Durch die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Saunen und der Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten (PDF) wurden folgende Corona-Verordnungen aufgehoben:
Corona-Verordnung Saunen (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums über die Benutzung von Saunen wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 12 dieser Verordnung ab 6. Juni 2020: Corona-Verordnung Saunen (PDF)
Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) für Anbieterinnen und Anbieter von Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumlichkeiten wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 12 dieser Verordnung ab 29. Mai 2020: Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten (PDF)