Hier finden Sie aktuelle Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen.
Desweiteren informieren wir Sie gemäß § 30 UVgO, sobald unser Ministerium Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 25.000,00 € (netto) im Wege einer Verhandlungsvergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben hat.
Vergebene Aufträge / Abgeschlossene Vergaben
Name und Adresse des Auftraggebers:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Referat 32
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Name des beauftragten Unternehmens:
Prognos AG
Eberhardstraße 12
70173 Stuttgart
Vergabeart:
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung:
Evaluation des gesamten Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg
Zeitraum der Leistungserbringung:
Januar 2020 bis Juni 2021
Name und Adresse des Auftraggebers:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Referat 32
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Name des beauftragten Unternehmens:
1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH
Robert-Bosch-Straße 15
71116 Gärtringen
Vergabeart:
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung:
Ergänzende Evaluation eines Teilbereichs des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg
Zeitraum der Leistungserbringung:
Januar 2020 bis Juni 2021
Förderaufrufe zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Förderaufruf „Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“
Der „Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) ist ein neuer EU-Fonds, der für die Förderperiode 2014-2020 ins Lebens gerufen wurde und das übergeordnete Ziel verfolgt, gemäß der Strategie „Europa 2020“ Armut zu bekämpfen.
Die Verwendung der Mittel wird in sog. nationalen „Operationellen Programmen“ geregelt. Das Operationelle Programm für Deutschland wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und unter Beteiligung von Akteuren wie z.B. dem Bundesinnenministerium, dem Deutschen Städte- und Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie einzelner Länder erarbeitet und von der EU-Kommission am 25. Februar 2015 angenommen.
Deutschland stehen für die gesamte Förderperiode rund 92,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Unterstützung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern und deren Kindern sowie auf der Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen.
Konkret verfolgt EHAP folgende Ziele:
- Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems;
- Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion;
- Verbesserung des Zugangs wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems
Projekte können ab Oktober 2015 gefördert werden. Der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger liegt bei fünf Prozent.
bamf.de: Nähere Informationen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP)
Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (PDF)
Förderaufruf „Digitalisierung in Medizin und Pflege“
Mit dem Förderprogramm werden Projekte unterstützt, die einen wichtigen Beitrag für die pflegerische Versorgung und pflegebezogene Alltagsunterstützung durch den Einsatz digital gestützter Technologien leisten können und ein hohes Potenzial besitzen, in die Regelversorgung überführt zu werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 19. Februar 2021.
Das Ministerium für Soziales und Integration stellt im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes 2 Millionen Euro für innovative, digital gestützte Projekte im Bereich der Langzeitpflege zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm werden Projekte unterstützt, die einen wichtigen Beitrag für die pflegerische Versorgung und pflegebezogene Alltagsunterstützung durch den Einsatz digital gestützter Technologien leisten können und ein hohes Potenzial besitzen, in die Regelversorgung überführt zu werden. Potenziell förderungswürdige Vorhaben zeichnen sich durch einen innovativen und nachhaltigen Projektansatz aus und leisten einen erkennbaren Mehrwert für Menschen mit Pflegebedarf oder die sie versorgenden Personen und Institutionen. Ein Ziel besteht auch darin, bereits bewährte Maßnahmen in die flächendeckende Anwendung zu bringen.
Projekte und Maßnahmen aus den folgenden Handlungsfeldern werden gefördert:
- Pflege stärken – Digitale Unterstützung von Organisation und Management in der Pflege
- Intelligente Beratung – Digitale Unterstützung von pflege- und betreuungsbezogenen Informations- und Beratungsleistungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen. Kooperationsprojekte zwischen mehreren Akteuren werden bevorzugt.
Hinweis: Bitte speichern Sie das Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Rechner.
Förderaufruf „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“
Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ fördert das Ministerium für Soziales und Integration die Schaffung von ambulant betreutem gemeinschaftlichen Wohnraum für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie volljährige Menschen mit Behinderungen im Mietwohnungsbau in Baden-Württemberg.
Anträge können ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden.
Die meisten Menschen haben den Wunsch, auch bei zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf weiterhin so normal wie möglich, möglichst im selben Quartier und unter Beibehaltung ihrer persönlichen Bezüge zu leben. Zugleich bevorzugen auch viele Menschen mit Behinderungen anbieterverantwortete oder selbstverantwortete Wohnformen, wenn sie die Wahl haben und die erforderliche Unterstützung erhalten. Durch die Förderung passgenauer ambulant betreuter Wohnformen für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und für Menschen mit Behinderungen mitten im Quartier wird ein entscheidender Beitrag zur Wohnraumversorgung im Land geleistet und die soziale Mietwohnraumförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sinnvoll ergänzt. Zugleich werden hierdurch die Quartiersentwicklung und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt im Land gestärkt.
Förderfähig ist der Neubau von Mietwohnraum, der Erwerb von Mietwohnraum und Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum zu Zwecken des gemeinschaftlichen ambulant betreuten Wohnens im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 WTPG und § 2 Absatz 3 WTPG.
Anträge können ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden und müssen bis spätestens 30. April 2021 vorliegen. Fragen zum Programm und dessen Durchführung richten Sie bitte ausschließlich an Gemeinsamwohnen@sm.bwl.de.
Förderaufruf „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ einschließlich Merkblatt (PDF)
Formblatt zur Kurzbeschreibung des Vorhabens (DOCX)
Erklärung über den Ausschluss einer Doppelförderung (DOCX)
Hinweis: Bei Problemen mit dem Öffnen der Word-Dokumente, speichern Sie die Dateien vor dem Ausfüllen auf Ihrem Rechner.
Förderaufruf 2021 „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung“
Allen von Diskriminierung betroffenen Menschen im Land soll ein niedrigschwelliger Zugang zu einer professionellen Antidiskriminierungsberatung ermöglicht werden. Seit 2013 unterstützt das Land Baden-Württemberg zu diesem Zweck den Aufbau und den Betrieb lokaler Beratungsstellen, ergänzt um den Aufbau einer überregionalen Beratungsstelle gegen Diskriminierung sowie von Beratungs-Satelliten in bisher unversorgten Gebieten.
Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2020 – im Falle einer Erstbewilligung nach Punkt 3.4.2 (lokale Beratungsstellen) und 3.6. (Beratungs-Satelliten) spätestens am 31. März 2021; eine erste Interessensbekundung sollte dennoch bis zum 15. Oktober 2020 erfolgen.
Zweck der Förderung ist eine professionelle, niedrigschwellige, horizontale Antidiskriminierungsberatung in Baden-Württemberg, eine Sensibilisierung (Prävention, Öffentlichkeitsarbeit) gegen Diskriminierung sowie die Vernet-zung, insbesondere mit der LAG Antidiskriminierungsberatung Baden-Württemberg sowie mit der Antidiskriminierungsstelle des Landes (LADS).
Zuwendungsempfänger sind insbesondere freie Träger (zum Beispiel Verbände und Vereine). Die Förderung erfolgt befristet nach Projektbeginn beziehungsweise im Anschluss an den vorherigen Durchführungszeitraum, längstens bis zum 31. Dezember 2023.
Der Antrag ist mit dem auf Anfrage zur Verfügung gestellten Formular durch den Träger der Beratungsstelle bis zum 15. Oktober 2020 an das Ministerium für Soziales und Integration zu stellen.
Im Falle einer Erstbewilligung nach Punkt 3.4.2 (lokale Beratungsstellen) und 3.6. (Beratungs-Satelliten) kann der Antrag spätestens bis zum 31. März 2021 bei der Bewilligungsstelle gestellt werden; eine erste Interessensbekundung sollte dennoch bis zum 15. Oktober 2020 erfolgen.
Förderaufruf 2021 „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung“ (PDF)
Zuwendungsantrag (DOCX)
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW – Stärkung der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten“
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten Leitungsfunktionen übernehmen sollen.
Anträge können bis spätestens 31. August 2021 gestellt werden.
Gefördert werden bis zu 40 % der Teilnahmegebühren je Kursteilnehmer höchstens jedoch 1.000 EUR.
Näheres über Vorgaben zu den Kursinhalten und weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.
Anträge können durch den Träger der Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. August 2021 mit dem beigefügten Formular beim Ministerium für Soziales und Integration gestellt werden.
Förderaufruf Stärkung der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten (PDF)
Hinweis: Speichern Sie das Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Rechner
Antragsformular Stärkung der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten (PDF)
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW – Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote in der Trauerbegleitung gefördert werden.
Anträge können bis spätestens 31. August 2021 gestellt werden.
Gefördert werden Weiterbildungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e.V. entsprechen. Die Teilnehmenden müssen zugehörig sein zu einer Einrichtung (zum Beispiel der freien Wohlfahrtspflege, Trägervereine) oder einem Dienst (Hospizgruppe etc.) mit Sitz und Tätigkeit in Baden-Württemberg.
Die Förderhöhe beträgt je nach Art des Kurses 250 Euro oder 700 Euro je Teilnehmer.
Näheres über Vorgaben zu den Kursinhalten und weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.
Anträge können durch den Träger der Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. August 2021 mit dem beigefügten Formular beim Ministerium für Soziales und Integration gestellt werden.
Förderaufruf Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg (PDF)
Hinweis: Speichern Sie das Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Rechner
Antragsformular Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg (PDF)
Förderaufruf „Palliative Care BW – Förderung stationärer Hospize in Baden-Württemberg“
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die wohnortnahe Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen. Hierzu soll die stationäre Hospizarbeit durch eine einmalige Förderung von Einrichtungskosten gestärkt werden. Insgesamt stellt das Land hierfür 400.000 Euro zur Verfügung.
Für jeden neu entstehenden Hospizplatz können investive Maßnahmen mit maximal 10.000 Euro bei einem Mindesteigenanteil von 10 Prozent der Kosten bezuschusst werden.
Anträge können spätestens bis zum 30. September 2021 gestellt werden.
Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg.
Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
Der Antrag ist durch den Träger des stationären Hospizes beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg zu stellen. Anträge, die dem Ministerium für Soziales und Integration nach dem 30. September 2021 zugehen, können nicht berücksichtigt werden.
Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt.
Förderaufruf (PDF)