Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Förderaufruf interkulturelle Elternmentorenprogramme 2025 – 2026
Elternmentorenprogramme können Eltern und Erziehungsverantwortliche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen insbesondere in Bildungsfragen und hier speziell an den Systemübergängen beraten und begleiten. Dies erhöht die Bildungschancen von Kindern zugewanderter Familien und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für einen gesicherten sozialen Status.
Gefördert werden:
- Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen sowie Erstattung der Auslagen für ihre Tätigkeit.
- Anlassbezogene oder regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Förderung der Elternbeteiligung.
- Überregionale oder landesweite Qualifizierung und Weiterbildung für haupt- und ehrenamtlich Tätige.
Gefördert werden Kommunen oder freie Träger, zum Beispiel Verbände, Vereine, Migranten(selbst)Organisationen, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten.
Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Dort finden Sie auch die Anträge für die Projektförderung.
Die Anträge müssen bis zum 11. Oktober 2024 eingegangen sein.
Förderaufruf interkulturelle Elternmentoringprogramme 2025 - 2026 (PDF)
Förderaufruf "Toiletten für alle" 2024
Für Menschen mit komplexen Behinderungen, die keine „normale“ Rollstuhltoilette nutzen können, weil die Inkontinenzartikel im Liegen gewechselt werden müssen und sie zudem Assistenz benötigen, ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erschwert. Um die Situation zu verbessern, sollen in Baden-Württemberg, vor allem an häufig frequentierten Plätzen, flächendeckend sogenannte “Toiletten für Alle“ eingerichtet werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird grundsätzlich die Ausstattung eines geeigneten Raumes als „Toilette für Alle“.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge auf Projektförderung können unter anderem stellen: Gemeinden und Kreise, öffentlich-rechtliche oder private Organisationen, Vereine und Träger von öffentlich zugänglichen Einrichtungen (z.B. Messen, Freizeitparks, Einkaufszentren, Sportstätten, Touristeninformationen und so weiter).
Anträge können für die erste Fördertranche bis zum 30.09.2024 und für die zweite Fördertranche bis zum 17.11.2024 (es gilt das Datum des Poststempels) per Post oder Mail beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eingereicht werden.
Ausschreibung "Toiletten für alle" 2024 (PDF, barrierefrei)
Anlage 1: Investitionsförderung "Toiletten für alle" (PDF)
Anlage 2: Investitionsförderung "Toiletten für alle" - analoge Unterschrift (PDF)
Beiblatt für Sreenreader-Nutzende (PDF)
Förderaufruf „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Servicestellen Antidiskriminierung“
Zentrales Ziel der Antidiskriminierungsarbeit in Baden-Württemberg ist es, den berechtigten Anspruch der hier lebenden Menschen auf Teilhabe und Zugehörigkeit zu gewährleisten sowie Diskriminierungen aktiv zu entgegenzutreten. Dazu unterstützt das Land den Aufbau und den Betrieb von Beratungsstellen.
Als Zuwendungsempfänger kommen unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Träger (z.B. Verbände, Vereine, andere rechtsfähige Träger) in Betracht, die
- entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
- eine gesichert ordnungsgemäße Geschäftsführung haben,
- im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachten und
- die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten.
Förderanträge stellen Sie bitte bis zum 04.11.2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
Förderaufruf „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Servicestellen Antidiskriminierung“ (PDF)
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2024
- Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen.
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge können bis spätestens 31. Oktober 2024 gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024
- Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
- Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
- Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert.
- Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt.
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024
- Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft beschäftigt werden sollen.
- Förderfähig sind diverse Kurse zu Palliative Care (Details im Förderaufruf).
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge sind per E-Mail oder Post bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen.
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.
Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“
- Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
- Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
- Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
- Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
- Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
- Die Antragstellung erfolgt digital.
Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm