Hier finden Sie aktuelle Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen.
Desweiteren informieren wir Sie gemäß § 30 UVgO, sobald unser Ministerium Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 25.000,00 € (netto) im Wege einer Verhandlungsvergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben hat.
Vergebene Aufträge / Abgeschlossene Vergaben
Name und Adresse des Auftraggebers:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Referat 32
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Name der beauftragten Unternehmen:
anatom5 perception marketing GmbH, 40476 Düsseldorf und 6grad51 Design GbR, 50937 Köln
Vergabeart:
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung:
Gestaltung und Entwicklung eines Corporate Designs und einer Webseite für das Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
Zeitraum der Leistungserbringung:
August 2021 bis Februar 2022
Förderaufrufe zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Förderaufruf „Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“
Der „Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) ist ein neuer EU-Fonds, der für die Förderperiode 2014-2020 ins Lebens gerufen wurde und das übergeordnete Ziel verfolgt, gemäß der Strategie „Europa 2020“ Armut zu bekämpfen.
Die Verwendung der Mittel wird in sog. nationalen „Operationellen Programmen“ geregelt. Das Operationelle Programm für Deutschland wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und unter Beteiligung von Akteuren wie z.B. dem Bundesinnenministerium, dem Deutschen Städte- und Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie einzelner Länder erarbeitet und von der EU-Kommission am 25. Februar 2015 angenommen.
Deutschland stehen für die gesamte Förderperiode rund 92,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Unterstützung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern und deren Kindern sowie auf der Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen.
Konkret verfolgt EHAP folgende Ziele:
- Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems;
- Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion;
- Verbesserung des Zugangs wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems
Projekte können ab Oktober 2015 gefördert werden. Der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger liegt bei fünf Prozent.
bamf.de: Nähere Informationen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP)
Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (PDF)
Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ im Jahr 2023-2024
- Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
- Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
- Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert.
- Anträge können bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt.
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ im Jahr 2023/2024
- Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft beschäftigt werden sollen.
- Förderfähig sind diverse Kurse zu Palliative Care (Details im Förderaufruf).
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge sind per E-Mail oder Post bis zum 31. August 2023 einzureichen.
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2023/2024
- Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen.
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge können bis spätestens 31. August des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ im Jahr 2023 zur Verbesserung der Lebenssituation queerer Menschen in Baden-Württemberg
- Gefördert werden innovative Projekte wie Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Qualifizierungs- und Dialogformate, Entwicklung von Strukturen und von Informationsmaterialien, Öffentlichkeitskampagnen.
- Antragsberechtigt sind Kommunen oder freie Träger, zum Beispiel Verbände, Vereine, Organisationen, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten.
- Für die Projekte können Landesmittel bis zu 8.000 Euro beantragt werden.
- Die unterzeichneten Projektanträge sind per E-Mail oder per Post bis 17. April 2023 einzureichen.
Förderaufruf im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ (PDF)
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Kosten- und Finanzierungsplan - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf „Überschuldung von Familien 2023“
- Fördersumme gesamt: 800.000 Euro, maximal 80.000 Euro pro Einzelfall.
- Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
- Geförderte Projekte sollen voraussichtlich am 1. September 2023 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.
- Anträge werden bis zum 12. Mai 2023 entgegengenommen.
Förderaufruf „Überschuldung von Familien 2023“ (PDF)
Förderaufruf „Familien in Wohnungslosigkeit 2023-24“
Ziel dieser Förderung ist es, mithilfe von zielgenauen, niedrigschwelligen und nachhaltigen Maßnahmen dazu beizutragen, dass es gar nicht zur Wohnungslosigkeit von Familien kommt oder dass im Falle von Wohnungslosigkeit die Unterstützung von Familien für ein gutes und gesundes Aufwachsen ihrer Kinder verbessert und die Wohnungslosigkeit der Familie schnell überwunden werden.
Es ist vorgesehen, Fördermittel in Höhe von bis zu 550.000 Euro für Projekte bereitzustellen.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2023.
Wohnungslosigkeit von Familien oder eine entsprechende Gefährdung hat insbesondere für die betroffenen Kinder und Jugendlichen in aller Regel erhebliche, häufig sogar lebenslange Auswirkungen auf ihre Möglichkeiten der sozialen Teilhabe.
Ziel dieser Förderung durch das Sozialministerium ist es daher, mithilfe von zielgenauen, niedrigschwelligen und nachhaltigen Maßnahmen dazu beizutragen, dass es gar nicht zur Wohnungslosigkeit von Familien kommt oder dass im Falle von Wohnungslosigkeit die Unterstützung von Familien für ein gutes und gesundes Aufwachsen ihrer Kinder verbessert und die Wohnungslosigkeit der Familie schnell überwunden werden.
Gefördert werden sollen Projekte sowohl im Bereich der ordnungsrechtlichen Unterbringung als auch im Hilfesystem nach den §§ 67 folgend Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Dabei sollen sich die Projekte auf einen der beiden nachfolgenden Schwerpunkte beziehen:
- A) Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit von Familien oder
- B) Reaktive Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung von wohnungslosen Familien mit dem Ziel der Überwindung der Wohnungslosigkeit.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
Es ist vorgesehen, Fördermittel in Höhe von bis zu 550.000 Euro für Projekte im Rahmen des Förderaufrufs „Familien in Wohnungslosigkeit“ bereitzustellen.
Geförderte Projekte müssen spätestens am 1. Mai 2023 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.
Anträge werden bis zum 31. März 2023 entgegengenommen.
Für die Antragstellung ist ein digitaler Fragebogen auszufüllen. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie im nachstehenden Dokument.
Förderaufruf „Angebote zur Sicherung von sozialer Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt im Quartier“
Mit dem Förderprogramm verfolgt das Sozialministerium das Ziel, Kommunen mithilfe von nachhaltig wirkenden Angeboten der Quartiersentwicklung bei der Bewältigung von allgemeinen krisenhaften Situationen zu unterstützen. Somit soll die soziale Teilhabe insbesondere einkommensschwacher Haushalte im Quartier gesichert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.
Es ist vorgesehen, Fördermittel in Höhe von knapp 2 Millionen Euro bereitzustellen.
Die Anträge werden nach Eingang berücksichtigt werden (sogenanntes „Windhundverfahren“).
Die Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise sowie die Zivilgesellschaft bei der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung. Mit dem neuen Förderprogramm zur Sicherung von sozialer Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt im Quartier verfolgt das Ministerium das Ziel, die Bewohnerinnen und Bewohner, aber insbesondere einkommensschwache Haushalte, im Rahmen der Quartiersentwicklung mithilfe von nachhaltig wirkenden Angeboten bei der Bewältigung von allgemeinen krisenhaften Situationen im Quartier zu unterstützen. Somit soll die soziale Teilhabe gesichert, menschliche Bedürfnisse befriedigt, soziale Kälte verhindert und der gesellschaftlicher Zusammenhalt gefördert werden.
Gefördert werden können dafür zusätzliche Maßnahmen der Kommunen insbesondere für:
- zusätzliche soziale Betreuung,
- die Einrichtung von niederschwellig zugänglichen „offenen Orten“ und einladenden Treffpunkten im Sozialraum, die Begegnung über Generationen hinweg (generationenübergreifend) ermöglichen,
- zusätzliche Beratung sowie für Weitervermittlungs- oder Lotsenfunktionen,
- Informationsmaterial, Anzeigen und ähnliches, zum Beispiel mit Kontaktadressen für die Zielgruppe oder ähnlichen Informationen,
- Veranstaltungen, die zum Beispiel dazu beitragen,
- die Vernetzung zwischen Menschen mit Armutserfahrung und zwischen Menschen mit und ohne Armutserfahrung zu fördern und bei denen man zwanglos miteinander ins Gespräch kommen kann,
- Einsparmöglichkeiten bei Lebenshaltungskosten zu vermitteln.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Stadt- und Landkreise aus Baden-Württemberg. Geförderte Projekte sollen baldmöglichst beginnen und spätestens am 31. Mai 2023 abgeschlossen sein.
Es ist vorgesehen, Fördermittel in Höhe von knapp 2 Millionen Euro für Projekte im Rahmen des Förderaufrufs bereitzustellen.
Für die Antragstellung ist ein Online-Bewerbungsbogen auszufüllen. Den Link zum Formular finden Sie im Förderaufruf: