Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Mann unterzeichnet Vertrag mit Geldstapel daneben

Hier finden Sie aktuelle Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen.

Desweiteren informieren wir Sie gemäß § 30 UVgO, sobald unser Ministerium Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 25.000,00 € (netto) im Wege einer Verhandlungsvergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben hat.

Vergebene Aufträge / Abgeschlossene Vergaben

Förderaufrufe zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Förderaufruf „Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“

Der „Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) ist ein neuer EU-Fonds, der für die Förderperiode 2014-2020 ins Lebens gerufen wurde und das übergeordnete Ziel verfolgt, gemäß der Strategie „Europa 2020“ Armut zu bekämpfen.

Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ im Jahr 2023-2024

  • Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
  • Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert. 
  • Anträge können bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt. 

Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“  (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ im Jahr 2023/2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft  beschäftigt werden sollen.
  • Förderfähig sind diverse Kurse zu Palliative Care (Details im Förderaufruf).
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge sind per E-Mail oder Post bis zum 31. August 2023 einzureichen.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ (PDF)

Antragsformular - ausfüllbar (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2023/2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen. 
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge können bis spätestens 31. August des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der  Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ (PDF)

Antragsformular - ausfüllbar (PDF)

Förderaufruf im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ im Jahr 2023 zur Verbesserung der Lebenssituation queerer Menschen in Baden-Württemberg

  • Gefördert werden innovative Projekte wie Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Qualifizierungs- und Dialogformate, Entwicklung von Strukturen und von Informationsmaterialien, Öffentlichkeitskampagnen.
  • Antragsberechtigt sind Kommunen oder freie Träger, zum Beispiel Verbände, Vereine, Organisationen, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten.
  • Für die Projekte können Landesmittel bis zu 8.000 Euro beantragt werden.
  • Die unterzeichneten Projektanträge sind per E-Mail oder per Post bis 17. April 2023 einzureichen.

Förderaufruf im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ (PDF)
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Kosten- und Finanzierungsplan - ausfüllbar (PDF)

Förderaufruf „Überschuldung von Familien 2023“

  • Fördersumme gesamt: 800.000 Euro, maximal 80.000 Euro pro Einzelfall.
  • Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
  • Geförderte Projekte sollen voraussichtlich am 1. September 2023 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.
  • Anträge werden bis zum 12. Mai 2023 entgegengenommen.

Förderaufruf „Überschuldung von Familien 2023“ (PDF)

Förderaufruf „Familien in Wohnungslosigkeit 2023-24“

Ziel dieser Förderung ist es, mithilfe von zielgenauen, niedrigschwelligen und nachhaltigen Maßnahmen dazu beizutragen, dass es gar nicht zur Wohnungslosigkeit von Familien kommt oder dass im Falle von Wohnungslosigkeit die Unterstützung von Familien für ein gutes und gesundes Aufwachsen ihrer Kinder verbessert und die Wohnungslosigkeit der Familie schnell überwunden werden.

Es ist vorgesehen, Fördermittel in Höhe von bis zu 550.000 Euro für Projekte bereitzustellen.

Die Antragsfrist endet am 31. März 2023.

Förderaufruf „Angebote zur Sicherung von sozialer Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt im Quartier“

Mit dem Förderprogramm verfolgt das Sozialministerium das Ziel, Kommunen mithilfe von nachhaltig wirkenden Angeboten der Quartiersentwicklung bei der Bewältigung von allgemeinen krisenhaften Situationen zu unterstützen. Somit soll die soziale Teilhabe insbesondere einkommensschwacher Haushalte im Quartier gesichert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.

Es ist vorgesehen, Fördermittel in Höhe von knapp 2 Millionen Euro bereitzustellen.

Die Anträge werden nach Eingang berücksichtigt werden (sogenanntes „Windhundverfahren“).