Hospiz- und Palliativversorgung

Das Sterben in das Leben integrieren

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Gefaltete Hände einer älteren Frau

Auch wenn es anders wünschenswert wäre, gibt es Situationen, in denen Menschen und ihre Angehörigen schmerzhaft damit konfrontiert werden, dass das Ende des Lebenswegs erkennbar wird. Aufgabe einer sorgenden Gesellschaft ist, Menschen und ihre Angehörigen in dieser letzten Lebensphase zu begleiten, ihnen Trost und Geborgenheit zu spenden und dafür zu sorgen, dass die verbleibende Zeit so lebenswert gestaltet wird, wie nur möglich.

Hierfür setzen sich in Baden-Württemberg neben professionellen Kräften auch eine große Zahl bürgerschaftlich Engagierter ein.

Die Versorgung im ambulanten Bereich erfolgt zum Beispiel durch Palliativmediziner und Hausärzte, spezialisierte ambulante Pflegedienste, die Brückenpflege sowie ambulante Hospizgruppen und -dienste. Im stationären Bereich übernehmen stationäre Hospize, Palliativstationen an Krankenhäusern, Pflegeheime und viele andere Einrichtungen die palliative Pflege.

Durch das Hospiz- und Palliativgesetz aus dem Jahr 2015 wurden auf Bundesebene vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation eingeleitet.

Vorrangiges gesundheitspolitisches Ziel der Landesregierung ist, sterbenden Menschen zu ermöglichen ihre letzte Lebensphase zu Hause beziehungsweise in der ihnen vertrauten Umgebung zu verbringen. Hierzu strebt die Landesregierung vor allem den Ausbau der allgemeinen Palliativkompetenz an.

Der Landesbeirat „Hospiz- und Palliativversorgung“ berät das Sozialministerium fachlich bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.