Recht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren.

Antidiskriminierungsmerkmale

Diese Gründe, die man auch Merkmale nennt, sind Benachteiligungen  

  • aus Gründen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen,
  • wegen des Geschlechts,
  • wegen der Religion oder der Weltanschauung,
  • wegen einer Behinderung,
  • wegen des Alters,
  • wegen der sexuellen Identität.

Das Gesetz verbietet jede Benachteiligung oder Belästigung. Alle genannten Diskriminierungsmerkmale sind gleich schutzwürdig, das heißt: Es ist nicht eines wichtiger als das andere.

Niemand darf wegen eines der genannten Merkmale schlechter gestellt werden als andere in einer vergleichbaren Situation. Nur ausnahmsweise ist dies zulässig, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt. Dies muss man für jeden Fall gesondert prüfen.

Das AGG nennt konkrete Gründe, nach denen eine Ungleichbehandlung zulässig ist. Darüber hinaus kann es andere sachliche Gründe geben, wie die Vermeidung von Gefahren oder den Schutz der Intimsphäre.

Außerdem gibt es Ungleichbehandlungen, die nach anderen Vorschriften zulässig sind, zum Beispiel nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Anwendungsbereiche

Das Gesetz schützt vor Benachteiligungen im Arbeits- und im Zivilrecht: Einerseits im Berufsleben, andererseits zum Beispiel bei Alltagsgeschäften oder der Vermietung von Wohnungen.

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