Pakt für Integration mit den Kommunen

Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei Integration von Geflüchteten

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Von links: Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon und Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Redebeitrag von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha im Marmorsaal im Neuen Schloss in Stuttgart
Unterzeichner: Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Unterzeichner: Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha
Unterzeichner: Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg
Unterzeichner: Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon
Unterzeichner: Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha im SWR-Interview

Zentrale Aufgabe kommunaler Integrationsarbeit ist es, die Geflüchteten, die nach Baden-Württemberg kommen, schnell an die bestehenden Regelsysteme heranzuführen und so die Integrationsprozesse zu stärken und zu fördern. Im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Versorgung und Integration von Geflüchteten hat das Land mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration geschlossen.

Mit einem Gesamtvolumen von jährlich über 43 Millionen Euro wird der Pakt für Integration vom Land gefördert. Grundsatz aller Maßnahmen ist die Orientierung an den Geflüchteten, das heißt die Mittel werden im Verhältnis zur Anzahl der Geflüchteten zur Verfügung gestellt.

Integrationsmanagement ist Kernstück des Paktes für Integration

Kernstück des Paktes für Integration ist die flächendeckende Gewährleistung einer sozialen Beratung und Begleitung von zu uns gekommenen Geflüchteten auch in der Anschlussunterbringung. Die Kommunalen Landesverbände und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration haben hierzu ein gemeinsames Konzept für ein kommunales Integrationsmanagement erarbeitet. 

Bei der professionellen Begleitung im Integrationsprozess setzen wir auf individuelle Integrationspläne, die Entwicklungsperspektiven aufzeigen, vereinbaren und überprüfen. Und wir setzen auf die Zusammenarbeit der Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort, wie beispielsweise den kommunalen Integrationsbeauftragten oder den ehrenamtlich Engagierten. Diese Strukturen und das dort vorhandene Wissen sind für eine gelingende Integration unverzichtbar.

Weitere Förderbereiche

Alle weiteren Maßnahmen im Pakt für Integration verstärken bedarfsgerecht bereits erfolgreich laufende Programme der Landesregierung, bei denen durch die Anschlussuntergebrachten Mehrbedarfe entstehen. Die Förderbereiche sind „Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen“, „Spracherwerb fördern“ sowie „Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt fördern“.

Im Förderbereich „Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen“ werden die Schulsozialarbeit sowie die Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer unterstützt. Schulsozialarbeit ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler. Sie leistet eine wertvolle Unterstützung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf, nicht zuletzt auch junge Flüchtlinge, beim Übergang von der Schule in den Beruf. Sie ergänzen wirksam die Arbeit der Lehrkräfte insbesondere in berufsvorbereitenden Bildungsgängen, wie zum Beispiel dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf an beruflichen Schulen.

Im Rahmen von „Spracherwerb fördern“ sollen Mittel für zusätzliche Sprachkurse im Rahmen des Programms „Verwaltungsvorschrift Deutsch“ eingesetzt werden. Damit können zielgruppenorientierte Sprachkursangebote in kommunaler Steuerung angeboten werden. Hierzu zählen spezielle Angebote für Eltern oder die berufsbegleitende Teilnahme an Sprachkursen, wie beispielsweise Abendkurse. Ziel ist die Schaffung passgenauer Angebote.