Kranken- und Pflegeversicherung

Umfassende medizinische und pflegerische Versorgung – unabhängig vom Geldbeutel.

Ärztin schaut sich Röntgenbild eines Kniegelenks an

Solidarische Hilfe im Krankheits- oder Pflegefall

Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern. Dabei gilt das Solidaritätsprinzip: Unabhängig von der Beitragshöhe erhalten alle Versicherten im Krankheitsfall dieselbe medizinische Versorgung. Der finanziell Stärkere trägt den finanziell Schwächeren. In der gesetzlichen Pflegeversicherung hängt der Umfang der Hilfsleistungen vom Grad und der Dauer der Pflegebedürftigkeit ab.

Krankenversicherung
  • Krankenversicherung

Abgesichert bei Krankheit

Rund 90 % der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert und damit im Krankheitsfall abgesichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten umfassende Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, Krankenbehandlung und Rehabilitation.

Pflegeversicherung
  • Pflegeversicherung

Leistungen im Pflegefall

Jede oder jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist daher automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Hilfsleistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht.

// //