheitsinformationen. Sie ermöglicht es, Diagnosen, Medikamente, Arztbriefe, Impfungen, Befunde und Notfalldaten sicher und zentral zu speichern. Durch die digitale Ablage können Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsfall schneller auf wichtige Informationen zugreifen und so eine passende Versorgung gewährleisten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird vor allem über eine App Ihrer Krankenkasse zugänglich und verwaltbar sein. Sie selbst legen fest, welche Informationen mit welchen Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Einrichtungen geteilt werden sollen. Sie können auch einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter (zum Beispiel nahe Angehörige) den Zugriff auf Ihre ePA zu ermöglichen.
Menschen ohne Smartphone sollen darüber hinaus perspektivisch in ausgewählten Apotheken Einsicht in die eigene ePA nehmen können.
Nein, die elektronische Patientenakte (ePA) wird in mehreren Phasen eingeführt.
Ab Januar 2025 beginnt ein vierwöchiger Testlauf in Modellregionen, die bundesweite Einführung folgt zum 15.02.2025. Dann werden die elektronische Medikationsliste sowie Arzt- und Befundberichte verfügbar sein. Weitere Anwendungsfälle wie die elektronische Patientenkurzakte und der elektronische Impfpass werden nach und nach folgen.
Wie die Einführung anderer digitaler Neuerungen - zum Beispiel das elektronische Rezept - gezeigt haben, kann auch die Einführung der ePA für alle möglicherweise nicht gänzlich komplikationslos verlaufen. Die technischen Spezifikationen werden jedoch laufend überprüft und überarbeitet, damit die ePA ihr Potenzial für die Versorgung und Forschung entfalten kann.
Nein. Wer die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nutzen möchte, kann jederzeit bei seiner Krankenkasse widersprechen und die ePA löschen oder deaktivieren lassen. Zudem hat jede und jeder Versicherte das Recht der Übermittlung von Daten aus seiner ePA zu Forschungszwecken zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann unabhängig von der Nutzung der ePA als solche erfolgen und hat keine Nachteile für die Versicherte oder den Versicherten.
Datenschutz und Datensicherheit haben bei der elektronischen Patientenakte (ePA) höchste Priorität. Die Server, auf denen die ePA-Daten gespeichert werden, befinden sich in Deutschland und unterliegen strengen Sicherheitsprüfungen, einschließlich Tests durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Inhalte können nur von
- dem oder der Versicherten
- der selbst bestimmten Vertretung
- Menschen, die aufgrund des Behandlungskontexts eine Berechtigung besitzen
gelesen werden.
Ihre Krankenkasse darf beispielsweise nicht auf die Inhalte zugreifen.
Umfangreiche Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie bei:
Spezifische Fragen beantwortet außerdem Ihre Krankenkasse.