Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
HINWEIS: Einige Angebote der Kooperationspartner sind bis auf Weiteres nur noch über Online-Tickets buchbar! Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann.
16 Gutscheine der Gutscheinkarte sind speziell bezeichnet, wie zum Beispiel für
- das Schloss Heidelberg,
- die Staatsgalerie Stuttgart,
- das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
- das Technoseum in Mannheim oder
- das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe.
Mit den 6 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Diese finden Sie in der Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.
HINWEIS: Der Gutschein „Schwaben-Park“ kann nur zusammen mit einer für den Tag gültigen Online-Platzreservierung eingelöst werden. Hierzu ist beim Feld Ticketnummer das Wort „Kasse“ einzutragen. Kinder unter 4 Jahren benötigen ebenfalls eine Reservierung. Im Feld Ticketnummer tragen Sie bitte das Alter des Kindes ein. Zum Nachweis reicht hier die Krankenkassenkarte. Bitte drucken Sie den QR-Code aus oder fertigen einen Screenshot, damit Sie die Reservierung an der Kasse vorweisen können. Die Ermäßigung erhalten Sie gegen Vorlage des Passes und des Gutscheins an der Kasse.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.
Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Grundinformation zum Landesfamilienpass in weiteren Sprachen
Deutsch: Was ist der Landesfamilienpass? (PDF)
gjuha shqipe/Albanisch: ÇFARË ËSHTË PASAPORTA FAMILJARE E LANDIT? (PDF)
| عربي/Arabisch: ما هي بطاقة الأسرة الخاصة بالولاية؟ (PDF)
English/Englisch: WHAT IS THE STATE FAMILY PASS? (PDF)
زبان فارسی/Farsi: کارت خانواده ایالتی چیست؟ (PDF)
Français/Französisch: QU'EST-CE QUE LA CARTE FAMILIALE DU LAND ? (PDF)
русский/Russisch: ЧТО ТАКОЕ «РЕГИОНАЛЬНЫЙ СЕМЕЙНЫЙ АБОНЕМЕНТ»? (PDF)
srpski jezik/Serbisch: ŠTA JE POKRAJINSKA PORODIČNA PROPUSNICA? (PDF)
український/Ukrainisch: ЩО ТАКЕ «РЕГІОНАЛЬНИЙ СІМЕЙНИЙ АБОНЕМЕНТ»? (PDF)