Praktische Ausbildung

Praxisanleitung

Wundversorgung durch Krankenpfleger

Die Umsetzung der Pflegeberufereform stellt alle beteiligten Akteure vor Herausforderungen. 

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wurde die Rolle der Praxisanleitung gestärkt und aufgewertet. Die nunmehr ausdrücklich geregelte Fort- und Weiterbildungspflicht sorgt für eine kontinuierliche Kompetenzentwicklung und trägt zu einer Steigerung der Qualität der praktischen Ausbildung bei. 

Die Praxisanleitung ist der wesentliche Bestandteil der praktischen Ausbildung. 

Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als professionell Pflegende heranzuführen. 

Den Praxisanleitenden kommt damit eine bedeutende Rolle beim Kompetenzerwerb der Auszubildenden zu. Sie haben in der Ausbildungsarbeit und im Prüfungsgeschehen eine verantwortungsvolle Aufgabe, für die sie die Unterstützung der Einrichtungsleitung und der Pflegefachkräfte aus dem gesamten Team im jeweiligen Versorgungsbereich (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege) benötigen. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung in der Pflege kann nur gelingen, wenn ein gemeinsames Ausbildungsverständnis in einem Ausbildungsbetrieb vorhanden ist und alle Pflegefachkräfte sich engagieren, indem sie die Praxisanleitenden bei der Ausbildungsarbeit unterstützen.

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