Pakt für Integration mit den Kommunen

Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei Integration von Geflüchteten

Gruppenfoto von Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon und Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Von links: Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon und Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha spricht an Redepult im Marmorsaal im Neuen Schloss in Stuttgart
Redebeitrag von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha im Marmorsaal im Neuen Schloss in Stuttgart
Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterzeichnet den Pakt für Integration in Anwesenheit von Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle, Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon und Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Unterzeichner: Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha unterzeichnet den Pakt für Integration in Anwesenheit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon und Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Unterzeichner: Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha
Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle unterzeichnet den Pakt für Integration in Anwesenheit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon und Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Unterzeichner: Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg
Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon unterzeichnet den Pakt für Integration in Anwesenheit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle und Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Unterzeichner: Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon
Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter unterzeichnet den Pakt für Integration in Anwesenheit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dieter Salomon und Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle
Unterzeichner: Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Joachim Walter
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha spricht mit SWR-Reporterin vor Kamera
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha im SWR-Interview

Zentrale Aufgabe kommunaler Integrationsarbeit ist es, die Geflüchteten, die nach Baden-Württemberg kommen, schnell an die bestehenden Regelsysteme heranzuführen und so die Integrationsprozesse zu stärken und zu fördern. Im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen hat das Land mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration geschlossen.

Mit einem Gesamtvolumen von jährlich 160 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2019 förderte Baden-Württemberg seine Kommunen. In den Jahren 2020 und 2021 wurde der Pakt für Integration mit 155 Millionen Euro gefördert. Im Jahr 2022 stehen weitere 56,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei wird auf einen Mix aus direkter finanzieller Förderung der Kommunen über den Finanzausgleich  und projektbezogenen Fördermaßnahmen gesetzt. Grundsatz aller Maßnahmen ist die Orientierung an den Flüchtlingen selbst. Es gilt: Geld folgt Flüchtling.

Integrationsmanagement ist Kernstück des Paktes für Integration

Kernstück des Paktes für Integration ist die flächendeckende Gewährleistung einer sozialen Beratung und Begleitung von zu uns gekommenen Geflüchteten auch in der Anschlussunterbringung. Die Kommunalen Landesverbände und das Ministerium für Soziales und Integration haben hierzu ein gemeinsames Konzept für ein kommunales Integrationsmanagement erarbeitet. 

Bei der professionellen Begleitung im Integrationsprozess setzen wir auf individuelle Integrationspläne, die Entwicklungsperspektiven aufzeigen, vereinbaren und überprüfen. Und wir setzen auf die Zusammenarbeit der Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager mit den Akteuren vor Ort, wie beispielsweise die kommunalen Integrationsbeauftragten oder ehrenamtlich Engagierte. Denn diese Strukturen und das dort vorhandene Wissen sind für eine gelingende Integration unverzichtbar.

Bei der Umsetzung gewähren wir ein hohes Maß an Flexibilität, beispielsweise bei der Qualifikation des Personals. Personen mit Hochschulabschlüssen im Bereich Sozialwesen oder anderen geeigneten Studiengängen, aber auch Personen mit Berufsausbildung und Erfahrungswissen können Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager werden. 

Antragstellung flexibel gestaltet

Flexibilität war auch das Bestreben bei der Antragsstellung. Wir wollen die beste Lösung für die Situation vor Ort. Antragsbefugt waren grundsätzlich alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg. Kreisangehörige Städte und Gemeinden konnten entscheiden, ob sie das Integrationsmanagement in Eigenregie oder durch Dritte wie beispielsweise Träger der freien Wohlfahrtspflege durchführen oder ob sie es an ihren Landkreis abgeben. Im Falle einer Aufgabenübertragung an den Landkreis ist dieser in der Pflicht, in eigener Verantwortung das Integrationsmanagement für seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu organisieren (was auch in Form der Beauftragung Dritter wie zum Beispiel der Liga der freien Wohlfahrtspflege geschehen kann). So wird sichergestellt, dass das Programm Integrationsmanagement flächendeckend im gesamten Land umgesetzt wird. Landesweite Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

Einstellung und Aufgabenzuschnitt eines Integrationsmanagers

Für die Einstellung und die konkrete inhaltliche Aufgabenkonzeption einer Integrationsmanagerin oder eines Integrationsmanagers ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde oder der jeweilige Landkreis zuständig. Durch diese Konstruktion kann das Land eine passgenaue und praxistaugliche Lösung für jede Kommune anbieten und gleichzeitig seiner Steuerungsfunktion gerecht werden.

