Krankenversicherung

Im Krankheitsfall auf der sicheren Seite

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Mann überreicht Arzthelferin seine Gesundheitskarte

Das System der Sicherung im Krankheitsfall in Deutschland wird überwiegend getragen durch die gesetzliche Krankenversicherung, in der rund 90 % der Bevölkerung versichert sind. Daneben decken auch die private Krankenversicherung (PKV) und die sonstigen Sicherungssysteme (z. B. Unfall- und Rentenversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung, Beihilfe) entsprechende Krankheitskosten ab.

Die gesetzliche Krankenversicherung zeichnet sich durch ein Solidaritäts- und Sachleistungsprinzip aus. Das bedeutet, alle Versicherten erhalten die gleiche medizinische Versorgung und müssen dafür nicht in finanzielle Vorleistung treten. Der Beitrag eines Versicherten richtet sich nicht nach seinem Alter oder seinem Krankheitsrisiko, sondern nach seinen Einnahmen. So findet ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Älteren, besser und weniger gut Verdienenden und Familien und Ledigen statt.

Leistungen der GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten umfassende Leistungen zur medizinischen Versorgung. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt:

  • Gesundheitsvorsorge: Leistungen zur Gesundheitsförderung (primäre Prävention) und zur Früherkennung von Krankheiten, Zahnprophylaxe, ambulante und stationäre Vorsorgemaßnahmen, besondere stationäre Vorsorgeleistungen für Mütter, Väter und Kinder, Schutzimpfungen.
  • Krankenbehandlung: Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, psychotherapeutische Behandlung, verschreibungspflichtige Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, kieferorthopädische Behandlung,Soziotherapie, sozialpädiatrische Leistungen für Kinder.
  • Medizinische Rehabilitation: Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, besondere stationäre Rehabilitationsleistungen für Mütter, Väter und Kinder, Belastungserprobung, Arbeitstherapie, Rehabilitationssport, Patientenschulungsmaßnahmen.

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