Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.
Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
4. Förderaufruf zum Aufbau von Lokalen Gesundheitszentren (LGZ) mit Fokus auf geburtshilflicher Versorgung
- Ziele der Förderung sind unter anderem:
- Aufbau von Angeboten in den Bereichen Prävention und Versorgung im geburtshilflichen Bereich.
- Aufbau von Angeboten, die sich im besonderen Maße an vulnerable Gruppen wenden.
- Förderung der Gesundheitskompetenz von Frauen, Familien und Fachpersonal.
- Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für Hebammen und andere Fachkräfte
- Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und/oder geeignete Träger (zum Beispiel Ärztenetze, Hebammenvereine, Krankenhäuser, freie Träger).
- Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro geförderte Vorhaben maximal 150.000 Euro.
- Die vollständigen Anträge sind bis zum 30. April 2026 per E-Mail einzureichen.
Digitale Informationsveranstaltungen
Das zuständige Fachreferat im Sozialministerium bietet im Februar und April zwei digitale Informationsveranstaltungen an. Hier haben Antragsteller und Interessierte die Gelegenheit, allgemeine Fragen zum Förderaufruf zu stellen. Ebenso können konkrete Fragen zum Prozess der Antragstellung besprochen werden. Die beiden Veranstaltungen finden statt am
- Donnerstag, 26. Februar 2026 um 11:00 Uhr
- Dienstag, 14. April 2026 um 14:00 Uhr
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis drei Tage vorher per E-Mail unter Foerderaufrufe-Geburtshilfe@sm.bwl.de an. Bitte benennen Sie in Ihrer E-Mail das Datum der Veranstaltung, an der Sie teilnehmen möchten. Sie erhalten dann am Tag vor der Veranstaltung die Zugangsdaten für die digitale Veranstaltung (Webex).
4. Förderaufruf LGZ (PDF)
Antragsformular zum 4. Förderaufruf LGZ (PDF)
Kosten- und Finanzierungsplan zum 4. Förderaufruf LGZ (XLSX)
Hinweise zum Ausfüllen des Kosten- und Finanzierungsplans (PDF)
Strukturplan zum 4. Förderaufruf LGZ (PPTX)
Teilziele rund um die Geburt (XLSX)
Bedarfs- und Bestandsanalyse zum 4. Förderaufruf LGZ (DOCX)
Förderaufruf 2026 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“
Mit dem Förderaufruf 2026 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ werden Kommunen und freie Träger gezielt bei verschiedenen projektbasierten Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen und Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte vor Ort unterstützt.
Gegenstand der Förderung sind folgende Arten lokaler und regionaler Integrationsprojekte:
- a) Projekte zur Etablierung von Strukturen für ehrenamtliche Behördenlotsinnen und -lotsen,
- b) Projekte, die den Zugang zu bestehenden Informations-, Beratungs-, Bildungs- und Teilhabeangeboten kultursensibel gestalten,
- c) Projekte zur sozialen Integration und Förderung von Begegnung und Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft,
- d) Projekte zur stärkeren Einbindung von Unternehmen in Integrationsstrukturen vor Ort.
Für alle vier Fördertatbestände gilt, dass Projekte, die digitale Technologien oder innovative digitale Ansätze nutzen und damit dem digitalen Wandel gezielt Rechnung tragen, besonders begrüßt werden.
Anteilige Zuschüsse zu Projekten in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent sind möglich. Der Höchstfördersatz je Initiative beträgt 80.000 Euro für maximal 3 Jahre. Anträge können mit dem vorgesehenen Antragsformular bis zum 28. Mai 2026 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden.
Das Antragformular kann unter folgender Adresse abgerufen werden: Förderprogramme | Regierungspräsidium Stuttgart
Weitere Informationen unter: Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen
Förderaufruf „(Digitale und klassische) Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut und Armut“
- Ziel: Digitale oder klassische Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut und Armut können gefördert werden.
- Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Kreise), Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft.
- Der Antrag ist per E-Mail in schriftlicher Form rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen.
Förderaufruf „(Digitale und klassische) Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut und Armut“ (PDF) Antragsformular „(Digitale und klassische) Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut und Armut“ (DOCX)
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026
- Ziel: Die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Weiterbildungsangebot beziehungsweise dem Qualifizierungskurs bereits begonnen wurde.
- Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 (PDF)Förderantrag „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026
- Ziel: in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Weiterbildungsangebot beziehungsweise dem Qualifizierungskurs bereits begonnen wurde.
- Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 (PDF)Förderantrag „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026 - ausfüllbar (PDF)
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.