Coronavirus

COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 31.177

Eine Mitarbeiterin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hält Abstrich eines Covid-19 Verdachtsfalles in der Hand.

Am Montag (27. April) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 31.177 angestiegen. Davon sind ungefähr 21.126 Personen bereits wieder genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle im Land steigt auf 1.269 an.

Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium wurden am Montag (27. April) vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 160 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 31.177 an. Davon sind ungefähr 21.126 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten. 

Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden ab sofort Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.

Reproduktionszahl liegt bei 0,8

Die Reproduktionszahl wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,8 angegeben. Ein R von 0,8 bedeutet, dass im Mittel fast jeder mit SARS-CoV-2 Infizierte eine weitere Person ansteckt und somit die Zahl der Neuerkrankungen leicht abnimmt. Die Verdopplungszeit beträgt momentan 41 Tage. Bei dieser Zahl handelt es sich um die Zeitspanne, in der sich die Fallzahlen in einer Epidemie verdoppeln.

Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 106 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 1.658 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 5,3 Prozent. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.

1.269 Todesfälle in Baden-Württemberg

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Böblingen, Calw, Enzkreis, Esslingen, Freudenstadt, Göppingen, Hohenlohekreis, Lörrach, Neckar-Odenwald-Kreis, Rems-Murr-Kreis und Zollernalbkreis sowie aus den Städten Mannheim und Stuttgart insgesamt 20 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.269 an. Unter den Verstorbenen waren 754 Männer und 515 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 102 Jahren. 64 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Die aktualisierte Landkreis-Tabelle und den vollständigen aktuellen Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg mit weiteren Grafiken und Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zum Coronavirus.

Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

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