Was bedeutet Feinstaub? Welche Grenzwerte gelten zum Schutz der Gesundheit? Welche gesundheitlichen Folgen birgt Feinstaub? Gibt es Empfehlungen, wie man sich bei hohen Feinstaubwerten verhalten soll? Und was tut das Land, um die Belastung zu senken?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Feinstaub.
Das Umweltbundesamt definiert Feinstaub als winzige Teilchen in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Je nach Korngröße der Staubteilchen wird der Feinstaub in so genannte Fraktionen unterteilt: Unter PM10 versteht man alle Staubteilchen, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (das sind 10 Millionstel Meter) ist. Eine Teilmenge von PM10 sind die feineren Teilchen, deren aerodynamischer Durchmesser weniger als 2,5 Mikrometer beträgt. Diese bezeichnet man als „Feinfraktion“ oder PM2,5 (im Gegensatz dazu den Größenbereich 2,5 bis 10 Mikrometer „Grobfraktion“). Die kleinsten von ihnen, mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometer (das sind 100 Milliardstel Meter), sind die ultrafeinen Partikel.
Laut Umweltbundesamt gelten seit dem 1. Januar 2005 zum Schutz der menschlichen Gesundheit europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM2,5-Jahresmittelwerte den Wert von 20 µg/m3 nicht mehr überschreiten.
In Baden-Württemberg lag im Jahr 2016 die Belastung mit Feinstaub in allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg – außer in Stuttgart – unterhalb der EU-Grenzwerte. Die Grenzwerte bei Stickoxiden wurden an mehr als 20 Messstellen überschritten.
Vorliegende epidemiologische Studien weisen auf einen grundsätzlichen Zusammenhang zwischen der Feinstaubbelastung und dem Auftreten von bestimmten Krankheiten innerhalb der Bevölkerung hin. Je kleiner die Feinstaubpartikel, desto gefährlicher sind diese für den menschlichen Körper. Je nach Partikelgröße können die Teilchen nicht nur bis zum Nasen- und Rachenraum gelangen, sondern bis zur Luftröhre, bis in die Bronchien und Lungenbläschen oder sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf vordringen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass vermehrt Krankheiten, besonders des Herz-Kreislaufsystems und der Lunge, entstehen oder bereits bestehende Krankheiten sich verschlimmern. Kinder und ältere Menschen können hiervon besonders betroffen sein.
Bislang konnten jedoch für Feinstaub wissenschaftlich noch keine so genannten Dosis-Wirkungsbeziehungen für PM10 in Bezug auf Lungen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen abgeleitet werden. Auch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen lokalen Feinstaubexpositionen und etwaigen vermehrten Vorkommen von bestimmten Erkrankungen im Einzelfall lässt sich derzeit wissenschaftlich noch nicht belegen.
Spezifische Empfehlungen zum Verhalten bei bestimmten Feinstaubkonzentrationen gibt es derzeit nicht. Personen mit Vorschäden des Herz-Lungen-Systems inklusive Asthma und chronisch obstruktiver Lungenkrankheit (COPD), ältere Menschen und auch Kinder sollten dort, wo eine erhöhte Exposition von Schadstoffen in der Luft gemessen wird, von unnötigen Aktivitäten und Anstrengungen im Freien Abstand nehmen. So können zum Beispiel längere Wegstrecken mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zurückgelegt werden.
Die Landesregierung will die Gesundheitsrisiken durch Feinstaubbelastung mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket minimieren. Erfreulicherweise wurde in den vergangenen Jahren bereits eine deutliche Verringerung der Belastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) erreicht. Unterstützt wurde dies unter anderem
- durch die Förderung der Elektromobilität,
- die Einführung von Umweltzonen, in denen Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß nicht mehr fahren dürfen,
- die Einführung eines Job-Tickets für Landesbedienstete zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie
- das Betriebsverbot von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaub-Alarm.
Im Februar 2017 hat das Land weitere umfassende Maßnahmen für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart beschlossen, um die Grenzwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Landeshauptstadt einhalten zu können.
Ausführliche Informationen über die Maßnahmen der Landesregierung finden Sie auf dem Internetauftritt des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.