Substitution – also eine Drogenersatztherapie – ist heute eine wichtige etablierte Behandlung für Abhängige, um diese gesundheitlich zu stabilisieren und ihnen die Wiedereingliederung in einen strukturierten Alltag zu ermöglichen.
Ziel einer Drogenersatztherapie mit gesetzes- und richtlinienkonform verordneten Medikamenten ist eine dauerhafte Abstinenz oder im Sinne einer Dauersubstitution eine Schadensminimierung.
In der Regel wird die Opioidabhängigkeit von psychischen und somatischen Erkrankungen sowie psychosozialen Problemlagen begleitet. Sie erfordert einen entsprechend komplexen, interdisziplinären Behandlungsansatz sowie die Kooperation mit der kommunalen Suchthilfe und weiteren Stellen als Anbieter psychosozialer, tagesstrukturierender und teilhabeorientierter Begleitung.
In Verbindung mit einer teilhabeorientierten psychosozialen Begleitung wird die Substitution flächendeckend von dafür besonders qualifizierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Schwerpunktpraxen und suchtmedizinischen Institutsambulanzen durchgeführt.
Pakt für Substitution
Um die Substitutionsversorgung auch künftig sicher zu stellen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, haben die für die Versorgung verantwortlichen Institutionen einen „Pakt für Substitution“ geschlossen (Download am Seitenende).
Wenn die Patientinnen und Patienten durch eine gelungene Substitutionsbehandlung wieder in die Gesellschaft integriert werden können und der Bildung einer illegalen Drogenszene im öffentlichen Raum entgegengewirkt werden kann, liegt dies im Interesse aller Betroffenen und auch im Interesse der Allgemeinheit.
Das Land beteiligt sich durch die Förderung der psychosozialen Behandlungs- und Beratungsstellen und der Kommunalen Suchtbeauftragten an der Sicherung der strukturellen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige, teilhabeorientierte Substitutionsbehandlung.
Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Seit 2009 ist auch die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung möglich. Substitution und Diamorphinsubstitution sind in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) des Bundes geregelt.
Mit der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums vom 29. Juli 2010 (VwV-Diamorphin) werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von Einrichtungen zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger in Baden-Württemberg geregelt.