Ausbau der Kurzzeitpflege

Ausnahmen bei Einzelzimmervorgabe der Landesheimbauverordnung möglich

Pflegerin läuft neben altem Mann

Um die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze weiter zu erhöhen, gewährt das Ministerium für Soziales und Integration ab sofort Ausnahmen für Doppelzimmer in Einrichtungen, die bislang diesbezüglich von der Landesheimbauverordnung abweichen, wenn diese größer als 22 Quadratmeter sind und verbindlich und dauerhaft ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorgehalten werden.

Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen in Baden-Württemberg ist hoch und wird in Zukunft weiter steigen. Für den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege hat das Land unter anderem ein „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ ins Leben gerufen und das Förderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ in Höhe von rund 7,6 Millionen Euro aufgelegt. So ist es in kurzer Zeit gelungen, die Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze in Baden-Württemberg um zehn Prozent zu erhöhen. In der letzten Sitzung des Aktionsbündnisses vor der Sommerpause hat sich jedoch gezeigt, dass weitere Schritte notwendig sind, um ausreichend Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. 

Ausnahme für Kurzzeitpflegeplätze in Doppelzimmern möglich

Um die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze weiter zu erhöhen, gewährt das Ministerium für Soziales und Integration deshalb ab sofort Ausnahmen für Doppelzimmer in Einrichtungen, die bislang diesbezüglich von der Landesheimbauverordnung abweichen, wenn diese größer als 22 Quadratmeter sind und verbindlich und dauerhaft ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorgehalten werden. Eine solche Befreiungsmöglichkeit von der Einzelzimmervorgabe ist jedoch längstens bis zum Jahr 2034 möglich und wird streng kontrolliert. So wird verhindert, dass solche Kurzzeitpflegeplätze in Doppelzimmern kurzerhand bei Bedarf in Dauerpflegeplätze umgewandelt werden.  Darüber hinaus ist für jede Heimbewohnerin und jeden Heimbewohner in der Dauerpflege selbstverständlich weiterhin ein Einzelzimmer vorgesehen.

Landesheimbauverordnung weiterhin gültig

Einrichtungsträger hatten seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2009 zehn Jahre lang Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen. Die Heimaufsichtsbehörden haben darüber hinaus bereits heute die Möglichkeit, Doppelzimmer in bestehenden Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Einzelzimmervorgabe befristet oder dauerhaft zu befreien. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übergangsfrist für die Geltung der Normen der Landesheimbauverordnung auf bis zu 25 Jahre zu verlängern. Davon haben die Heimaufsichtsbehörden vielfach Gebrauch gemacht. Über 400 Befreiungen und Verlängerungen der Übergangsfristen wurden ausgesprochen. Auch in der Dauerpflege werden somit noch für eine geraume Zeit Doppelzimmer vorhanden sein. 

Weitergehende Lockerungen der Befreiungsmöglichkeiten der Landesheimbauverordnung zugunsten der Dauerpflege sind dagegen nicht notwendig. Nach Angaben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg für 2017 stehen 96.181 Pflegebedürftigen in Heimen 102.812 verfügbare Plätze gegenüber. Damit gibt es in Baden-Württemberg weiterhin spürbar mehr stationäre Pflegeplätze als Bedarf vorhanden ist. Regionale Versorgungslücken sind dadurch aber keineswegs ausgeschlossen. Die Zahl der Pflegeheime (unter den Vorgaben der Landesheimbauverordnung und ohne Pflegeheimförderung durch das Land) steigt stetig an.

Auch in den vergangenen Jahren wurden tausende neue Pflegeplätze geschaffen. Bekannt ist, dass auch in den kommenden Jahren Pflegeheime an vielen Standorten neu gebaut werden. Abfragen bei den Heimaufsichtsbehörden in den Stadt- und Landkreisen deuten darauf hin, dass sich der Wegfall von Pflegeplätzen aufgrund der Landesheimbauverordnung und der Neubau von Pflegeplätzen in den kommenden Jahren die Waage halten wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Baden-Württemberg im stationären Sektor eine insgesamt stabile und ausreichende Versorgungslage hat. 

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