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Aufgehobene Corona-Verordnungen

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Die Verordnung des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in der Bordgastronomie wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 5. Juni 2020: Corona-Verordnung Bordgastronomie (PDF)

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Reisebussen im touristischen Verkehr wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 12 dieser Verordnung ab 15. Juni 2020.  Corona VO Reisebusse (PDF)