Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Das Sozialministerium fördert Projekte und Maßnahmen im Sozial-, Integrations- und Gesundheitsbereich. Weitere Fördermöglichkeiten bietet der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus).

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Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.

Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Förderaufruf „(Digitale und klassische) Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut und Armut“

Ziel: Digitale oder klassische Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut und Armut können gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Kreise), Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft. 

Der Antrag ist per E-Mail in schriftlicher Form rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen. 

Förderaufruf „(Digitale und klassische) Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut und Armut“ (PDF)

Förderaufruf 2025 Modellprojekte der Sprachförderung

Ziel: In Modellprojekten sollen neue Wege zur Sprachförderung bestimmter Zielgruppen aufgezeigt werden. 

Antragsberechtigt sind alle Kommunen und freie Träger in Baden-Württemberg.

Die Projektanträge sind bis 07.07.2025 beim Regierungspräsidium Stuttgart (integrationsfoerderung@rps.bwl.de) einzureichen.

Förderaufruf 2025 Modellprojekte der Sprachförderung (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026

Ziel: Die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Weiterbildungsangebot beziehungsweise dem Qualifizierungskurs bereits begonnen wurde.

Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 (PDF)Förderantrag „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 - ausfüllbar (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026

Ziel: in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Weiterbildungsangebot beziehungsweise dem Qualifizierungskurs bereits begonnen wurde.

Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 (PDF)Förderantrag „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 - ausfüllbar (PDF)​​​​​​​​​​​​​​

Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Sozialräume stärken, Netzwerke weiterdenken und ausbauen“

  • Gefördert wird einerseits die Implementierung neuer Kommunaler Pflegekonferenzen und andererseits die Weiterentwicklung bereits bestehender Kommunaler Pflegekonferenzen.
  • Antragsberechtigt sind die Stadtkreise und Landkreise insbesondere in Kooperation mit ihren kreisangehörigen Kommunen.
  • Anträge können bis zum 30. Juni 2025 (bestehende Kommunale Pflegekonferenzen) beziehungsweise bis zum 30. September 2025 (neue Kommunale Pflegekonferenzen) eingereicht werden.

Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ (PDF)

Bewerbungsbogen für neue „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ - ausfüllbar (PDF) Kosten- und Finanzierungsplan für neue „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ (DOCX)

Bewerbungsbogen für bestehende „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ - ausfüllbar (PDF)Kosten- und Finanzierungsplan für bestehende „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ (DOCX)

Förderprogramm „OrtsNahePflege BW: Modellvorhaben für lokale Pflegestrukturen gemäß § 123 SGB XI“

  • Im Rahmen der Modellvorhaben sollen innovative Ansätze entwickelt werden, um die Strukturen und Hilfen der Langzeitpflege vor Ort und im Quartier zu verbessern und die Pflegeinfrastruktur besser planen zu können. In den kommenden vier Jahren stellt das Land hierfür jährlich bis zu 7,8 Millionen Euro bereit.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
    • In der ersten Phase sind Kommunen, Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Organisationen eingeladen, eine Interessensbekundung mit einer Kurzkonzeption einzureichen.
    • In einem zweiten Schritt erhalten ausgewählte Projekte die Möglichkeit, einen vollständigen Antrag (Bewerbungsbogen) auszuarbeiten und einzureichen.
  • Zur Unterstützung der interessierten Akteure hatte das Sozialministerium Anfang April zwei digitale Informationsveranstaltungen zur Antragstellung durchgeführt.

Ausschreibung Förderprogramm für OrtsNahePflege BW (PDF)

Bewerbungsbogen Förderprogramm für OrtsNahePflege BW - ausfüllbar (PDF)

Anlage 1: Bestätigung der kommunalen Gebietskörperschaft - ausfüllbar (PDF)

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu den gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und –strukturen vor Ort und im Quartier nach § 123 Absatz 3 SGB XI (PDF)

Förderprogramm „Beteiligungstaler“

  • Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
  • Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
  • Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
  • Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.

Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“

  • Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
  • Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
  • Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
  • Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
  • Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital.

Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm