Mit dem Förderaufruf 2024 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Kommunen und freie Träger gezielt bei verschiedenen projektbasierten Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen vor Ort.
Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden daher dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitischer Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Der Förderaufruf steht am Seitenende zum Download bereit. Die Antragsfrist endet am 21. Mai 2024.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Förderaufruf 2024.
- Maßnahmen zur Förderung von ehrenamtlichen Behördenlotsinnen und -lotsen für Menschen mit Migrationsgeschichte (Nr. 2.1)
- Maßnahmen, die den Zugang zu bestehenden Angeboten kultursensibel gestalten (Nr. 2.2)
- Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Partizipation von älteren Menschen mit Zuwanderungserfahrung (Nr. 2.3)
- Maßnahmen, die Begegnung und Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft verbessern (Nr. 2.4)
Begriffsbestimmungen
- Menschen mit Zuwanderungserfahrung sind ausschließlich Personen, die selbst nach Deutschland migriert sind und somit eine eigene Zuwanderungserfahrung haben.
- Menschen mit Migrationsgeschichte sind Menschen mit Zuwanderungserfahrung und deren Nachkommen.
Gefördert werden Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (kurz: Kommunen) sowie teilweise freie Träger (zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten).
Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.
Die Maßnahmen werden im Wege der Anteilsfinanzierung bei Kommunen in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei freien Trägern in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, höchstens jedoch mit 30.000 Euro pro Kalenderjahr und 80.000 Euro insgesamt.
Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt.
Die Förderung kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen. Die Maßnahme soll im Jahr 2024 beginnen und muss spätestens am 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.
Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde. Eine Maßnahme ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Zuwendungen für Maßnahmen, die aus anderen Programmen des Landes oder von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gefördert werden, sind ausgeschlossen.
Der Versand der Bescheide durch das Regierungspräsidium Stuttgart ist für August 2024 vorgesehen.
Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung ist vom Projektfortschritt abhängig.
Zur Auszahlung des Zuwendungsbetrages bzw. eines Teilbetrages füllen Sie bitte das auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart dafür bereitgestellte Mittelabrufformular aus und senden es per E-Mail an
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2023 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Frau Schwärzle: 0711 904-11517
Herr Brünner: 09342 9363-612
Internet: Regierungspräsidium Stuttgart