Unterstützende Technik im Alltag

Technische Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter

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Alltagsunterstützende Technologien können einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Selbständigkeit und Selbstbestimmung älterer Menschen leisten.

Im Rahmen des Modellprogramms „Pflege“ förderte das Land von 2011 bis 2014 Maßnahmen und Projekte zum Technologie- und Wissenstransfer bezüglich technologischer Innovationen im Bereich Ambient Assisted Living (AAL). Die Potenziale dieser Techniken und Technologien sind bislang zu wenig bekannt und in der Folge werden auch mögliche Unterstützungsleistungen vor allem bei Pflegebedürftigkeit wenig genutzt.

Gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert das Land in Federführung des Sozialministeriums im Rahmen des Impulsprogramms „Medizin und Pflege“ Konzepte technologiegestützter Versorgung, die kranken und älteren Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen und Pflegeeinrichtungen und Familien dahingehend unterstützen.

Die Projektlinien decken zum einen den Bereich der Notfallerkennung und der Weiterentwicklung von Monitoring-Technologien sowie die darauf aufbauenden Betreuungsdienstleistungen als Nachfolger des klassischen Hausnotrufs ab. Zum andern wird für den Technologietransfer die Einrichtung eines Markt- und Innovationszentrums, in dem eine marktreife AAL-Technologien dargestellt und vermarktet werden kann und die Errichtung einer beispielhaften Wohnumgebung als Demonstrationsobjekt für die Öffentlichkeit gefördert.

Zum dritten werden in einem Forschungsvorhaben Anwendungen ausgewählt und angepasst, die mit den gängigen Informations- und Kommunikationstechnologien maximal kompatibel sind. Für den Einsatz dieser Techniken im Pflegekontext werden Lösungen entwickelt, die mit anderen Hilfskonzepten kombinierbar sind und auch in anderen regionalen Kontexten mit gleichem Erfolg zur Anwendung gebracht werden können.

Damit soll dem Paradigma „Ambulant vor Stationär“ in der Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen auf eine adäquate Weise Rechnung getragen werden.