Die VwV-Integration trat im Jahr 2013 in Kraft. Da sich die Integrationsarbeit und somit auch die diesbezüglichen Herausforderungen in den letzten Jahren stark verändert haben, wurde die VwV-Integration im Jahr 2019 inhaltlich weiterentwickelt.
In diesem Zuge wurde zunächst die Verstetigung der Förderung der kommunalen Integrationsbeauftragten zur möglichst flächendeckenden Verankerung in den Kommunen von den anderen Förderbereichen im Integrationsbereich abgetrennt und mit der Verwaltungsvorschrift Integrationsbeauftragte (VwV IB), die rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, in einer separaten Vorschrift geregelt.
Des Weiteren wurden die projektbezogenen Fördertatbestände der VwV-Integration an die aktuellen integrationspolitischen Herausforderungen vor Ort angepasst. Mit dem 2019 veröffentlichten Förderaufruf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ erhalten Kommunen und freie Träger die Möglichkeit, Förderanträge entsprechend den aktuellen Bedarfen vor Ort einzureichen.
Die letzte Förderrunde der VwV-Integration fand damit im Jahr 2018 statt.
Informationen zu den Förderrunden 2013 bis 2018
Über das Förderprogramm „VwV-Integration“ stellt die Landesregierung in der Förderrunde 2018 zusätzlich zum Pakt für Integration rund 3,5 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden sowie den Landkreisen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Damit werden über die VwV-Integration in diesem Jahr 111 Projekte in den Kommunen unterstützt.
Für die Förderrunde 2018 verteilen sich die Fördermittel wie folgt auf die verschiedenen Förderabschnitte:
- Für die Stärkung kommunaler Strukturen wurden 78 Anträge mit einem Fördervolumen von rund zwei Millionen Euro bewilligt. Darunter befinden sich 16 Neuanträge für Integrationsbeauftragte und 24 Verlängerungsanträge.
- Im Bereich der Elternbeteiligung wurden zehn Anträge mit einem Fördervolumen von rund 500.000 Euro bewilligt.
- Zur Förderung der Teilhabe und Antidiskriminierung wurden 23 Anträge mit einem Fördervolumen von rund einer Million Euro bewilligt.
Übersicht geförderter Projekte in der Förderrunde 2018 der VwV-Integration (PDF)
Zusätzlich zum Pakt für Integration mit den Kommunen stellt die Landesregierung in diesem Jahr über sechs Millionen Euro für weitere Integrationsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg zur Verfügung. Landesweit werden 153 Projekte gefördert.
Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die drei Förderbereiche der VwV-Integration:
- Für die Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen wurden 137 Projektanträge mit einem Volumen von gut 5,3 Millionen Euro bewilligt. Darunter sind 71 Neuanträge für Integrationsbeauftragte und 24 Verlängerungsanträge für bereits geförderte Integrationsbeauftragte.
- Für die Förderung der Elternbeteiligung wurden sechs Projektanträge mit einem Volumen von rund 200.00 Euro bewilligt.
- Im Bereich Teilhabe und Antidiskriminierung wurden zehn Projektanträge mit einem Fördervolumen von rund 480.000 Euro bewilligt.
Übersicht geförderter Projekte in der Förderrunde 2017 der VwV-Integration (PDF)
Die Landesregierung hat im Jahr 2016 zusätzlich 5,6 Millionen Euro für kommunale Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte zur Verfügung gestellt. Neben den in der Förderrunde 2016 bereits bewilligten 161 Anträgen können dadurch weitere 108 Kommunen einen Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten einstellen bzw. eine vorhandene Stelle aufstocken.
Mit der außerplanmäßigen Förderung reagiert das Land auf den großen Bedarf der Kommunen an Fachleuten, die vor Ort die Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer koordinieren und als zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Integration und Flüchtlinge fungieren.
Zusätzliche Antragsrunde wegen großer Nachfrage
Die nächste Förderrunde der VwV-Integration war eigentlich erst für 2017 geplant. Angesichts der großen Nachfrage der Kommunen nach dem Programm hat sich die Landesregierung jedoch für eine zusätzliche Antragsrunde im Jahr 2016 entschieden und sich dabei auf die Förderung von Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten konzentriert.
In der zusätzlichen Antragsrunde fördert das Land pro Kommune einen Antrag mit einem Stellenumfang von 50 Prozent. Damit landesweit möglichst viele Kommunen von der Unterstützung des Landes profitieren, wurden nur Kommunen für eine Förderung ausgewählt, die in der regulären Förderrunde 2016 der VwV-Integration nicht begünstigt worden waren.
Förderliste vom 22. Dezember 2015: geförderte Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte (PDF)
Liste aller 2016 geförderten Projekte (PDF)
Liste der geförderten Projekte in der zusätzlichen Antragsrunde 2016 (PDF)
Seit 2013 unterstützt das Land mit einem Förderprogramm (VwV-Integration) die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Stärkung kommunaler Strukturen, zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder oder zur Teilhabe für eine Förderung des Landes bewerben. Das Programm ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt.
Eine Jury aus 16 Fachleuten hat die Anträge bewertet und Empfehlungen zur Förderung abgegeben. Das Ministerium für Integration ist diesen Empfehlungen gefolgt. Danach erhalten nun in der Förderrunde 2015 insgesamt 100 Projekte im Land eine Förderung zwischen 2.550 und 105.000 Euro. Das Gesamtfördervolumen beträgt über 3,3 Millionen Euro.
