Am Donnerstag (16. April) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 26.630 angestiegen. Davon sind ungefähr 13.733 Personen bereits wieder genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen erstmals seit Ausbruch der Pandemie in Baden-Württemberg höher als jene der noch Erkrankten. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle im Land steigt auf 874 an.
Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium wurden am Donnerstag (16. April) vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 580 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 26.630 an. Davon sind ungefähr 13.733 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen erstmals seit Ausbruch der Pandemie in Baden-Württemberg höher als jene der noch Erkrankten. Die Verdopplungszahl beträgt momentan 34 Tage. Bei dieser Zahl handelt es sich um die Zeitspanne, in der sich die Fallzahlen in einer Epidemie verdoppeln.
Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden ab sofort Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.
Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 102 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 1.274 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.
Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Biberach, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Hohenlohekreis, Karlsruhe, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rastatt, Ravensburg, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Tübingen, Waldshut und Zollernalbkreis sowie aus den Städten Baden-Baden, Heilbronn, Karlsruhe und Stuttgart insgesamt 54 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 874 an. Unter den Verstorbenen waren 540 Männer und 333 Frauen, ein Todesfall ohne Angabe zum Geschlecht. Das Alter lag zwischen 36 und 102 Jahren. 62 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.
Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.
Die aktualisierte Landkreis-Tabelle und den vollständigen aktuellen Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg mit weiteren Grafiken und Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zum Coronavirus.
Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.