Hier finden Sie aktuelle Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen.
Desweiteren informieren wir Sie gemäß § 30 UVgO, sobald unser Ministerium Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 25.000,00 € (netto) im Wege einer Verhandlungsvergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben hat.
Vergebene Aufträge / Abgeschlossene Vergaben
Name und Adresse des Auftraggebers:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Referat 32
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Name der beauftragten Unternehmen:
anatom5 perception marketing GmbH, 40476 Düsseldorf und 6grad51 Design GbR, 50937 Köln
Vergabeart:
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung:
Gestaltung und Entwicklung eines Corporate Designs und einer Webseite für das Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
Zeitraum der Leistungserbringung:
August 2021 bis Februar 2022
Förderaufrufe zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Förderaufruf „Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“
Der „Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) ist ein neuer EU-Fonds, der für die Förderperiode 2014-2020 ins Lebens gerufen wurde und das übergeordnete Ziel verfolgt, gemäß der Strategie „Europa 2020“ Armut zu bekämpfen.
Die Verwendung der Mittel wird in sog. nationalen „Operationellen Programmen“ geregelt. Das Operationelle Programm für Deutschland wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und unter Beteiligung von Akteuren wie z.B. dem Bundesinnenministerium, dem Deutschen Städte- und Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie einzelner Länder erarbeitet und von der EU-Kommission am 25. Februar 2015 angenommen.
Deutschland stehen für die gesamte Förderperiode rund 92,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Unterstützung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern und deren Kindern sowie auf der Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen.
Konkret verfolgt EHAP folgende Ziele:
- Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems;
- Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion;
- Verbesserung des Zugangs wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems
Projekte können ab Oktober 2015 gefördert werden. Der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger liegt bei fünf Prozent.
bamf.de: Nähere Informationen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP)
Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (PDF)
Förderaufruf 2023/2024 „Projekte zur anonymen Krankenbehandlung“
- Gewährleistung des Zugangs zu medizinischer Versorgung für alle Personen in Baden-Württemberg, daher Förderung von Modellprojekten für die anonyme Krankenbehandlung und gegebenenfalls eines Clearings.
- Projekte können frühestens zum 1. November 2023 beginnen und längstens bis zum 31. März 2025 gefördert werden.
- Zuwendungsfähig sind Personal- und projektbezogene Sachausgaben (wie Honorare, Material, Raummieten, Bewirtungen, Dienstleistungen, Fahrt- und Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit).
- Der Förderantrag ist bis 30. September 2023 per E-Mail oder per Post beim Sozialministerium einzureichen.
Förderaufruf 2023/2024 „Projekte zur anonymen Krankenbehandlung“ (PDF)
Antragsformular zum Förderaufruf „Projekte zur anonymen Krankenbehandlung“ (PDF)
Förderaufruf „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine für die Jahre 2023 und 2024"
- Weiterhin finanzielle Unterstützung für Kommunen bei der Integration der Vertriebenen aus der Ukraine und der Geflüchteten aus anderen Ländern auch in den Jahren 2023 und 2024
- Förderaufruf knüpft an Soforthilfepaket vom vergangenen Jahr an.
- Land stellt insgesamt 32 Millionen Euro zur Verfügung.
- Fördermaßnahmen: befristete Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement sowie zusätzliche, das Integrationsmanagement entlastende beziehungsweise unterstützende Maßnahmen
- Anträge müssen bis spätestens 29. September 2023 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingegangen sein.
Mittelverteilung „Soforthilfe Ukraine“ 2023/2024 (PDF)
Förderaufruf „Modellprojekte in Baden-Württemberg zum Housing First-Ansatz“
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht zusammen mit der Vector Stiftung den Förderaufruf „Modellprojekte in Baden-Württemberg zum Housing First-Ansatz“.
- Zielgruppe der Projekte sollen möglichst Personen in verfestigter Wohnungslosigkeit und möglichst mit komplexen, vielfältigen Problemlagen sein.
- Geförderte Projekte sollen frühestens am 1. Januar 2024 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden (in der Regel 3 Jahre Projektzeitraum)
- Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Projektförderung gewährt. Die Maßnahmen werden im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 300.000 Euro im Einzelfall gefördert.
