Der Fahrplan für die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen in Baden-Württemberg steht. Die Krankenhausträger sollen Ende November 2026 erfahren, welche Leistungsgruppen für ihre Standorte vorgesehen sind. Damit erhalten sie die Möglichkeit, zu den Planungsentscheidungen Stellung zu nehmen.
Die Leistungsgruppen sollen zum 1. Januar 2027 starten. Das schafft eine wichtige Grundlage für die weitere Planung der Krankenhäuser, auch mit Blick auf die künftige Vorhaltevergütung durch den Bund und die anstehenden Geschäftsjahre.
FAQ zum Verfahren zur erstmaligen Zuweisung von Leistungsgruppen in Baden-Württemberg (Stand: 19.10.2026)
Das Ziel des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist weiterhin eine moderne, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg – das Wohl und die Genesung der Patientinnen und Patienten stehen im Mittelpunkt unserer Krankenhaus- Planung.
Das Gutachten „Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg als Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung“ von Januar 2025 hat bestätigt, dass die Krankenhausstrukturen des Landes bereits gut aufgestellt sind und sich die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg bereits auf einem hohen Niveau befindet.
Die Krankenhausträger in Baden-Württemberg haben insgesamt 2.683 Leistungsgruppen beantragt. Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg wurde fristgerecht mit der Prüfung der Qualitätskriterien der beantragten Leistungsgruppen beauftragt und erstellt entsprechende Gutachten.
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg erstellt Gutachten, in denen geprüft wird, ob die jeweiligen Krankenhäuser die bundesweit einheitlich festgelegten Qualitätskriterien der beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Prüfung durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit als oberste Krankenhausplanungsbehörde. Hierbei fließen insbesondere die Grundsätze und Ziele der Krankenhausplanung entsprechend des Krankenhausplans Baden-Württemberg 2026 ein.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist die oberste Krankenhausplanungsbehörde Baden-Württembergs und trifft die Entscheidung über die erstmalige Zuweisung von Leistungsgruppen. Die rechtliche Grundlage bildet dabei insbesondere das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württembergs sowie der im März 2026 vom Ministerrat Baden-Württembergs beschlossene Krankenhausplan Baden-Württemberg 2026.
Ja. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit kann grundsätzlich einmalige Ausnahmen für die Dauer von drei Jahren im Benehmen mit dem Krankenkassen gewähren, sofern das Gutachten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg negativ ausfällt, das Angebot jedoch aus Sicht der obersten Planungsbehörde entsprechend der Grundsätze und Ziele der Krankenhausplanung für die Versorgung am jeweiligen Standort als notwendig erachtet wird.
- Der Landeskrankenhausausschuss (LKHA) wird im Verfahren eng eingebunden.
- Die erstmalige Zuweisung von Leistungsgruppen ist bis 31. Dezember 2026 mit Wirkung zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
- Im Falle einer ablehnenden Planungsentscheidung werden die Krankenhausträger durch die Regierungspräsidien erneut angehört.
- Die betroffenen Krankenhäuser erhalten die entsprechenden Feststellungs- beziehungsweise Zuweisungsbescheide von den Regierungspräsidien.
Nein. Da es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt, können vorab keine Auskünfte zu einzelnen Krankenhäusern oder den beantragten Leistungsgruppen veröffentlicht werden.
Mit der Krankenhausvergütungsreform des Bundes wurden 61 Leistungsgruppen für die Somatik bundesweit festgelegt. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit plant, diese erstmals zum 1. Januar 2027 zuzuweisen. Die Psych-Fächer (Psychiatrie, Psychotherapie etc.) sind nicht betroffen.