Um einen frühzeitigen Beginn der Maßnahme Integrationsmanagement zu ermöglichen, hat das Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen einer vorläufigen Verteilung bereits ab Juli 2017 rund 35 Millionen Euro für das Integrationsmanagement zur Verfügung gestellt. Städte, Gemeinden und Landkreise können auf dieser Grundlage Anträge auf Förderung konkreter Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager bei der Bewilligungsstelle stellen.

Die endgültige Verteilung der Mittel für das Integrationsmanagement wird sich nach dem Grundsatz „Geld folgt Flüchtling“ richten, der von den Kommunalen Landesverbänden in das Gesetzgebungsverfahren zum Finanzausgleichsgesetz eingebracht wurde. In Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen wird den kommunalen Landesverbänden Gelegenheit gegeben, eine praktikable und die Interessen aller Gemeinden und Gemeindeverbänden gleichermaßen wahrende Erhebungsmethode anzuwenden. Dies führt nach Auffassung der Landesregierung zu einer sachgerechten Verteilung der Mittel für das Integrationsmanagement.

Weitere Förderbereiche

Alle weiteren Maßnahmen im Pakt für Integration verstärken bedarfsgerecht bereits erfolgreich laufende Programme der Landesregierung, bei denen durch die Anschlussuntergebrachten Mehrbedarfe entstehen. Die Förderbereiche sind „Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen“, „Spracherwerb fördern“ sowie „Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt fördern“.

Im Förderbereich „Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen“ werden die Programme Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) an beruflichen Schulen, die Schulsozialarbeit sowie die Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer unterstützt. Ziel des Bildungsgangs AVdual ist es, Jugendliche mit Förderbedarf so vorzubereiten, dass sie eine Ausbildung erfolgreich abschließen können. Ein Erfolgsfaktor dabei sind so genannte AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter, die Schülerinnen und Schüler sowie Betriebe insbesondere im Praktikum und beim Übergang in die Ausbildung unterstützen. Schulsozialarbeit ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler. Sie leistet eine wertvolle Unterstützung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf, nicht zuletzt auch junge Flüchtlinge, beim Übergang von der Schule in den Beruf. Sie ergänzen wirksam die Arbeit der Lehrkräfte insbesondere in berufsvorbereitenden Bildungsgängen, wie zum Beispiel dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf an beruflichen Schulen.

Im Rahmen von „Spracherwerb fördern“ sollen Mittel für zusätzliche Sprachkurse im Rahmen des Programms „Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge“ eingesetzt werden. Damit können zielgruppenorientierte Sprachkursangebote in kommunaler Steuerung angeboten werden. Hierzu zählen spezielle Angebote für Eltern oder die berufsbegleitende Teilnahme an Sprachkursen, wie beispielsweise Abendkurse. Ziel ist die Schaffung passgenauer Angebote.

Im Bereich „Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt fördern“ wird mit den Mitteln des Paktes das Landesprogramm „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ qualitativ weiterentwickelt und neu ausgerichtet. Ziel ist ein Landesprogramm „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“. Zentral ist unter anderem die Umgestaltung der Kommunalen Flüchtlingsdialoge zu sozialräumlichen Gesellschaftsdialogen, bei denen alle Beteiligten gemeinsam Perspektiven für ihr Zusammenleben entwickeln und konkrete Umsetzungsstrategien formulieren. Eine qualitative Weiterentwicklung der „Lokalen Bündnisse für Flüchtlingshilfe“ hin zu „Bündnissen für Zusammenhalt“ mit den Themenschwerpunkten Orte der Begegnung, Frauen, Kinder und Jugendliche ist ebenso vorgesehen. Außerdem wird das Programm Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) erweitert.