Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Förderaufruf „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ 2025
Frauen mit Zuwanderungsgeschichte sind seit langem ein wichtiger Teil der baden-württembergischen Gesellschaft und tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Entwicklung in allen Lebensbereichen bei. Daher unterstützt das Land Baden-Württemberg Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen.
Gefördert werden Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger.
Die Antragsfrist endet am 30. Dezember 2024.
Alle Informationen finden Sie in einem ausführlichen FAQ auf unserer Website.
Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2025“
- Ziel der Förderrunde 2025: Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements durch Ausbau und Weiterentwicklung von Kurzzeit-, Nacht- und Tagespflegeangeboten
- Investive Förderung des Ausbaus (zum Beispiel Bau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, digitalen Angeboten, Vernetzung und Einbindung ins Quartier
- Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens 30.04.2025 ausschließlich digital beim KVJS Baden-Württemberg einzureichen. Das digitale Antragsformular wird ab 01.01.2025 freigeschaltet.
Ausschreibung Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF, barrierefrei)
Merkblatt KVJS Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF)
Ansichtsexemplar Bewerbungsbogen Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF)
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.
Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“
- Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
- Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
- Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
- Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
- Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
- Die Antragstellung erfolgt digital.
Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm