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Aufgehobene Corona-Verordnungen

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Corona-Verordnung Saunen (gültig bis 30. Juni):

Die Verordnung des Sozialministeriums über die Benutzung von Saunen wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 12 dieser Verordnung ab 6. Juni 2020: Corona-Verordnung Saunen (PDF)

Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten (gültig bis 30. Juni):

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) für Anbieterinnen und Anbieter von Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumlichkeiten wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 12 dieser Verordnung ab 29. Mai 2020: Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten (PDF)