- Es können die zur Durchführung notwendigen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben als förderfähig anerkannt werden. Die Gesamtfinanzierung muss vor Projektbeginn gesichert sein.
- Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise) und gemeinnützige Organisationen.
- Anträge sind bis zum 30. September 2023 per E-Mail einzureichen.
Förderaufruf „Modellprojekte in Baden-Württemberg zum Housing First-Ansatz“ (PDF)
Förderaufruf 2024 „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Beratungsstellen gegen Diskriminierung und Beratungssatelliten“ (Anschlussbewilligung)
- Förderung von lokalen Beratungsstellen gegen Diskriminierung (in Höhe von bis zu 80.000 Euro)
- Förderung der überregionalen Beratungsstelle gegen Diskriminierung (in Höhe von bis zu 100.000 Euro)
- Förderung von Beratungssatelliten (in Höhe von bis zu 10.000 Euro)
- Zuwendungsfähig sind Personalkosten, projektbezogene Sachausgaben sowie Gemeinkosten.
- Die Förderung erfolgt befristet im Anschluss an den vorherigen Durchführungszeitraum. Projekte können frühestens zum 01.01.2024 beginnen und längstens bis zum 31.12.2026 gefördert werden.
- Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.
- Der Antrag ist mit dem auf Anfrage zur Verfügung gestellten Formular bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen.
Förderaufruf „Maßnahmen zur gesunden Ernährung und sozialen Teilhabe für Alle“
- Ziel der Förderung: analog zum Fokus des GesellschaftsReports „Armut als Ernährungsrisiko in Baden-Württemberg“ Angebote schaffen, vermehren und stärken, die die soziale Funktion von Ernährung in den Vordergrund rücken (Treffpunkte, Austausch, gemeinsam kochen etc.).
- Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
- Es werden Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 350.000 Euro für Projekte bereitgestellt.
- Für die Antragstellung ist ein digitaler Fragebogen auszufüllen.
- Anträge werden bis zum 13. Oktober 2023 entgegengenommen.
Förderaufruf „Maßnahmen zur gesunden Ernährung und sozialen Teilhabe für Alle“ (PDF)
Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW II“
- Schwerpunkte der Förderung:
- Demokratiestärkung und gesellschaftlicher Zusammenhalt;
- Digitalisierung von Bürgerschaftlichem Engagement;
- Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) und gesellschaftliche Transformation.
- Förderfähig sind gemeinwohlorientierte Projekte in Kommunen, die Formate zur Vernetzung, Informationsvermittlung, Qualifizierung oder Beratung anregen.
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, religiöse Gemeinschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine.
- Anträge sind bis zum 15. Oktober 2023 per E-Mail einzureichen.
Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW II“ (PDF)
Antragsformular zum Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW II“ - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2024“
Das Sozialministerium Baden-Württemberg stellt Fördermittel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Infrastruktur von Angeboten der Unterstützung, Betreuung und Pflege zur Verfügung. Das Förderprogramm 2024 dient weiterhin dem Ziel der Stärkung von Kurzzeitpflege- oder Verhinderungspflegearrangements sowie von Tages- und Nachtpflegeangeboten.
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024.
- Im Fokus des Förderprogramms 2024 stehen
- zum einen nicht-investive Modellprojekte mit neuer und innovativer Ausrichtung insbesondere im Bereich der Kurzzeitpflege oder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung (I.1 Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer Versorgungsstrukturen).
- Zum anderen wird der Ausbau (zum Beispiel Bau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege investiv gefördert (I.2. Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege).
- Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024.
- Die notwendigen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Merkblättern des KVJS.
Ausschreibung „Innovationsprogramm Pflege 2024“ (PDF)
Hinweis zu den Bewerbungsbögen: Bitte laden Sie das PDF herunter und öffnen Sie es mit einem PDF-Reader, so dass die Formularfunktionen korrekt unterstützt werden (Beispiel: Begrenzung der Zeichenzahl auf sichtbare Feldgröße). Hintergrund: Der Microsoft Edge öffnet PDF-Dokumente in einem internen PDF-Viewer, der die PDF-Funktionen falsch interpretiert.
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2023/2024
- Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen.
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge können bis spätestens 31. August des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ im Jahr 2023-2024
- Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
- Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
- Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert.
- Anträge können bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt.
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.