Das Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/-person oder zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren. Bei der Teilzeitausbildung handelt es sich um eine gleichwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit als bei einer Vollzeitausbildung. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend. Alle Vorschriften einschließlich der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gelten entsprechend für die Teilzeitausbildung. Das bedeutet, dass die gleichen Inhalte und Anzahl der Pflichtstunden für die schulische und praktische Ausbildung maßgebend sind. Diese werden lediglich über die längere Ausbildungsdauer verteilt.
In Absprache mit der Schule und dem Ausbildungsträger ist die Ausbildung in Teilzeit bis zu maximal 5 Jahren möglich. Ob eine Ausbildung in Teilzeit abgeleistet werden kann, hängt mitunter vom Angebot der jeweiligen Pflegeschule ab. Das Netzwerk Teilzeitausbildung, welches unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik geführt wird, stellt landesweit Informationen zur Möglichkeit der Teilzeitausbildung zur Verfügung und fördert die Umsetzung der Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg. Das Netzwerk hat eine Liste mit Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg erstellt. Diese ist nicht abschließend und wird fortlaufend aktualisiert. Um allen geeigneten Ausbildungsinteressierten eine Ausbildung zu ermöglichen, sind alle Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung bemüht, individuelle Lösungen zu finden, die die persönliche Situation der beziehungsweise des Auszubildenden berücksichtigen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat zusammen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Rahmenkriterien einschließlich Modelle für die Umsetzung der Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung erarbeitet.