„In Baden-Württemberg leben viele Menschen unterschiedlicher Herkunft. Jährlich kommen Menschen mit internationalen Wurzeln dazu, aus unterschiedlichen Gründen. Mit dem Förderprogramm unterstützten wir Projekte auf kommunaler Ebene, die helfen, dass alle sich auf unsere vielfältiger gewordene Gesellschaft noch besser einstellen können“, sagte Ministerin Bilkay Öney heute (13. Februar 2015) in Stuttgart. „Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Beide Seiten – Migrantinnen und Migranten einerseits, die Einheimischen und die schon länger hier lebenden Menschen andererseits – sind gefordert“, so Öney.
Dieser Prozess findet zu einem großen Teil vor Ort, in den Kreisen, Städten und Gemeinden statt. Im täglichen Aufeinandertreffen vor Ort vollzieht sich Integration. Bei der Steuerung des Prozesses und der Koordinierung der vielen in den Kommunen bestehenden Aktivitäten und Initiativen können Integrationsbeauftragte helfen. In der dritten Förderrunde kommen jetzt Integrationsbeauftragte in weiteren 14 Städten dazu. Damit wurden seit dem Start des Förderprogramms schon fast 50 solcher zentralen Ansprech- und Koordinierungsstellen für Integration unterstützt. Zum Förderbereich „Stärkung kommunaler Strukturen“ zählt auch die Erarbeitung oder Weiterentwicklung lokaler Integrationskonzepte. Hier waren in der aktuellen Förderrunde drei Landkreise und vier Städte mit ihrer Bewerbung erfolgreich. Mit den beiden Instrumenten stärkt das Ministerium den Aufbau von Strukturen im Integrationsbereich nachhaltig.
Mit über 1 Million Euro geht fast ein Drittel der Fördersumme an Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Teilhabe und Antidiskriminierung“. Dazu zählen zum Beispiel sieben Antidiskriminierungs- sowie drei Sprach- und Kulturdolmetscherprojekte.
Unter den Antidiskriminierungsprojekten sind zwei neue Antidiskriminierungsnetzwerke. Sie werden ebenso wie die in den vergangenen Förderrunden unterstützten Netzwerke Beratung im Zusammenhang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz anbieten. Eine Kofinanzierung erfolgt aus Mitteln der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg. Gleiches gilt für drei Modellprojekte zur Stärkung der sprachlichen, sozialen und politischen Partizipation, deren Erfahrungen ausgewertet werden und dann von Kommunen im ganzen Land genutzt werden können.
Auch in dieser Förderrunde war das Interesse am Förderprogramm wieder sehr groß. „Die deutliche Überzeichnung des Programms zeigt, dass wir in Zusammenarbeit mit den Integrationsakteuren die richtigen Förderschwerpunkte identifiziert haben, und erlaubt uns, unter vielen qualitativ guten Maßnahmen die besten auszuwählen“, sagte die Ministerin. In den Förderbereichen, die nicht auf Anträge von Kommunen beschränkt sind, erhielten mehrheitlich freie Träger eine Bewilligung für ihre Projektvorschläge. Dazu kommen noch diejenigen Maßnahmen, bei denen eine Kommune als Antragsteller auftritt, die Förderung jedoch an einen freien Träger zur Organisation des Vorhabens weiterreicht.
Nachdem die Jury die eingegangenen Anträge begutachtet und Förderempfehlungen abgegeben hat, hat das Ministerium für Integration entschieden, in dieser Förderrunde 102 Projekte mit insgesamt 3.598.240 Euro zu fördern.
Die geförderten Projekte verteilen sich im Förderjahr 2014 auf fast alle in der VwV-Integration aufgeführten Tatbestände. Der größte Teil der Fördermittel entfällt mit 1,9 Millionen Euro auf die jeweils dreijährige Anschubfinanzierung für Stellen für kommunale Integrationsbeauftragte. Damit können in diesem Jahr in 25 Landkreisen, Städten und Gemeinden Integrationsbeauftragte neu eingestellt oder der Beschäftigungsumfang von bereits vorhandenen Integrationsbeauftragten aufgestockt werden. Eine weitere Million Euro wird für andere Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Strukturen wie zum Beispiel Integrationskonzepte oder Wegweiser für Migranten zur Verfügung gestellt. Mit den restlichen Mitteln werden Elternbeteiligungs- und Teilhabeprojekte unterstützt. Unter den letzteren sind besonders erwähnenswert vier Projekte, die mit Mitteln der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg kofinanziert werden: Es handelt sich um jeweils ein Antidiskriminierungsnetzwerk pro Regierungsbezirk. Die Förderung soll helfen, dass dort Beratungen zu den Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angeboten werden können.
Der Jury und dem Ministerium für Integration lagen 336 Projektanträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt über 12,5 Millionen Euro vor. Angesichts dieser hohen Überzeichnung des Förderprogramms war es erforderlich, eine kritische Auswahl zu treffen. Dabei haben sich die Jury und das Ministerium von einer Konzentration auf strukturbildende und qualifizierende Maßnahmen leiten lassen. Das große Interesse von Kommunen und freien Trägern an dem Förderprogramm zeigt, dass der neue Ansatz des Landes, Vernetzung und Nachhaltigkeit unter Achtung der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern, angenommen wird und bereits eine vielfältige Integrationslandschaft auf kommunaler Ebene besteht.
Im Jahr 2013 hat das Ministerium für Integration 163 Kommunen in Baden-Württemberg mit knapp drei Millionen Euro unterstützt.
Eine mit der Verwaltungsvorschrift eingesetzte Jury aus Fachleuten hat im November 2013 die von den Kommunen und freien Trägern eingegangen Anträge begutachtet und gegenüber dem Ministerium für Integration Empfehlungen zur Projektauswahl und zur Höhe der Förderungen ausgesprochen.