Mit dem Innovationsprogramm Pflege 2020 fördert das Land Baden-Württemberg insgesamt 12 wegweisende Projekte – darunter auch 42 Kurzzeitpflegeplätze – in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro.
Knapp 400.000 Menschen sind in Baden-Württemberg auf Pflege und Unterstützung angewiesen. Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft braucht es deshalb neue Konzepte. Auch die herausfordernde Situation der letzten Wochen hat gezeigt, wie wichtig innovative Lösungen in der Pflege sind und welchen enormen Einsatz die Angehörigen aufbringen. Das Land Baden-Württemberg fördert deshalb mit dem Innovationsprogramm Pflege 2020 insgesamt 12 wegweisende Projekte – darunter auch 42 Kurzzeitpflegeplätze – in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro, wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Donnerstag in Stuttgart bekannt gab.
Die geförderten Vorhaben richten sich an pflegende Angehörige, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie professionelle Pflegefachkräfte. Eine Liste aller Projekte mit den jeweiligen Fördersummen finden Sie am Textende.
Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Kurzzeitpflege
„Vielen Menschen mit Unterstützungsbedarf ist es wichtig, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung führen zu können. Dafür wollen wir die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Alle Pflegebedürftigen sollen die Chance bekommen, so lange wie möglich Zuhause in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Gleichzeitig wollen wir mit dem Innovationsprogramm aber auch zur Entlastung der Pflegekräfte beitragen“, so Minister Lucha.
Mehr als drei Viertel der Pflegebedürftigen im Land werden zuhause versorgt, häufig ausschließlich durch Angehörige. Deshalb lag der Schwerpunkt des Förderprogramms dieses Mal auf dem Ausbau der Kurzzeitpflegeplätze. Dank der Bemühungen der Regierungsfraktionen kann in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich je 1 Millionen Euro für die Förderung der solitären Kurzzeitpflege genutzt werden. Gefördert werden vier Tagespflegeeinrichtungen mit 56 Plätzen und sechs Projekte für pflegende Angehörige und ambulante Pflegefachkräfte. Die Projektträger wurden besonders zur Einreichung von Konzepten ermutigt, die auf die speziellen Bedürfnisse einzelner Gruppen eingehen und so beispielsweise eine demenzgerechte und kultursensible Versorgung fördern.
Entlastung der Angehörigen und Pflegekräfte
Neben der Entlastung der pflegenden Angehörigen durch die geförderten Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen werden auch Pflegefachkräfte durch das Innovationsprogramm entlastet und gestärkt. Damit sie ihren wichtigen Beitrag in der Versorgung leisten können, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Das Projekt Akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte und erweiterte Pflegepraxis des Caritasverbands der Erzdiözese Freiburg wird sich beispielsweise damit beschäftigen, welchen Beitrag Pflegekräfte mit einem Hochschulstudium bereits zur Versorgung leisten und wie sie ihre Fähigkeiten auch in Zukunft gewinnbringend einsetzen können. Im Bodenseekreis strebt die Stiftung Liebenau die Einrichtung einer eigenen Pflegepraxis an, in der Bürgerinnen und Bürger beraten und unterstützt werden. Mit dem Projekt Support #young carers in Schwäbisch Gmünd wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen im Jugend- und Kindesalter gelegt.
Seit Beginn des Innovationsprogramms Pflege im Jahr 2011 wurden bereits über 150 Projekte gefördert. Dass der Bedarf groß ist, zeigt nicht zuletzt die hohe Anzahl der jährlich eingehenden Anträge. „Wir sind begeistert von den vielen hervorragenden Projekten, die uns erreicht haben. Ich freue mich über die positiven Veränderungen, die dadurch angestoßen werden und wünsche allen Projektbeteiligten gutes Gelingen“, so Minister Lucha abschließend.