Mit der Roadmap Antidiskriminierung (kurz RM-AD) bringt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (kurz Sozialministerium) die Antidiskriminierungsarbeit durch gezielte Maßnahmen auf Landesebene weiter voran.
Die Roadmap Antidiskriminierung (PDF) enthält 25 konkret umsetzbare Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern, die dazu beitragen sollen, Diskriminierungen abzubauen und Betroffene von Diskriminierung zu stärken.
Die sechs Handlungsfelder der RM-AD (2026-2030) sind:
- Staatliches Handeln
- Alltagsgeschäfte
- Beratungs- und Beschwerdestrukturen
- Diskriminierungssensible Organisationsentwicklung
- Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Kinder- und Jugendarbeit, sowie Jugendsozialarbeit
Die Koordinierung der Umsetzung der 25 Maßnahmen der RM-AD erfolgt dabei federführend durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS), welche im Sozialministerium angesiedelt ist.
Im sozialwissenschaftlichen Sinne lässt sich Diskriminierung wie folgt definieren: Diskriminierung ist die Verwendung von kategorialen, das heißt vermeintlich eindeutigen und trennscharfen Unterscheidungen, um Ungleichbehandlung herzustellen, zu begründen und zu rechtfertigen, mit der Folge gesellschaftlicher Benachteiligungen.
Zusammenfassend beinhaltet dies folgende Kernelemente:
- Kategorisierung: Personen werden aufgrund vermeintlich gemeinsamer Merkmale (wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter) zu Gruppen zusammengefasst.
- Zuschreibung: Diesen Gruppenmitgliedern werden oft negative Eigenschaften zugeschrieben.
- Ungleichbehandlung: Die zugeschriebenen Eigenschaften dienen als Begründung und Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung, die bewusst oder unbewusst erfolgen kann und sich in Benachteiligung, Ausgrenzung oder Herabsetzung äußert.
- Benachteiligung: Die Ungleichbehandlung führt zu Benachteiligungen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel Arbeits- oder Wohnungsmarkt) bis hin zu physischer Bedrohung.
Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von gesetzlich verankerten Diskriminierungsgründen. Diskriminierungen sind in Deutschland auf Grundlage des Gleichheitssatzes in Artikel 3 Grundgesetz (GG) verboten. Darüber hinaus bestehen weitere gesetzliche Regelungen, die den Schutz vor Diskriminierungen konkretisieren. Eines der wichtigsten Gesetze im Bereich Antidiskriminierung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das vor Diskriminierungen im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften (wie beispielsweise im Supermarkt, beim Arzt, bei der Bank oder im Restaurant) schützt. Eine Diskriminierung im Sinne des AGG liegt vor, wenn Menschen in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt werden, diese Schlechterbehandlung an ein schützenswertes Merkmal anknüpft und kein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür vorliegt. Das AGG bezieht das Diskriminierungsverbot auf die in seinem Paragraf 1 genannten Merkmale. Dazu zählen unter anderem rassistische Zuschreibungen, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Lebensalter.
Die Roadmap Antidiskriminierung „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“ (kurz RM-AD) beruht auf einem weitgefassten Diskriminierungsbegriff, um unterschiedliche Formen von Diskriminierung sichtbar zu machen und durch Maßnahmen erfassen zu können. Dies berücksichtigt auch, dass der Diskriminierungsbegriff einer Weiterentwicklung unterliegt. Die RM-AD bezieht deshalb darüberhinausgehend weitere Merkmale mit ein. Diese sind zum Beispiel:
- sozialer Status beziehungsweise soziale Herkunft,
- Bodyismus,
- Staatsangehörigkeit,
- Sprache,
- und die Übernahme von Fürsorgeverantwortung.
Das Sozialministerium hat in den letzten Jahren bereits viel erreicht, beispielsweise durch die Einrichtung und Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS), den Auf- und Ausbau der lokalen Antidiskriminierungsberatungslandschaft in Baden-Württemberg und weitere Projektförderungen.
Dennoch sind Diskriminierungen für viele Menschen in Baden-Württemberg weiterhin alltäglich. Im Rahmen der Roadmap soll aufgezeigt werden, welche Handlungsbedarfe im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierung im Land weiterhin bestehen und welche konkreten Schritte zur Adressierung dieser Handlungsbedarfe ergriffen werden sollen.
Die Maßnahmen der RM-AD erheben nicht den Anspruch, alle bestehenden Handlungsbedarfe vollumfänglich abzubilden. Der Maßnahmenkatalog hat einen mehrdimensionalen und intersektionalen Ansatz. Das bedeutet, dass er alle Diskriminierungsgründe in den Blick nimmt und auch die Verschränkungen zwischen verschiedenen Diskriminierungsgründen nicht außer Acht lässt. Insgesamt gilt, dass der Maßnahmenkatalog nicht als Ziel, sondern als wichtiger Schritt auf dem langen Weg der Bekämpfung von Diskriminierung zu sehen ist.
Das Sozialministerium sieht die RM-AD als Beginn eines Prozesses an, in welchem auch die stete Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit im Land und der angestoßenen Maßnahmen ein wichtiger Bestandteil sind. Somit sollen langfristig wirksame Impulse gesetzt werden, für ein Baden-Württemberg, in dem jeder Mensch frei von rassistischer, sexistischer, ableistischer, antiziganistischer, antisemitischer, queerfeindlicher, klassistischer, ageistischer Diskriminierung sowie frei von Diskriminierung aufgrund der Religion und Weltanschauung, der Übernahme von Fürsorgeverantwortung oder des Körperbildes leben kann.
