Durch die Verordnung des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen (PDF) wurden folgende Corona-Verordnungen aufgehoben:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in der Bordgastronomie wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 5. Juni 2020: Corona-Verordnung Bordgastronomie (PDF)
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Reisebussen im touristischen Verkehr wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 12 dieser Verordnung ab 15. Juni 2020. Corona VO Reisebusse (PDF)